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Beschlusstext (21. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Kolpingstadt Kerpen; hier: Festlegung der Aufwandsentschädigung für die Ortsvorsteher/innen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
28 kB
Datum
12.09.2017
Erstellt
16.10.17, 12:40
Aktualisiert
16.10.17, 12:40
Beschlusstext (21. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Kolpingstadt Kerpen;
hier: Festlegung der Aufwandsentschädigung für die Ortsvorsteher/innen)

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AUSZUG aus der 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 12.09.2017 Drucksachen-Nummer: 396.17 TOP 6.1 21. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Kolpingstadt Kerpen; hier: Festlegung der Aufwandsentschädigung für die Ortsvorsteher/innen Die Änderung der Hauptsatzung erhält den Zusatz, dass es sich bei den genannten Beträgen um Monatsbeträge handelt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die der Einladung als Anlage beigefügte 21. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Kolpingstadt Kerpen unter Berücksichtigung des o.g. Zusatzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder zu beschließen. Abstimmungsergebnis: Bei 2 Enthaltungen (2 Bündnis 90/Die Grünen) mehrheitlich beschlossen.