Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
369 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
10.09.11, 06:21
Aktualisiert
02.12.11, 06:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zu
247/'"
Offene Fragen zu dem Antrag
247/2011
Die Winter im letzten Jahr haben gezeigt, dass die bisherige Organisation des Winterdienstes von den Bürgern als nicht ausreichend angesehen wurde. Insbesondere die Tatsache,
dass für den Winterdienst Gebühren verlangt werden, aber dennoch die Wege teilweise nur
unzureichend geräumt werden konnten, ist in der Bevölkerung auf Unverständnis gestoßen.
Die erforderlichen Verbesserungen zur Durchführung eines Winterdienstes in sehr
schwierigen Wetterlagen habe ich soweit möglich eingeleitet (Streustrecken, Beschaffung
eines weiteren Salzsilos, sowie Bestellung von 2 Räumschildern). Es fehlt jedoch noch die
Entscheidung über das Angebot der städt. Dienste hinsichtlich einer Anschaffung von zwei
Multicars. Diese sollen sowohl die Räumung von Schnee ermöglichen, als auch die durch die
wesentlich vergrößerte Streustrecke nicht mehr akzeptablen Umlaufzeiten im geforderten
Rahmen zu halten.
Falls sich der Winter so wie im letzten Jahr einstellt, ist davon auszugehen, dass die
Durchführung des Winterdienstes, ähnlich wie im letzten Jahr, sich nur auf die
allernotwendigsten Arbeiten beschränken kann.
Der Winterdienst soll sowohl bei einmaligem heftigen Schneefall als auch bei liegenbleibendem hohem Schnee gewährleistet sein.
Dies betrifft sowohl die Hauptverkehrsstraßen als auch die fußläufigen Hauptverbindungswege.
Bei solch extremen Witterungsverhältnissen,
wie in den Wintern 2009/2010 und 2010/2011,
ist dies nur durch die Mittelbereitstellung für zusätzliche Handkolonnen, Fahrzeuge, Hilfsmittel und eine erhöhte Salzlagerkapazität möglich.
Die Schneeräumung der Straßen und Wege im Stadtgebiet wird mit den derzeit hier zur
Verfügung stehenden Ausstattung (ebenso wie in anderen Gemeinden und Städten) nicht
flächendeckend durchführbar sein.
Um besser auf zukünftig winterliche Ereignisse eingestellt zu sein, müssen die Sachmittel
zwingend aufgestockt werden, auch um sich nicht dem Vorwurf eines Organisationsverschuldens auszusetzen.
Hierzu gehören der zusätzliche Einsatz von winterdienstgerechten Fahrzeugen und
Maschinen, die Erhöhung der Salzlagerkapazität und die Anschaffung der zwei TraktorenRäumschilder für Notfallmaßnahmen.
Der gewünschte Abtransport von größeren Schneemengen wäre lediglich mit einer Auftragsvergabe an eine Fremdfirma möglich. Der Verwaltung stehen hierzu nicht die notwendigen
Mittel zur Verfügung. Eine entsprechende Anschaffung von Transportfahrzeugen, die dann
auch nur bei extremen Schneefällen benötigt werden, ist aus Kostengründen jedoch nicht zu
empfehlen.
Das Verfahren (Änderung des Bebauungsplans, Baugenehmigung, Ausschreibung ect.) zur
Aufstellung des neuen Streusalzsilos ist abgeschlossen. Die genauen Kosten gemäß Ausschreibung betragen 71.762,00 €. Der Auftrag für die Aufstellung des Silos auf dem Gelände
des Bauhofs kann unverzüglich erteilt werden. Mit der Fertigstellung ist wegen der lieferfristen im November zu rechnen. Nach der Einlagerung der zusätzlichen Salzmenge ist die
Abhängigkeit von Salzlieferungen nicht mehr in dem bisherigen Maße gegeben, und es sollte
dann auch eine ausreichende Menge Salz stetig vorhanden sein.
Auswirkungen des extremen Winters auf den Feuerwehr und Rettungsdienst hat es in den
vergangenen Wintern insoweit gegeben, dass die Eintreffzeiten der Rettungsdienstfahrzeuge
sich entsprechend der Wetterlage verzögert haben.
Die Reihenfolge der Bearbeitung der Straßen ist aufgeteilt nach den vorhandenen
Ressourcen.
P:\653\653 _1 \Winterdienst\Anlage
zu 247 _l.doe
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Die vorrangig zu streuenden Bundes-, Landes- und Kreisstraßen werden im Auftrag der
Stadt innerhalb der Ortsdurchfahrten von Landesbetrieb und dem Kreis gestreut. (Stufe 1)
Damit sind die überörtlichen Verkehre gewährleistet.
Die restlichen Straßen werden, sofern sie im Anhang der Straßenreinigungssatzung
führt sind, nach den vorgegebenen Streuplänen abgefahren. (Stufe 2)
aufge-
Hiefür ist zurzeit ein "großer" Lkw mit Räumschild und Streuaufsatz auf den verkehrswichtigen und breiten Straßen, insbesondere auch auf den städtischen Verbindungswegen
außerhalb der Ortschaften unterwegs.
Gleichzeitig ist bisher ein "leichterer" Lkw ohne Räumschild, aber mit Streueinrichtung auf
den innerhalb der Ortschaften liegenden, engeren Straßen (parkende Autos und Verkehrsberuhigungselemente) und auf Parkplätzen im Einsatz. Hier ist die Durchfahrt des größeren
Fahrzeuges schwer oder gar nicht möglich.
Das letzte Jahr hat gezeigt, dass der Einsatz von zwei Fahrzeugen die zeitlichen Vorgaben
häufig nicht erfüllen kann. Die zusätzlichen im Streuplan aufgeführten Straßen werden diese
Situation noch weiter verschärfen. Der Einsatz eines weiteren Fahrzeuges ist somit unumgänglich. Außerdem hat es sich gezeigt, dass die Benutzung eines Räumschildes auch bei
den Nebenstraßen geboten sein kann, da bei häufigem, intensivem Schneefall eine
Verdichtung der Schneedecke bis zur .Buckelpiste" eintreten kann
Um auch in den engeren Straßen mit einem Schild fahren zu können, ist es unumgänglich,
kleinere Fahrzeuge, wie die von den städt. Diensten angebotenen Multicars, einzusetzen.
Wegen der etwas geringeren Zuladung und der erweiterten Streustrecken sind zwei dieser
Fahrzeuge notwendig, um auch die zeitlichen Vorgaben zu schaffen.
Bei extremen Wetterlagen oder Unfällen ist es notwendig, auch zusätzliche Wege und
Straßen zu räumen und zu streuen. Hierfür können dann neben den vorhandenen
Fahrzeugen auch die zwei Räumschilde für die Traktoren von den ortsansässigen
Landwirten eingesetzt werden. (Stufe 3)
Die Liste, der zu räumenden Straßen ist dahingehend überprüft worden, dass sie die
gesetzlich geforderten Mindeststandards erfüllen und die im Anhang der Straßenreinigungssatzung aufgeführten Straßen und Plätze im geforderten Zeitrahmen bearbeitet werden.
Neben dem maschinellen Winterdienst für die Straßen ist es gleichfalls notwendig, eine
händische Reinigung im Fußgängerbereich vorzusehen. Damit sind in erster Linie die
Anlieger an Straßen und Plätzen angesprochen. Auch die Gehwege an städtischen Grundstücken müssen freiqehalten werden. Hier sind für die unterschiedlichen Eigenbetriebe sowie
Ämter und deren Abteilungen jeweils eigene Handreiniger beauftragt, welche die Gehwege,
Überwege, Bushaltestellen usw. freihalten.
Sollen zusätzlich noch weitere wichtige fußläufige und innerörtliche Verbindungswege und
Bushaltestellen o.ä. freigehalten werden (die eigentlich von den Anliegern zu streuen sind)
oder auch Hauptwege außerhalb der vorgeschriebenen Gehwege als zusätzliches Angebot
zur augenblicklichen Praxis freigehalten werden, so müssen hierfür zusätzliche Voraussetzungen (Finanzierung) durch Anschaffung von handgeführten Maschinen geschaffen
werden.
Eine erneute Optimierung der Streustrecken
meistern besprochen worden.
in den Stadtteilen ist mit den jeweiligen Ortsbürger-
In einigen Stadtteilen entstand durch das Freischaufeln der Gehwege eine weitere
unerwartete Schneebelastung auf der Fahrbahn. Einige Anwohner schoben I warfen den
Schnee einfach auf die Fahrbahn und verwandelten diese somit in wahre Hügellandschaften.
P:\653\653 _1 \Winterdienst\Anlage
zu 247 _l.doc
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Natürlich wurde hierbei der Fahrbahnquerschnitt deutlich verschmälert. Hierdurch hatten die
Entsorgungsunternehmen
enorme Schwierigkeiten. Die vollen Müllbehälter konnten nur mit
großem zeitlichen Aufwand und viel Mühe geleert werden. Zukünftig werde ich die Bürger
darauf hinweisen, dass die Lagerung des Schnees im Straßenraum in einer solchen
Größenordnung zu erheblichen Problemen in der Verkehrsführung führt und deshalb zu
unterbleiben hat.
Multicars (werden von den Stadtwerken angeschafft)
Je nach Witterungsverhältnissen
und Intensität eines Winters verändern sich der prozentuale
Anteil der Einsätze im Winterdienst und die Stillstandszeit der Winterdienstfahrzeuge.
Bei einem ungewöhnlich schneereichen Winter liegt dieser Anteil der Einsatzzeit bei ca. 70
%, während er bei den winterlichen Verhältnissen, die für unsere Region sonst üblich sind,
auch deutlich kleiner sein kann.
Eine Prognose für den anteiligen Einsatz der zwei Multicars in zukünftigen Wintern ist somit
nicht vorhersehbar.
Bei Anschaffung der neuen, universell einsetzbaren Fahrzeuge werden zwei Transporter der
städtischen Dienste abgeschafft, da ein größerer Fuhrpark generell nicht benötigt wird.
Die Vorteile der Multicars im Winterdiensteinsatz liegen vor allen Dingen in der Breite der
Fahrzeuge. Mit der geringen Breite von 1,62 m kommt ein Multicar auch bei schwierigen
Straßenverhältnissen fast überall durch. Ein geringer Wendekreis (unter 5,50 m) ermöglicht
die Fahrtrichtungsänderung ohne großen Platzbedarf oder umständliches Rangieren.
Außerdem meistert er mit seinem Allradantrieb auch Gefällestrecken im Winter ohne
Probleme. Die Breite des hydraulisch beweglichen Räumschildes von 2,50 m hat den
Vorteil, dass auch in engen und zugeparkten Straßen eine gefahrenfreie Räumung der
Straßen möglich ist. Durch den Einbau von Rückfahrkameras kann auf einen Beifahrer
verzichtet werden. Dieser kann dann ggf. das zweite Fahrzeug ebenfalls alleine bedienen.
Der Einbau von GPS-Geräten soll eine ordnungsgemäße Routenkontrolle der Fahrzeuge
gewährleisten und Daten zur Nachweisbarkeit liefern. Die Fahrer benötigen nur die
Führerscheinklasse B/C1. Das erlaubt wiederum eine flexiblere Personaleinsatzplanung.
Durch die Vielzahl der An- bzw. Aufbaugeräte ist ein Multicar nicht nur im Winterdienst ideal
einsetzbar, sondern findet seine Anwendung ebenso im Straßenbau, in der Grünpflege, bei
der Entsorgung oder beim Transport. In den Monaten, in denen die Fahrzeuge nicht im
Winterdienst eingesetzt werden müssen, würden sie bei der Erledigung aller anstehenden
Aufgaben der städtischen Dienste ihre Aufgaben erfüllen, die bisher durch die ersetzten
Transporter ausgeführt werden. Die Kosten der Multicars außerhalb der Wintermonate (April
bis Oktober, ca. 70 %) und die Anschaffung anderer Anbaugeräte werden nicht über die
Winterdienstgebühren finanziert!
Die tatsächlich im Einzelfall gefahrenen Streustrecken der Winterdienstfahrzeuge
richten
sich nach den gegebenen Erfordernissen (Einsatzgebiet, Temperaturverlauf, usw.) und der
verfügbaren Anzahl der Fahrzeuge.
Ein weiteres Kriterium ist die Befahrbarkeit der Straßen. In engeren Bereichen ist ein
Winterdiensteinsatz durch die Fremdfirma aufgrund der zur Verfügung stehenden Fahrzeuge
nicht möglich, so dass hier besser ein "Multicar" eingesetzt werden sollte.
Aufgrund der langen Lieferzeiten
Erweiterungen der Streustrecken
überall der Winterdienst optimal
mit drei Fahrzeugen (Fremdfirma
P:\653\653 _1\ Winterdienst\Anlage
für Multicars (4-6 Monate) wird ggf. auf den geplanten
in der kommenden Saison 2011/2012 voraussichtlich nicht
durchzuführen sein, da weiterhin mit zwei, statt wie geplant
und städtische Dienste), gefahren werden kann.
zu 247_1.doc
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Die Aufstellung eines zusätzlichen Streusalzsilos mit einem Fassungsvermögen von 200 t
und die Bestellung von zwei Räumschilden für Traktoren reichen alleine noch nicht aus, um
das neu erarbeitete Winterdienstkonzept optimal durchzuführen. Bei extremen Witterungsverhältnissen werden sich zeitliche Verzögerungen der Einsatzumläufe ggf. nicht vermeiden
lassen.
