Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
20 kB
Datum
19.05.2009
Erstellt
14.05.09, 21:49
Aktualisiert
14.05.09, 21:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
- Der Bürgermeister Az: 20-10-50/2009
Bad Münstereifel, den 23.04.2009
Nr. der Ratsdrucksache: 1602
Eilbeschluss gemäß § 60 GO NW
Zur Genehmigung an den
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
14.05.2009
Rat
19.05.2009
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung der Dringlichkeit:
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 mit den gesetzlichen Anlagen;
hier: Verfügung des Landrates als untere staatliche Verwaltungsbehörde zur Anzeige der
Haushaltssatzung und zur Genehmigung der Verringerung der allgemeinen Rücklage
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Bürgermeister Büttner / Stadtkämmerer Orth
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
( )
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Sachverhalt / Begründung der Dringlichkeit:
1. Sachverhalt:
Die als Anlage beigefügte Verfügung des Landrates als untere staatliche Verwaltungsbehörde
übersende ich zur Kenntnisnahme.
Gegen den Stellenplan 2009 sowie gegen die Veröffentlichung der Haushaltssatzung 2009 wurden
keine kommunalaufsichtlichen Bedenken erhoben. Ebenso nicht gegen die Wirtschaftspläne 2009
des Eigenbetriebes Stadtwerke (Betriebszweige Wasser und Abwasser) und der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Forstbetrieb.
Hinsichtlich der in der Haushaltssatzung ausgewiesenen Verringerung der allgemeinen Rücklage
im Jahr 2009 ist die Genehmigung allerdings unter Auflagen erfolgt. Da hiermit das Budgetrecht
des Rates tangiert wird, muss auch dem Rat eine Reaktionsmöglichkeit hierauf ermöglicht werden.
Verwaltungsseitig ist darauf hinzuweisen, dass gegen die vom Landrat getroffenen
Schlussfolgerungen zur Haushaltslage der Stadt keine Einwendungen erhoben werden können.
Die Kernpunkte und –probleme zur infrastrukturellen Schieflage hat der Stadtkämmerer bereits in
der Phase der Haushaltssicherung und des Nothaushalts (Jahre 2003 bis 2006) regelmäßig in den
politischen Gremien kundgetan und Lösungsalternativen aufgezeigt. Ebenso hat die
Seite 2 von Ratsdrucksache 1602
Gemeindeprüfungsanstalt NRW im Rahmen der überörtlichen Prüfung im Jahr 2006 die
Belastungen des städtischen Haushaltes durch zu viel Infrastruktur festgestellt und darauf
hingewiesen, dass dringender Handlungsbedarf besteht.
Die nun vom Landrat erteilten Auflagen sind vor diesem Hintergrund und im Kontext der
allgemeinen wirtschaftlichen Lage als Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise nachvollziehbar.
Von Seiten der Verwaltung wird daher empfohlen, die Auflagen zur Kenntnis zu nehmen und bei
der Ausführung des Haushaltes 2009 strengstens zu beachten. Die Einlegung von Rechtsmitteln
gegen die Auflagen wird von der Verwaltung nicht empfohlen.
Es ist bekannt, dass die Haushaltslage der Stadt dauerhaft defizitär ist und nun alle Verantwortung
tragenden Kräfte die Bedeutung der Krisensituation anerkennen.
Aufgrund der großen Bedeutung dieser Krisensituation für den Rat und die Verwaltung sowie die
Bürgerinnen und Bürger muss eine Struktur erarbeitet werden, die den gesamten Ablauf der
Bewältigung der wirtschaftlichen Krise der Stadt beinhaltet und die Grundlage für die notwendigen
Handlungen der Stadt bietet. Die möglichen fünf Abschnitte eines Gesamtkonzeptes der Stadt zur
Krisenbewältigung und zur stetigen Entwicklung können folgende sein:
- Stufe 1 „Sensibilisierung/ Krisenerkenntnis“,
- Stufe 2 „Krisenursachen identifizieren“,
- Stufe 3 „Sanierungskonzept - Leitlinie für eine Sanierung“,
- Stufe 4 „Implementierung des Sanierungskonzepts“ sowie
- Stufe 5 „Sanierungscontrolling“.
