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Beschlussvorlage (Abwassergebühren für die Kanalbenutzung hier: Einführung der getrennten Regenwassergebühr)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
25.06.2009
Erstellt
22.09.09, 21:29
Aktualisiert
22.09.09, 21:29
Beschlussvorlage (Abwassergebühren für die Kanalbenutzung
hier: Einführung der getrennten Regenwassergebühr) Beschlussvorlage (Abwassergebühren für die Kanalbenutzung
hier: Einführung der getrennten Regenwassergebühr)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 03.06.2009 - Der Bürgermeister Az: 8111 Wa. Nr. der Ratsdrucksache: 1231 Z-6 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 25.06.2009 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Abwassergebühren für die Kanalbenutzung hier: Einführung der getrennten Regenwassergebühr __________________________________________________________________________ Berichterstatter: __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke @GRK2@ ( @GRK3@ ( @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1231 Z-6 1. Sachverhalt: Unter Bezugnahme auf die bereits vorliegende RD 1231 Z-5 und den dort enthaltenen Beschlussvorschlag wird seitens der Verwaltung noch folgendes ausgeführt: Die an HANSA-Luftbild beauftragte GIS-Bearbeitung inkl. Verschneidung mit ALK-Daten und ALBDaten (Einlesen der digitalen Daten aus der photogrammetrischen Auswertung, Verschneidung mit den Adressdaten der Kommune und dem Kanalkataster, Bildung der Veranlagungseinheiten aus den Flurstücken, Flächenberechnung hinsichtlich der versiegelten Flächen und Zuordnung der versiegelten Privatflächen zu den Veranlagungseinheiten) ist fertiggestellt. Dem erforderlichen Selbstauskunftsverfahren (Befragung der Kunden) steht jetzt nichts mehr entgegen. Wie bereits mehrfach geschildert, ist das Selbstauskunftsverfahren notwendig, um die aus den Luftbildern ermittelten bebauten und befestigten Flächen von den tatsächlich angeschlossenen und abflusswirksamen Flächen trennen zu können. Darüber hinaus müssen die unterschiedlichen Befestigungsarten (Voll- bzw. Teilversiegelung) und Angaben zum Einleitverhalten der Flächen (Zisternen, Versickerungsanlagen, Gewässereinleitung und anderweitige Versickerungsverfahren) erfasst werden. Nur bei Vorliegen dieser Angaben sind alternative Gebührenmodelle rechnerisch darstellbar, die eine für alle Grundstückseigentümer gerechte Gebührenberechnung und Gebührenverteilung erst möglich machen. Für dieses Selbstauskunftsverfahren hat die Verwaltung ein Anschreiben an die Kunden, einen Erhebungsbogen und Erläuterungen vorbereitet. Diese Unterlagen sind der RD 1231 Z-5 beigefügt. Aus Veröffentlichungen der Deutschen Vereinigung für Wasser, Abwasser und Abfall sowie aus Unterlagen der Kommunalen Abwasserberatung ist bekannt, dass bundesweit hinsichtlich der Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung mit folgenden Anteilen zu rechnen ist: Schmutzwasser 55% bis 65% Regenwasser 45% bis 35%. Nach derzeitigem Kenntnis- und Berechnungsstand ist davon auszugehen, dass auch für Bad Münstereifel Anteile in dieser Bandbreite vorliegen werden. Damit der Satzungsbeschluss rechtzeitig, d.h. bis Jahresende 2009, erfolgen kann, ist das Verfahren nun zügig fortzuführen, insbesondere das Selbstauskunftsverfahren und die Gebührenbedarfsberechnung. Daran schließt sich eine umfassende Information der Bürgerinnen und Bürger auch in Versammlungen vor Ort an. Die Zustimmung des Ausschusses zu den vorgelegten Unterlagen ist deshalb unbedingt in dieser Sitzung erforderlich. Die Fa. Hans Luftbild hat zu Anschauungszwecken vorab für zwei Grundstücke aus dem Stadtgebiet die Luftbilder (Ortho-Fotos) und die Übersichtspläne der versiegelten Fläche übersandt, die als Anlage beigefügt sind. Alle Luftbilder und Versiegelungskarten werden im Original farbig sein. Da der Eigentümer aus dem Luftbild nicht nur die eigenen bebauten und befestigten Flächen ersehen kann, sondern auch Einblicke in die Nachbargrundstücke bekommt und überdies die Luftbilder für die Befragung entbehrlich sind, werden dem Selbstauskunftsverfahren keine Fotos beigefügt. 2. Rechtliche Würdigung Aufgrund der Rechtsprechung des OVG NRW ist eine getrennte Regenwassergebühr zu erheben. 3. Finanzielle Auswirkungen Zusätzlicher Sach- und Personalaufwand 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Personeller Mehraufwand 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine