Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
31 kB
Datum
19.05.2009
Erstellt
20.05.09, 21:55
Aktualisiert
20.05.09, 21:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 22.04.2009
- Der Bürgermeister Az:
Nr. der Ratsdrucksache: 1571
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Tourismus, Kultur, Vereine und Städtepartnerschaften 05.05.2009
Haupt- und Finanzausschuss
14.05.2009
Rat
19.05.2009
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Einführung der Ehrenamtskarte in Bad Münstereifel
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Bürgermeister Alexander Büttner / Hans-Josef Dederichs
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
TourismA
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1571
1. Sachverhalt:
Einleitung:
Bürgerschaftliches Engagement ist ein wichtiger Faktor für die Integrationsfähigkeit und
Zukunftsfähigkeit des Gemeinwesens. Es schaftt soziales Kapital, das der Lebensqualität vor Ort
zugute kommt.
Bürgerschaftliches Engagement verdient Anerkennung und Würdigung. Durch die Ehrenamtskarte
sollen überdurchschnittlich engagierte Personen die Möglichkeit einer vergünstigten Nutzung
öffentlicher und privater Angebote erhalten und auf diese Weise einen Dank für ihre unentgeltlich
erbrachten Leistungen für das Gemeinwohl erfahren.
Deshalb hat die nordrhein-westfälische Landesregierung zusammen mit einigen
Pilotprojektkommunen und -kreisen 2008 die landesweite Ehrenamtskarte eingeführt. Zuständig ist
das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NordrheinWestfalen. Vorreiter dieser Initiative war das Bundesland Hessen; dort wurde die Ehrenamtskarte
mit großem Erfolg von 2003 bis 2008 flächendeckend eingeführt.
Partner des Landes sind die Kommunen, denn Ehrenamt findet vor Ort statt. So befanden sich in
der „Pilotgruppe“ die Städte Arnsberg, Gronau, Gütersloh, Mönchengladbach, Mülheim a.d.R.,
Neuss und Rheine sowie der Kreis Siegen-Wittgenstein. Unmittelbar vor der Einführung stehen die
Städte Bonn und Ratingen sowie der Kreis Lippe.
Am 11.03.2009 fand im Fachministerium in Düsseldorf eine Informationsveranstaltung für Vertreter
von interessierten Kommunen statt, an der auch Vertreter der Pilotgruppe teilnahmen, die bereits
von ihren positiven Erfahrungen berichten konnten. Hieran hat Herr Dederichs seitens der Stadt
Bad Münstereifel neben Vertretern von rund 40 weiteren interessierten Städten und Gemeinden
teilgenommen.
Die Ehrenamtskarte ist eine sinnvolle Ergänzung zur Wertschätzung von besonderem
ehrenamtlichen Engagement durch den seit 2006 Jahren vergebenen Ehrenamtspreis des
Bürgermeisters im Sinne der „Bürgerstadt“ Bad Münstereifel.
Bad Münstereifel wäre auch die erste Kommune im Kreis Euskirchen, in der die Ehrenamtskarte
einführt werden soll.
Voraussetzungen:
In der Kommune müssen die Voraussetzungen für die Einführung der Ehrenamtskarte geschaffen
werden. Zum einen muss der politische Wille in Form eines positiven Ratsbeschlusses vorliegen,
zum anderen muss die Verwaltung bereit sein, die erforderlichen Arbeiten zu leisten.
Aussehen der Ehrenamtskarte
Die Ehrenamtskarte ist eine Plastikkarte, wie sie als Bank- oder Mitgliedskarte für die Brieftasche
bekannt ist. Die Karte ist landesweit einheitlich gestaltet, wird durch die Landesregierung
herausgegeben und trägt auf der Rückseite neben dem Wappen des Landes das Logo bzw. das
Wappen der Stadt. Der Name der /des Inhaberin/Inhabers der Karte wird von der Kommune in
Druckbuchstaben eingetragen ebenso wie das Datum des letzten Tages der Gültigkeit. Die Karte
wird erst mit Unterschrift der/des Inhaberin/Inhabers gültig.
Vergabekriterien landesweit
Landesweit gelten die gleichen Kriterien für dieVergabe der Ehrenamtskarte:
- ein zeitlich überdurchschnittliches Engagement von fünf Std./Woche bzw. 250 Std./Jahr;
- die begrenzte Laufzeit der Karte (zwei oder drei Jahre);
Seite 3 von Ratsdrucksache 1571
- pauschale Aufwandsentschädigungen als Ausschlusskriterium für die Vergabe;
- Gültigkeit der Karte in allen Kommunen, die sich am Projekt beteiligen.
Ergänzungen/Erläuterungen:
•
•
•
•
•
Die durchschnittlich zu erreichenden fünf Wochenstunden im Engagement können auch bei
mehreren Organisationen ausgeübt werden. In diesem Fall bestätigt jede Organisation die
Zahl der bei ihr geleisteten Stunden für den freiwilligen Einsatz.
Freiwillige, die in freien Initiativen ohne eigenen Rechtsstatus arbeiten und daher keine
Bestätigung beispielsweise eines Vereinsvorstands erhalten können, haben die
Möglichkeit, sich ihren Einsatz von anderen Organisationen oder von den Nutznießern ihrer
Arbeit bestätigen zu lassen.
Bereitschaftszeiten, etwa in der Freiwilligen Feuerwehr, oder gesellige Zusammenkünfte
werden nicht als Engagement relevante Arbeitszeit gerechnet. Diese Regelung sollte im
Vorfeld der Einführung der Karte im Gespräch mit den Verantwortlichen in
Rettungsdiensten, Feuerwehr oder Organisationen für den Katastrophenschutz diskutiert
werden, um einen Konsens herzustellen.
Übungsleiter in Sportvereinen, die eine großzügige Übungsleiterpauschale erhalten, sind
von der Vergabe ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht, wenn eine
Aufwandsentschädigung nicht mehr als die im Engagement entstandenen Kosten deckt.
Juleica (Jugendleitercard) -Inhaberinnen und -Inhaber können die Ehrenamtskarte
ebenfalls erhalten, wenn sie deren Voraussetzungen erfüllen. Es empfiehlt sich, frühzeitig
ein Gespräch mit den für die Juleica zuständigen Kolleginnen und Kollegen vor Ort zu
suchen und das Projekt mit ihnen abzustimmen.
Vor Ort kann es gute Gründe geben, für die Vergabe der Ehrenamtskarte zusätzliche Bedingungen
einzuführen, beispielsweise den Wunsch, die Zahl der auszugebenden Ehrenamtskarten vorab zu
kalkulieren und daher zu kontingentieren oder bestimmte Felder der Freiwilligenarbeit besonders
zu fördern. Diese Entscheidungen, die stark vom kommunalen Kontext und den dortigen
Interessen abhängen können, werden von den Partnern vor Ort getroffen.
Mögliche zusätzliche Bedingungen von Kommunen für die Vergabe der Karte sind:
- Kontingentierung der Karte;
- besondere Berücksichtigung bestimmter Felder der Freiwilligenarbeit;
- zusätzliche persönliche Voraussetzungen, die Begünstigte erfüllen sollen (Dauer der Tätigkeit);
- Geltungsdauer der Ehrenamtskarte (zwei oder drei Jahre);
- Regelungen beim Ausscheiden von Ehrenamtlichen oder Freiwilligen aus ihrer Tätigkeit;
- Zeitraum der Antragstellung (fester Termin oder laufende Antragstellung);
- Vergabe der Ehrenamtskarte (laufend oder im Rahmen einer besonderen Veranstaltung);
- Einbindung der Ehrenamtskarte in andere Formen der Ehrenamtsförderung.
Ergänzungen/Erläuterungen:
Bei der Festlegung kommunaler Kriterien sind Aspekte zu beachten, die auch für den mit der
Einführung der Karte verbundenen Zeitaufwand entscheidend sind.
•
•
Von einer Schwerpunktsetzung auf bestimmte Bereiche im bürgerschaftlichen Engagement
wurde in den Starterkommunen des Jahres 2008 abgesehen. Die Bevorzugung bestimmter
Gruppen stellt gleichzeitig eine Benachteiligung anderer dar und führt zu einer ungünstigen
öffentlichen Wahrnehmung.
Bei den persönlichen Voraussetzungen, insbesondere der Dauer der bereits geleisteten
ehrenamtlichen Tätigkeit, wird empfohlen, sich mit angrenzenden Kommunen
abzustimmen. In räumlicher Nähe sollten dabei keine großen Differenzen auftreten. Die
meisten Kommunen haben sich entschieden, dass ein Engagement mindestens so lange
ausgeübt worden sein muss, wie die Karte gültig ist. Beispiel: Wird die Karte für drei Jahre
vergeben, sollte das Engagement mindestens drei Jahre im geforderten Umfang erbracht
worden sein.
Seite 4 von Ratsdrucksache 1571
•
Es gibt eine Reihe guter Gründe für das Setzen einer Bewerbungsfrist, aber auch für die
kontinuierliche Vergabe. Mit einer Bewerbungsfrist gehen viele Anfragen in kurzer Zeit
einher, dies erhöht den administrativen Aufwand in diesem begrenzten Zeitraum. Bei einer
kontinuierlichen Vergabe wird die Vergabe schneller ein Teil des laufenden Geschäfts, pro
Woche entsteht dann ein Zeitaufwand von etwa einer Stunde. Möglich ist der Wechsel von
einer zur anderen Vergabeart, z.B. zu Beginn kontinuierlich zu vergeben und später eine
Frist zu setzen.
Bewerbung und Vergabe
•
•
•
•
Es gibt ein Musterbewerbungsformular, das den Kommunen elektronisch zur Verfügung
gestellt werden kann. Das Muster kann an das kommunale Corporate Design und andere
örtliche Besonderheiten angepasst werden. Das kommunalisierte Bewerbungsformular wird
sowohl vor Ort verteilt, ggf. auf der kommunalen website zur Karte eingestellt, und darüber
hinaus auf dem landesweiten Portal www.ehrensache.nrw.de eingestellt.
Die Bestätigung, dass die Voraussetzungen für den Erhalt der Ehrenamtskarte vorliegen,
erfolgt durch die Verantwortlichen in den Trägerorganisationen des Ehrenamts oder, wie
oben beschrieben, auf anderem Weg. Den Organisationen wird insoweit ein
Vertrauensvorschuss gewährt. In den Informationen und Vorgesprächen sollte deutlich
gemacht werden, dass die Vergabe der Karte keine Gefälligkeitsleistung darstellt und die
Kriterien ernst zu nehmen sind. Die Kommunen nehmen Plausibilitätsprüfungen vor.
Die Kommunen erhalten in der ersten Vergaberunde die benötigte Anzahl der Karten
kostenlos vom Land. Sie werden mit dem örtlichen Wappen und ggf. Logo versehen. Der
Name des oder der Begünstigten, die Geltungsdauer und die laufende Nummer werden vor
Ort handschriftlich ergänzt.
Die erstmalige Vergabe der Karten erfolgte in den Starterkommunen im Rahmen einer
feierlichen öffentlichen Veranstaltung mit der Stadt-/Kreisspitze, häufig zusammen mit
Generationenminister Laschet. Die Karten können auch von den jeweiligen
Vereinsvorständen übergeben oder mit der Post verschickt werden. Die Vergabe kann
zudem delegiert werden, beispielsweise an Freiwilligenagenturen.
Mögliche Vergünstigungen
In der Zusammenstellung von Angeboten, die engagierten Menschen vergünstigt gewährt wird,
sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt. Auch das Land hat aus seinem Zuständigkeitsbereich
(eigene oder geförderte Einrichtungen bzw. Projekte) Angebote eingestellt.
Als Anbieter für mögliche Vergünstigungen kommen jedoch nicht nur öffentliche Einrichtungen in
Frage, sondern ebenso Verbände (Sport- und Tourismusverbände, Handwerkskammern u. a.) wie
auch private Anbieter.
Eine Übersicht über alle Vergünstigungen ist aktuell auf der Seite www.ehrensache.nrw.de
einsehbar.
Gewinnung von Vergünstigungsanbietern
Auf www.ehrensache.nrw.de sind alle von den teilnehmenden Kommunen und vom Land
eingeworbenen Vergünstigungen nach Art, Branche und Standort tagesaktuell eingestellt. Neue
Vergünstigungen, Änderungen und Korrekturen werden kontinuierlich eingepflegt.
Grundsätzlich sollte angestrebt werden, hochwertige Vergünstigungen einzuwerben, die über
übliche (Skonto-)Rabatte von 2% oder 3% hinausgehen. Die Karte drückt Wertschätzung aus und
stellt keine weitere Payback-Variante dar.
Rabatte können beispielsweise in Form von prozentualen Nachlässen, Euro-Beträgen, kostenloser
Nutzung oder Freikarten/Gutscheinen erfolgen. Beliebt ist die Praxis, zwei Angebote zum Preis
Seite 5 von Ratsdrucksache 1571
von einem zu gewähren. Die Gewährung von Rabatten kann von Unternehmen strategisch
eingesetzt werden. Vergünstigungen für Ehrenamtskarten-Inhaberinnen und -Inhaber können z.B.
zu besonders auslastungsschwachen Zeiten gegeben werden (Restaurantbesuche am Montag)
oder in Form von einmaligen Sonderaktionen, wie alternative Stadtführungen, Kochkurse, Besuche
hinter die Kulissen des Theaters etc. Schwerpunkte können abhängig vom Engagementbereich
oder auch dem Schwerpunkt des Stadtmarketings gesetzt werden. Der Kreativität sind keine
Grenzen gesetzt.
Private Anbieter zu gewinnen gestaltet sich einfacher, wenn die Kommune mit gutem Beispiel
vorangeht und selbst Vergünstigungen auf ihre Angebote gewährt. Allerdings gibt es inzwischen
auch Beispiele dafür, dass an einzelnen Standorten fast ausschließlich private Anbieter
Vergünstigungen anbieten – oder umgekehrt fast ausschließlich kommunale. Wenn die Kommune
eine bestimmte Größe überschreitet, ist es leichter, vielfältige und attraktive Vergünstigungen
einzuwerben. Bei kleineren Städten und Gemeinden empfiehlt sich ein Zusammenschluss auf
Kreisebene oder doch zumindest mit einigen benachbarten Orten.
Kontakte der Kommune zu Verantwortlichen in lokalen Handels- und Gewerbevereinen sollten
genutzt werden, um in Vorgesprächen für die Unterstützung des Projekts zu werben. Auf positive
Resonanz stießen auch persönliche Anschreiben der (Ober-)Bürgermeisterin, ggf. auch verbunden
mit einer Einladung zu einem Informationsgespräch. Die Gewinnung der Vergünstigungen
geschieht in der Regel durch persönliche Ansprache, dieses "Klinkenputzen" ist zeitaufwändig.
Vergünstigungsanbieter haben jederzeit das Recht, ihre Beteiligung am Projekt zu kündigen; dies
kann ein wichtiges Argument für ihre Gewinnung sein.
Eine längere Diskussion ergab sich zur Frage, wie Kämmerer in Zeiten leerer öffentlicher Kassen
von der Einführung der Ehrenamtskarte überzeugt werden können. Der Hinweis auf die
überschaubare Nutzung der Karte durch die bekannte Anzahl der Karten vor Ort und durch die
Inhaberinnen und Inhaber kann hilfreich sein. Zudem entstehen Werbeeffekte, und zusätzliche
Kunden werden an Angebote herangeführt, was der Argumentation von vermeintlichen
Einnahmeausfällen entgegengesetzt werden kann (Ausnahme: städtische Bibliotheken).