Ein erfolgreicher Sanierungsprozess bei der Stadt besteht u. a. darin, dass sie die Bewältigung der
Krise ihrer haushaltswirtschaftlichen Lage selbst durchführt, die dauernde Leistungsfähigkeit
erreicht und die künftigen Generationen nicht unnötig belastet werden.
Der Sanierungsplan wird als umfassendes Sanierungskonzept zum zukunftsorientierten Leitfaden
(Gesamtkonzept der Stadt), in dem die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für die Sicherung
der stetigen Aufgabenerfüllung der Stadt und die Steuerung des Haushalts sowie den Erhalt des
Eigenkapitals festgelegt werden.
Gleichzeitig muss der Sanierungsplan ein erweitertes Planungssystem enthalten, das als
Handlungsrichtschnur dienen soll und deshalb die konkreten und akuten Schritte aufzuzeigen hat,
die sofort und in der näheren Zukunft von der Stadt zu gehen sind. Besondere Eckpunkte sowie
die Chancen und Risiken für die Stadt sind dabei besonders herauszustellen. Der Sanierungsplan
verkörpert somit eine Leitlinie für das Handeln der Stadt und für die Verhandlungen mit Dritten.
Künftige Haushaltspläne haben sich an dieser Leitlinie auszurichten.
2. Rechtliche Würdigung
Jede erteilte Auflage ist verwaltungsrechtlich als Nebenbestimmung i. S. v. § 36 Abs. 2 Nr. 4
Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) zu werten und
kann mit der Klage vor dem Verwaltungsgericht Aachen angefochten werden.
Gemäß der ordnungsgemäß erteilten Rechtsmittelbelehrung besteht für die Erhebung der Klage
eine Frist von einem Monat nach der Bekanntgabe der Entscheidung.
Fristbeginn ist die Bekanntgabe der Entscheidung, hier gem. Eingangsstempel der Stadt der 16.
April 2009. Fristende ist exakt der Ablauf des Tages, welcher durch seine Benennung oder Zahl
dem Tage entspricht, an dem die Bekanntgabe erfolgte. Rechnerisches Fristende ist somit der 16.
Mai 2009. Da der 16. Mai 2009 aber ein Samstag ist, kommt die Regelung des § 193 BGB zur
Anwendung, wonach an die Stelle des rechnerischen Fristendes der Ablauf des nächsten
Werktages tritt. Dies ist Montag, der 18. Mai 2009.
Seite 3 von Ratsdrucksache 1602
Da die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bad Münstereifel für den 19.05.09 terminiert ist, ist ein
Eilbeschluss herbeizuführen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Mit der Erhebung der Klage würden Gerichts- und Rechtsanwaltskosten anfallen. Welcher
Streitwert hier zu Grunde gelegt würde, kann von Seiten der Verwaltung nicht beziffert werden.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Derzeit keine.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Zur Erstellung eines Sanierungskonzeptes gibt es keine Alternativen.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Unter dem Aspekt der intergenerativen Gerechtigkeit aber auch vor den sich abzeichnenden
Auswirkungen
des
demographischen
Wandels
ist
eine
nachhaltige,
ernsthafte
Haushaltskonsolidierung unabdingbar. Die damit einhergehenden Problemfelder für die städtische
Haushaltslage, die Stadtstruktur etc. hier aufzuzeigen, würde den Rahmen dieser Vorlage
sprengen und sollte daher einer separaten Betrachtung des demographischen Wandels bezogen
auf die Stadt Bad Münstereifel vorbehalten sein.
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
GBA
PR
Mitgezeichnet:
10.2
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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Seite 4 von Ratsdrucksache 1602
7. Beschlussvorschlag:
Die Verfügung des Landrates als untere staatliche Verwaltungsbehörde vom 14.04.2009 zur
Anzeige der Haushaltssatzung und zur Genehmigung der Verringerung der allgemeinen Rücklage
wird zur Kenntnis genommen. Von der Einlegung von Rechtsmitteln wird abgesehen.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Sanierungskonzept zu erarbeiten und zur Beratung
vorzulegen.
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den
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Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Genehmigung des Eilbeschlusses:
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
___________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den
___________________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
@GRK1@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Der o. a. Eilbeschluss:
wird genehmigt.