Daten
Kommune
Kerpen
Größe
237 kB
Datum
06.06.2017
Erstellt
07.08.17, 13:16
Aktualisiert
07.08.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 10. Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Kultur
vom 06.06.2017
Drucksachen-Nummer: 180.17
TOP 3.
Änderung der Entgeltordnung für die Bäder der Kolpingstadt Kerpen zum
15.07.2017;
hier: u.a. Beteiligung der Kolpingstadt Kerpen an der Aktion „Rheinlandcard“
(Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.04.2017)
Sitzungsunterbrechung: 17:20 -17:25 und 17:50 – 18:10:Uhr. Die anwesenden Vereine nahmen
hier die Möglichkeit wahr, Stellung zu den geplanten Änderungen der Nutzungsentgelte zu
nehmen. Hauptsächliches Anliegen war es, die Kinder- und Jugendarbeit in den
Schwimmvereinen durch eine zusätzliche finanzielle Belastung nicht zu gefährden.
Herr Klingele schlägt vor, in der Abstimmung zum TOP 3 die Punkte
a) Änderung der Entgeltordnung (Erftlagune und Freibad Türnich) zum 15.07.2017
b) Schul- und Vereinsbad Kerpen – hier Erhöhung der Nutzungsentgelte für Vereine
separiert zu diskutieren und abzustimmen.
a) Änderung der Entgeltordnung (Erftlagune zum 15.07.2017 / Freibad Türnich zur
Saisoneröffnung 2018)
Die SPD sowie die Grünen geben zu bedenken, dass die genannten Erhöhungen nicht
tragbar seien. Wunsch ist die Vertagung der Diskussion um eine Erhöhung der Gebühren
auf den Zeitpunkt der Wiedereröffnung der Erftlagune.
Die SPD stellt den Antrag die Erftlagune 1 Woche nach Eröffnung mit freiem Eintritt
versehen, damit die Bürger- und Bürgerinnen Ihre „neue“ Erftlagune kennen lernen
können.
Herr Spürck führt aus, dass, auf Grund der Haushaltsituation und der Signale, die die
Kolpingstadt Kerpen bezüglich der Gedanken und Konzepte zu möglichen
Haushaltsanierungen gegenüber dem REK als kommunale Aufsichtsbehörde geben
müsse, eine unterjährige Diskussion der Gebührenerhöhungen nicht opportun sei. Im
Zuge einer achtsamen Haushaltsführung sei die sofortige Diskussion des Themas
unumgänglich. Das Haushaltsicherungskonzept spricht eine klare Sprache.
b) Schul- und Vereinsbad Kerpen – hier Erhöhung der Nutzungsentgelte für Vereine
Herr Spürck schlägt vor, den Beschluss dahingehend zu fassen, dass der Ausschuss
grundsätzlich einer angemessenen Erhöhung zu einem noch nicht fixierten Zeitpunkt zustimmt.
Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss und
dem Stadtrat,
zu a)
-
einstimmig, dem Antrag der SPD zu folgen und, den BesucherInnen die Nutzung
der Erftlagune in der 1 Woche nach Wiedereröffnung zu freiem Eintritt zu
ermöglichen.
-
die von der Verwaltung vorgelegte neue Entgeltordnung ab dem 15.07.2017 mit 8
Gegenstimmen ( 5 SPD, 2 Grüne und 1 x Links- Fraktion)/keine Enthaltungen.
-
den Einsatz der „Rheinlandcard“ in der Erftlagune nach deren
Wiedereröffnung/einstimmig.
Zu b)
Die Verwaltung wird bei einstimmigem Beschluss der Mitglieder des Ausschusses für Sport,
Freizeit und Kultur damit beauftragt, Gespräche mit den betroffenen Vereinen in der Kolpingstadt
Kerpen zu führen, um eine erneute Diskussionsgrundlage zu entwickeln, die darstellt, was für
die Vereinslandschaft zumutbar ist und, was sich im Rahmen der wirtschaftlichen Leistbarkeit in
der Kolpingstadt Kerpen realisieren lässt.
Zur Sitzung des Haupt – und Finanzausschusses am 27.06.2017 bereitet die Verwaltung eine
Aufstellung über die Eintrittspreise und Nutzungsentgelte für Vereine bezogen auf die
umliegenden Bäder (auch in den Nachbarkommunen) vor.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Kultur vom 06.06.2017
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