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Beschlussvorlage (Schul- und Bildungspauschale)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
150 kB
Datum
19.04.2012
Erstellt
05.04.12, 13:44
Aktualisiert
17.04.12, 18:16
Beschlussvorlage (Schul- und Bildungspauschale) Beschlussvorlage (Schul- und Bildungspauschale)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 03.04.2012 Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben Az.: Jung. Vorlagennummer: VL-36/2012 TOP Vorlage für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Schul- und Bildungspauschale Sachdarstellung: Für das Jahr 2012 wird ein Betrag in Höhe von 372.138,00€ erwartet. Dieser Betrag ist für folgende Maßnahmen vorgesehen: Einnahme Ausgabe 1. Sporthalle I Sanierung III. Bauabschnitt 152.000,00 € 152.000,00 € 3. Wehebachschule Langerwehe 50.000,00 € 50.000,00 € 2. Kindergarten Jüngersdorf 42.500,00 € 42.500,00 € 4. Kindergarten Heistern 40.000,00 € 40.000,00 € 5. Wehebachschule Investitionen 7.000,00 € 7.000,00 € 6. Martinusschule Investitionen 7.000,00 € 7.000,00 € 7. Gesamtschule Langerwehe 15.000,00 € 15.000,00 € 8. Gesamtschule Langerwehe Schallschutz/Böden (bis ca. 2017) 10.000,00 € 10.000,00 € 9. Gesamtschule Langerwehe behinderten gerechte Ausstattung 300,00 € 300,00 € 10. Sanierung Toiletten Gesamtschule 10.000,00 € 10.000,00 € 11. Sanierung Klassenraum Schlich 5.000,00 € 5.000,00 € 12. Schallschutzdecke Martinusschule 3.338,00 € 3.338,00 € Drucksache VL-36/2012 Seite - 2 - 13. Alarmierungsanlage Martinusschule 20.000,00 € 20.000,00 € 14. Lehrschwimmbecken Wehebachschule, Umkleidekabinen, Duschen 10.000,00 € 10.000,00 € 372.138,00€ 372.138,00€ Bei den ersten vier Positionen handelt es sich um die von der Gemeinde zu erbringenden Eigenanteile zu den großen energetischen Baumaßnahmen Wehebachschule, Sporthalle I und Kindergartenneubau. Die übrigen Maßnahmen sind normale Sanierungen und investive Ausgaben. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen auf den gemeindlichen Haushalt, da es sich bei den Mitteln der Schul- und Bildungspauschale um Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände nach dem Gemeindefinanzierungsgesetzt handelt. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die vorgeschlagenen Mittelansätze zu beschließen. Der Bürgermeister In Vertretung (Franzen)