Finanzierung des Winterdienstes
Die Anlieger der "Winterdienststraßen" (siehe Anlage zur Straßenreinigungssatzung)tragen
zum überwiegenden Teil die Kosten des Winterdienstes. Die Stadt trägt natürlich den
Gebührenanteil für die privatrechtlichen, städtischen Anliegergrundstücke sowie einen Anteil
(je nach Straßenart von 10% oder 25%) für die vorgeschriebene, allgemeine Nutzung der
Straßen.
Bei einer Umstellung der Finanzierung des Winterdienstes von Gebühren auf eine höhere
Grundsteuerabgabe werden die Kosten von den bisherigen Gebührenzahlern auf die
Eigentümer der Baugrundstücke übertragen. Hierdurch soll eine größere Gerechtigkeit erzielt
werden. Aufgrund der allgemein größeren Mobilität der Bevölkerung profitieren sicherlich alle
Verkehrsteilnehmer von einem gut funktionierenden Winterdienst. Insofern kann man
sicherlich den Winterdienst auch als eine allgemeine Leistung betrachten, die nicht nur den
Grundstücken an den Winterdienststraßen allein zuzuordnen ist.
Die Umstellung der Gebühren auf eine höhere Grundsteuerabgabe hat zudem noch zur
Folge, dass der Aufwand für die pauschale Erfassung deutlich geringer ist und das
Prozessrisiko wegfällt.
Bei der Finanzierung des Winterdienstes über die Grundsteuer können keine direkten
Rückstellungen gebildet werden, allerdings tragen bei einer entsprechend großen Erhöhung
der Grundsteuer bei günstigen Witterungsverhältnissen die geringeren Kosten zur Verbesserung der finanziellen Gesamtsituation bei. Auf Einnahmen aus Steuerquellen kann
jederzeit zugegriffen werden, soweit die sonstigen Einnahmen zur Deckung des Haushaltes
nicht ausreichen.
Einen Rechtsanspruch auf die Streu- und Räumdienste haben auch gebührenpflichtige
Bürger nicht. Wie eine Gemeinde ihrer Räumpflicht nachkommt, kann nicht durch den Bürger
bestimmt werden. Der Pflicht einer Gemeinde, bestimmte Straßen und Wege bei Eis und
Schnee zuräumen, bzw. zu streuen, steht also kein einklagbarer Anspruch von den
Anliegern gegenüber.
Erst wenn bei Nichterfüllung dieser Pflicht ein Einzelner zu Schaden kommt, kann ein
Schadensersatz gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden.
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zu 247 _l.doc
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Gegenüberstellung
Gebühr je Frontmeter
bei optimaler
Einrichtung
mit altem
Fahrzeugpark
von Winterdienstgebühren
und einer Erhöhung der Grundsteuern
Geschätzte
Kosten pro Jahr
€ 1 Frontmeter
Gebühren
Grundsteuer anheben
275.500 €
2,67 € 12,23 €
um 20%-Punkte auf 460%
247.500 €
2,44 € 1 2,04 €
um 17%-Punkte auf 457%
Gegenüberstellung
Gebühren
Eindeutig zugeordnet, daher wenige
zusätzliche Wünsche
Gebühren werden zunehmend als ungerecht
empfunden
Transparente Berechnung
Steuern
Allgemein, daher Gefahr für Haushalt durch
zusätzliche, nicht gedeckte Wünsche und
Begehrlichkeiten.
Gerechtere Verteilung auf alle Steuerzahler
Teil einer Gesamtkalkulation
Gebühren werden über mehrere Jahre
gemittelt
Kosten werden berechnet, so wie sie
anfallen
Kostenschwankungen werden aufgefangen
und an Gebührenzahler weitergegeben
(positiv wie negativ)
Stadt wird mit ca. 17 % Eigenanteil belastet
Klagen können nicht vermieden werden
Verwaltungsaufwand hoch
Verwaltungskostenanteil
hoch
Mindereinnahmen führen zu Kreditaufnahmen, Mehreinnahmen gehen in den
Haushalt ein.
Eigenanteil kann eingerechnet werden
Keine Klagemöglichkeit
Verwaltungsaufwand gering
Verwaltungskostenanteil
gering
P:\653\653 _1 \Winterdienst\Anlage
zu 247_1.doc
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