Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
25.06.2009
Erstellt
22.09.09, 21:29
Aktualisiert
22.09.09, 21:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 03.06.2009
- Der Bürgermeister Az: 8111 Wa.
Nr. der Ratsdrucksache: 1231 Z-6
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Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
25.06.2009
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Abwassergebühren für die Kanalbenutzung
hier: Einführung der getrennten Regenwassergebühr
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Berichterstatter:
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke
@GRK2@
(
@GRK3@
(
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1231 Z-6
1. Sachverhalt:
Unter Bezugnahme auf die bereits vorliegende RD 1231 Z-5 und den dort enthaltenen Beschlussvorschlag wird seitens der Verwaltung noch folgendes ausgeführt:
Die an HANSA-Luftbild beauftragte GIS-Bearbeitung inkl. Verschneidung mit ALK-Daten und ALBDaten (Einlesen der digitalen Daten aus der photogrammetrischen Auswertung, Verschneidung mit
den Adressdaten der Kommune und dem Kanalkataster, Bildung der Veranlagungseinheiten aus
den Flurstücken, Flächenberechnung hinsichtlich der versiegelten Flächen und Zuordnung der
versiegelten Privatflächen zu den Veranlagungseinheiten) ist fertiggestellt.
Dem erforderlichen Selbstauskunftsverfahren (Befragung der Kunden) steht jetzt nichts mehr entgegen. Wie bereits mehrfach geschildert, ist das Selbstauskunftsverfahren notwendig, um die aus
den Luftbildern ermittelten bebauten und befestigten Flächen von den tatsächlich angeschlossenen und abflusswirksamen Flächen trennen zu können. Darüber hinaus müssen die unterschiedlichen Befestigungsarten (Voll- bzw. Teilversiegelung) und Angaben zum Einleitverhalten der Flächen (Zisternen, Versickerungsanlagen, Gewässereinleitung und anderweitige Versickerungsverfahren) erfasst werden. Nur bei Vorliegen dieser Angaben sind alternative Gebührenmodelle rechnerisch darstellbar, die eine für alle Grundstückseigentümer gerechte Gebührenberechnung und
Gebührenverteilung erst möglich machen. Für dieses Selbstauskunftsverfahren hat die Verwaltung
ein Anschreiben an die Kunden, einen Erhebungsbogen und Erläuterungen vorbereitet. Diese Unterlagen sind der RD 1231 Z-5 beigefügt.
Aus Veröffentlichungen der Deutschen Vereinigung für Wasser, Abwasser und Abfall sowie aus
Unterlagen der Kommunalen Abwasserberatung ist bekannt, dass bundesweit hinsichtlich der Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung mit folgenden Anteilen zu rechnen ist:
Schmutzwasser
55% bis 65%
Regenwasser
45% bis 35%.
Nach derzeitigem Kenntnis- und Berechnungsstand ist davon auszugehen, dass auch für Bad
Münstereifel Anteile in dieser Bandbreite vorliegen werden.
Damit der Satzungsbeschluss rechtzeitig, d.h. bis Jahresende 2009, erfolgen kann, ist das Verfahren nun zügig fortzuführen, insbesondere das Selbstauskunftsverfahren und die Gebührenbedarfsberechnung. Daran schließt sich eine umfassende Information der Bürgerinnen und Bürger
auch in Versammlungen vor Ort an. Die Zustimmung des Ausschusses zu den vorgelegten Unterlagen ist deshalb unbedingt in dieser Sitzung erforderlich.
Die Fa. Hans Luftbild hat zu Anschauungszwecken vorab für zwei Grundstücke aus dem Stadtgebiet die Luftbilder (Ortho-Fotos) und die Übersichtspläne der versiegelten Fläche übersandt, die als
Anlage beigefügt sind. Alle Luftbilder und Versiegelungskarten werden im Original farbig sein.
Da der Eigentümer aus dem Luftbild nicht nur die eigenen bebauten und befestigten Flächen ersehen kann, sondern auch Einblicke in die Nachbargrundstücke bekommt und überdies die Luftbilder
für die Befragung entbehrlich sind, werden dem Selbstauskunftsverfahren keine Fotos beigefügt.
2. Rechtliche Würdigung
Aufgrund der Rechtsprechung des OVG NRW ist eine getrennte Regenwassergebühr zu erheben.
3. Finanzielle Auswirkungen
Zusätzlicher Sach- und Personalaufwand
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Personeller Mehraufwand
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine