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Beschlussvorlage (Anlage 3)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
369 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
10.09.11, 06:21
Aktualisiert
02.12.11, 06:51
Beschlussvorlage (Anlage 3) Beschlussvorlage (Anlage 3) Beschlussvorlage (Anlage 3) Beschlussvorlage (Anlage 3) Beschlussvorlage (Anlage 3)

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Inhalt der Datei

Anlage zu 247/'" Offene Fragen zu dem Antrag 247/2011 Die Winter im letzten Jahr haben gezeigt, dass die bisherige Organisation des Winterdienstes von den Bürgern als nicht ausreichend angesehen wurde. Insbesondere die Tatsache, dass für den Winterdienst Gebühren verlangt werden, aber dennoch die Wege teilweise nur unzureichend geräumt werden konnten, ist in der Bevölkerung auf Unverständnis gestoßen. Die erforderlichen Verbesserungen zur Durchführung eines Winterdienstes in sehr schwierigen Wetterlagen habe ich soweit möglich eingeleitet (Streustrecken, Beschaffung eines weiteren Salzsilos, sowie Bestellung von 2 Räumschildern). Es fehlt jedoch noch die Entscheidung über das Angebot der städt. Dienste hinsichtlich einer Anschaffung von zwei Multicars. Diese sollen sowohl die Räumung von Schnee ermöglichen, als auch die durch die wesentlich vergrößerte Streustrecke nicht mehr akzeptablen Umlaufzeiten im geforderten Rahmen zu halten. Falls sich der Winter so wie im letzten Jahr einstellt, ist davon auszugehen, dass die Durchführung des Winterdienstes, ähnlich wie im letzten Jahr, sich nur auf die allernotwendigsten Arbeiten beschränken kann. Der Winterdienst soll sowohl bei einmaligem heftigen Schneefall als auch bei liegenbleibendem hohem Schnee gewährleistet sein. Dies betrifft sowohl die Hauptverkehrsstraßen als auch die fußläufigen Hauptverbindungswege. Bei solch extremen Witterungsverhältnissen, wie in den Wintern 2009/2010 und 2010/2011, ist dies nur durch die Mittelbereitstellung für zusätzliche Handkolonnen, Fahrzeuge, Hilfsmittel und eine erhöhte Salzlagerkapazität möglich. Die Schneeräumung der Straßen und Wege im Stadtgebiet wird mit den derzeit hier zur Verfügung stehenden Ausstattung (ebenso wie in anderen Gemeinden und Städten) nicht flächendeckend durchführbar sein. Um besser auf zukünftig winterliche Ereignisse eingestellt zu sein, müssen die Sachmittel zwingend aufgestockt werden, auch um sich nicht dem Vorwurf eines Organisationsverschuldens auszusetzen. Hierzu gehören der zusätzliche Einsatz von winterdienstgerechten Fahrzeugen und Maschinen, die Erhöhung der Salzlagerkapazität und die Anschaffung der zwei TraktorenRäumschilder für Notfallmaßnahmen. Der gewünschte Abtransport von größeren Schneemengen wäre lediglich mit einer Auftragsvergabe an eine Fremdfirma möglich. Der Verwaltung stehen hierzu nicht die notwendigen Mittel zur Verfügung. Eine entsprechende Anschaffung von Transportfahrzeugen, die dann auch nur bei extremen Schneefällen benötigt werden, ist aus Kostengründen jedoch nicht zu empfehlen. Das Verfahren (Änderung des Bebauungsplans, Baugenehmigung, Ausschreibung ect.) zur Aufstellung des neuen Streusalzsilos ist abgeschlossen. Die genauen Kosten gemäß Ausschreibung betragen 71.762,00 €. Der Auftrag für die Aufstellung des Silos auf dem Gelände des Bauhofs kann unverzüglich erteilt werden. Mit der Fertigstellung ist wegen der lieferfristen im November zu rechnen. Nach der Einlagerung der zusätzlichen Salzmenge ist die Abhängigkeit von Salzlieferungen nicht mehr in dem bisherigen Maße gegeben, und es sollte dann auch eine ausreichende Menge Salz stetig vorhanden sein. Auswirkungen des extremen Winters auf den Feuerwehr und Rettungsdienst hat es in den vergangenen Wintern insoweit gegeben, dass die Eintreffzeiten der Rettungsdienstfahrzeuge sich entsprechend der Wetterlage verzögert haben. Die Reihenfolge der Bearbeitung der Straßen ist aufgeteilt nach den vorhandenen Ressourcen. P:\653\653 _1 \Winterdienst\Anlage zu 247 _l.doe - 1- Die vorrangig zu streuenden Bundes-, Landes- und Kreisstraßen werden im Auftrag der Stadt innerhalb der Ortsdurchfahrten von Landesbetrieb und dem Kreis gestreut. (Stufe 1) Damit sind die überörtlichen Verkehre gewährleistet. Die restlichen Straßen werden, sofern sie im Anhang der Straßenreinigungssatzung führt sind, nach den vorgegebenen Streuplänen abgefahren. (Stufe 2) aufge- Hiefür ist zurzeit ein "großer" Lkw mit Räumschild und Streuaufsatz auf den verkehrswichtigen und breiten Straßen, insbesondere auch auf den städtischen Verbindungswegen außerhalb der Ortschaften unterwegs. Gleichzeitig ist bisher ein "leichterer" Lkw ohne Räumschild, aber mit Streueinrichtung auf den innerhalb der Ortschaften liegenden, engeren Straßen (parkende Autos und Verkehrsberuhigungselemente) und auf Parkplätzen im Einsatz. Hier ist die Durchfahrt des größeren Fahrzeuges schwer oder gar nicht möglich. Das letzte Jahr hat gezeigt, dass der Einsatz von zwei Fahrzeugen die zeitlichen Vorgaben häufig nicht erfüllen kann. Die zusätzlichen im Streuplan aufgeführten Straßen werden diese Situation noch weiter verschärfen. Der Einsatz eines weiteren Fahrzeuges ist somit unumgänglich. Außerdem hat es sich gezeigt, dass die Benutzung eines Räumschildes auch bei den Nebenstraßen geboten sein kann, da bei häufigem, intensivem Schneefall eine Verdichtung der Schneedecke bis zur .Buckelpiste" eintreten kann Um auch in den engeren Straßen mit einem Schild fahren zu können, ist es unumgänglich, kleinere Fahrzeuge, wie die von den städt. Diensten angebotenen Multicars, einzusetzen. Wegen der etwas geringeren Zuladung und der erweiterten Streustrecken sind zwei dieser Fahrzeuge notwendig, um auch die zeitlichen Vorgaben zu schaffen. Bei extremen Wetterlagen oder Unfällen ist es notwendig, auch zusätzliche Wege und Straßen zu räumen und zu streuen. Hierfür können dann neben den vorhandenen Fahrzeugen auch die zwei Räumschilde für die Traktoren von den ortsansässigen Landwirten eingesetzt werden. (Stufe 3) Die Liste, der zu räumenden Straßen ist dahingehend überprüft worden, dass sie die gesetzlich geforderten Mindeststandards erfüllen und die im Anhang der Straßenreinigungssatzung aufgeführten Straßen und Plätze im geforderten Zeitrahmen bearbeitet werden. Neben dem maschinellen Winterdienst für die Straßen ist es gleichfalls notwendig, eine händische Reinigung im Fußgängerbereich vorzusehen. Damit sind in erster Linie die Anlieger an Straßen und Plätzen angesprochen. Auch die Gehwege an städtischen Grundstücken müssen freiqehalten werden. Hier sind für die unterschiedlichen Eigenbetriebe sowie Ämter und deren Abteilungen jeweils eigene Handreiniger beauftragt, welche die Gehwege, Überwege, Bushaltestellen usw. freihalten. Sollen zusätzlich noch weitere wichtige fußläufige und innerörtliche Verbindungswege und Bushaltestellen o.ä. freigehalten werden (die eigentlich von den Anliegern zu streuen sind) oder auch Hauptwege außerhalb der vorgeschriebenen Gehwege als zusätzliches Angebot zur augenblicklichen Praxis freigehalten werden, so müssen hierfür zusätzliche Voraussetzungen (Finanzierung) durch Anschaffung von handgeführten Maschinen geschaffen werden. Eine erneute Optimierung der Streustrecken meistern besprochen worden. in den Stadtteilen ist mit den jeweiligen Ortsbürger- In einigen Stadtteilen entstand durch das Freischaufeln der Gehwege eine weitere unerwartete Schneebelastung auf der Fahrbahn. Einige Anwohner schoben I warfen den Schnee einfach auf die Fahrbahn und verwandelten diese somit in wahre Hügellandschaften. P:\653\653 _1 \Winterdienst\Anlage zu 247 _l.doc -2- Natürlich wurde hierbei der Fahrbahnquerschnitt deutlich verschmälert. Hierdurch hatten die Entsorgungsunternehmen enorme Schwierigkeiten. Die vollen Müllbehälter konnten nur mit großem zeitlichen Aufwand und viel Mühe geleert werden. Zukünftig werde ich die Bürger darauf hinweisen, dass die Lagerung des Schnees im Straßenraum in einer solchen Größenordnung zu erheblichen Problemen in der Verkehrsführung führt und deshalb zu unterbleiben hat. Multicars (werden von den Stadtwerken angeschafft) Je nach Witterungsverhältnissen und Intensität eines Winters verändern sich der prozentuale Anteil der Einsätze im Winterdienst und die Stillstandszeit der Winterdienstfahrzeuge. Bei einem ungewöhnlich schneereichen Winter liegt dieser Anteil der Einsatzzeit bei ca. 70 %, während er bei den winterlichen Verhältnissen, die für unsere Region sonst üblich sind, auch deutlich kleiner sein kann. Eine Prognose für den anteiligen Einsatz der zwei Multicars in zukünftigen Wintern ist somit nicht vorhersehbar. Bei Anschaffung der neuen, universell einsetzbaren Fahrzeuge werden zwei Transporter der städtischen Dienste abgeschafft, da ein größerer Fuhrpark generell nicht benötigt wird. Die Vorteile der Multicars im Winterdiensteinsatz liegen vor allen Dingen in der Breite der Fahrzeuge. Mit der geringen Breite von 1,62 m kommt ein Multicar auch bei schwierigen Straßenverhältnissen fast überall durch. Ein geringer Wendekreis (unter 5,50 m) ermöglicht die Fahrtrichtungsänderung ohne großen Platzbedarf oder umständliches Rangieren. Außerdem meistert er mit seinem Allradantrieb auch Gefällestrecken im Winter ohne Probleme. Die Breite des hydraulisch beweglichen Räumschildes von 2,50 m hat den Vorteil, dass auch in engen und zugeparkten Straßen eine gefahrenfreie Räumung der Straßen möglich ist. Durch den Einbau von Rückfahrkameras kann auf einen Beifahrer verzichtet werden. Dieser kann dann ggf. das zweite Fahrzeug ebenfalls alleine bedienen. Der Einbau von GPS-Geräten soll eine ordnungsgemäße Routenkontrolle der Fahrzeuge gewährleisten und Daten zur Nachweisbarkeit liefern. Die Fahrer benötigen nur die Führerscheinklasse B/C1. Das erlaubt wiederum eine flexiblere Personaleinsatzplanung. Durch die Vielzahl der An- bzw. Aufbaugeräte ist ein Multicar nicht nur im Winterdienst ideal einsetzbar, sondern findet seine Anwendung ebenso im Straßenbau, in der Grünpflege, bei der Entsorgung oder beim Transport. In den Monaten, in denen die Fahrzeuge nicht im Winterdienst eingesetzt werden müssen, würden sie bei der Erledigung aller anstehenden Aufgaben der städtischen Dienste ihre Aufgaben erfüllen, die bisher durch die ersetzten Transporter ausgeführt werden. Die Kosten der Multicars außerhalb der Wintermonate (April bis Oktober, ca. 70 %) und die Anschaffung anderer Anbaugeräte werden nicht über die Winterdienstgebühren finanziert! Die tatsächlich im Einzelfall gefahrenen Streustrecken der Winterdienstfahrzeuge richten sich nach den gegebenen Erfordernissen (Einsatzgebiet, Temperaturverlauf, usw.) und der verfügbaren Anzahl der Fahrzeuge. Ein weiteres Kriterium ist die Befahrbarkeit der Straßen. In engeren Bereichen ist ein Winterdiensteinsatz durch die Fremdfirma aufgrund der zur Verfügung stehenden Fahrzeuge nicht möglich, so dass hier besser ein "Multicar" eingesetzt werden sollte. Aufgrund der langen Lieferzeiten Erweiterungen der Streustrecken überall der Winterdienst optimal mit drei Fahrzeugen (Fremdfirma P:\653\653 _1\ Winterdienst\Anlage für Multicars (4-6 Monate) wird ggf. auf den geplanten in der kommenden Saison 2011/2012 voraussichtlich nicht durchzuführen sein, da weiterhin mit zwei, statt wie geplant und städtische Dienste), gefahren werden kann. zu 247_1.doc -3- Die Aufstellung eines zusätzlichen Streusalzsilos mit einem Fassungsvermögen von 200 t und die Bestellung von zwei Räumschilden für Traktoren reichen alleine noch nicht aus, um das neu erarbeitete Winterdienstkonzept optimal durchzuführen. Bei extremen Witterungsverhältnissen werden sich zeitliche Verzögerungen der Einsatzumläufe ggf. nicht vermeiden lassen. Finanzierung des Winterdienstes Die Anlieger der "Winterdienststraßen" (siehe Anlage zur Straßenreinigungssatzung)tragen zum überwiegenden Teil die Kosten des Winterdienstes. Die Stadt trägt natürlich den Gebührenanteil für die privatrechtlichen, städtischen Anliegergrundstücke sowie einen Anteil (je nach Straßenart von 10% oder 25%) für die vorgeschriebene, allgemeine Nutzung der Straßen. Bei einer Umstellung der Finanzierung des Winterdienstes von Gebühren auf eine höhere Grundsteuerabgabe werden die Kosten von den bisherigen Gebührenzahlern auf die Eigentümer der Baugrundstücke übertragen. Hierdurch soll eine größere Gerechtigkeit erzielt werden. Aufgrund der allgemein größeren Mobilität der Bevölkerung profitieren sicherlich alle Verkehrsteilnehmer von einem gut funktionierenden Winterdienst. Insofern kann man sicherlich den Winterdienst auch als eine allgemeine Leistung betrachten, die nicht nur den Grundstücken an den Winterdienststraßen allein zuzuordnen ist. Die Umstellung der Gebühren auf eine höhere Grundsteuerabgabe hat zudem noch zur Folge, dass der Aufwand für die pauschale Erfassung deutlich geringer ist und das Prozessrisiko wegfällt. Bei der Finanzierung des Winterdienstes über die Grundsteuer können keine direkten Rückstellungen gebildet werden, allerdings tragen bei einer entsprechend großen Erhöhung der Grundsteuer bei günstigen Witterungsverhältnissen die geringeren Kosten zur Verbesserung der finanziellen Gesamtsituation bei. Auf Einnahmen aus Steuerquellen kann jederzeit zugegriffen werden, soweit die sonstigen Einnahmen zur Deckung des Haushaltes nicht ausreichen. Einen Rechtsanspruch auf die Streu- und Räumdienste haben auch gebührenpflichtige Bürger nicht. Wie eine Gemeinde ihrer Räumpflicht nachkommt, kann nicht durch den Bürger bestimmt werden. Der Pflicht einer Gemeinde, bestimmte Straßen und Wege bei Eis und Schnee zuräumen, bzw. zu streuen, steht also kein einklagbarer Anspruch von den Anliegern gegenüber. Erst wenn bei Nichterfüllung dieser Pflicht ein Einzelner zu Schaden kommt, kann ein Schadensersatz gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. P:\653\653 _1 \Winterdienst\Anlage zu 247 _l.doc -4- Gegenüberstellung Gebühr je Frontmeter bei optimaler Einrichtung mit altem Fahrzeugpark von Winterdienstgebühren und einer Erhöhung der Grundsteuern Geschätzte Kosten pro Jahr € 1 Frontmeter Gebühren Grundsteuer anheben 275.500 € 2,67 € 12,23 € um 20%-Punkte auf 460% 247.500 € 2,44 € 1 2,04 € um 17%-Punkte auf 457% Gegenüberstellung Gebühren Eindeutig zugeordnet, daher wenige zusätzliche Wünsche Gebühren werden zunehmend als ungerecht empfunden Transparente Berechnung Steuern Allgemein, daher Gefahr für Haushalt durch zusätzliche, nicht gedeckte Wünsche und Begehrlichkeiten. Gerechtere Verteilung auf alle Steuerzahler Teil einer Gesamtkalkulation Gebühren werden über mehrere Jahre gemittelt Kosten werden berechnet, so wie sie anfallen Kostenschwankungen werden aufgefangen und an Gebührenzahler weitergegeben (positiv wie negativ) Stadt wird mit ca. 17 % Eigenanteil belastet Klagen können nicht vermieden werden Verwaltungsaufwand hoch Verwaltungskostenanteil hoch Mindereinnahmen führen zu Kreditaufnahmen, Mehreinnahmen gehen in den Haushalt ein. Eigenanteil kann eingerechnet werden Keine Klagemöglichkeit Verwaltungsaufwand gering Verwaltungskostenanteil gering P:\653\653 _1 \Winterdienst\Anlage zu 247_1.doc -5-