Ehrenamtliche gehören oft zu finanziell gut gestellten Schichten und bringen, obwohl sie selbst
einen Rabatt in Anspruch genommen haben, häufig eine vollzahlende Begleitung mit.
Die politische Diskussion über die Karte sollte in einen größeren Rahmen eingeordnet werden. Die
Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte gehören zu einer Personengruppe, deren
Leistungen einen höheren Wert für die Kommune haben als die Rabatte, die sie für öffentliche
Leistungen in Anspruch nehmen.
2. Rechtliche Würdigung
Ehrenamtliches Engagement verdient Dank und Anerkennung. Die Einführung und die Ausgabe ist
eine freiwillige, aber gleichzeitig wichtige Aufgabe der Kommune.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Erfahrung aus Hessen und aus den nordrhein-westfälischen Pilotkommunen zeigen, dass
durchschnittlich einmal im Monat eine Vergünstigung mit der Ehrenamtskarte in Anspruch
genommen wird. In deutlich mehr als 50 % der Fälle bringen die Ehrenamtskarteninhaber
allerdings nicht ermäßigungsberechtigte Begleitpersonen mit.
Wenn 100 Bad Münstereifeler Ehrenamtskarteninhaber sowie 500 Ehrenamtskarteninhaber aus
anderen Kommunen NRW´s als zusätzliche Besucher ins Eifelbad jährlich kämen, läge der
Ermäßigungsbetrag bei 600 Euro beim unbegrenzten Badbesuch eines Erwachsenen (5,00 Euro
./. 20 % = 4,00 Euro). Durch die Begleitpersonen stünde dem allerdings auch eine Mehreinnahme
von 1.500 Euro (300 Mehr-Besucher x 5 Euro) gegenüber.
Die kostenlose Stadtführung sowie die kostenlosen Wanderführungen werden unabhängig von der
Personenzahl durchgeführt, sodass es sich hier um sogenannte „Eda-Kosten“ handelt.
Seite 6 von Ratsdrucksache 1571
Die Eintrittsermäßigung im Hürten-Heimatmuseum und im Apotheken-Museum spielt nur eine
untergeordnete Rolle. So wird zum Beispiel an besonderen Aktionstagen, z. B. dem
Internationalen Museumstag oder dem Seifentag, aus werbetaktischen Gründen ganz auf die
Erhebung des Eintrittsentgeltes verzichtet. Dieser Verzicht wirkt sich stets in den folgenden
Monaten positiv auf die Entwicklung der Besucherzahlen aus.
Insgesamt wird daher zu unterstellen sein, dass der positive Effekt (Gewinnung von Neukunden
bei den Vergünstigungspartnern) überwiegt.
Zudem gewährt das Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen eine einmalige Unterstützung in
Höhe von 3.000 Euro für die Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit der Einführung der Karte.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
In der Einführungsphase gehen die Pilotkommunen von einem zeitlichen Arbeitsumfang von ca. 15
bis 20 Wochenarbeitsstunden aus. In der Folgezeit wird der zeitliche Arbeitsumfang mit 1 bis 2
Wochenarbeitsstunden beziffert. Die Arbeiten werden federführend im Bereich der Städt.
Kurverwaltung mit den vorhandenen personellen Resourcen durchgeführt.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, die Ehrenamtskarte des Landes Nordrhein-Westfalen in der Stadt Bad
Münstereifel einzuführen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Vereinbarung mit dem Land abzuschließen.
Im ersten Schritt werden als Vergünstigungen für Inhaber der Ehrenamtskarte die
Vergünstigungen für Kurkarteninhaber (20 % Ermäßigung auf Eifelbadeintritt, kostenlose
Stadtführung samstags um 11.30 Uhr, kostenlose Wanderführungen, ermäßigter Eintritt in HürtenHeimatmuseum und Apotheken-Museum) angewandt.
Weitere Einzelentscheidungen zu den kommunalen Vergabekriterien im Rahmen der Einführung
der Ehrenamtskarte in Bad Münstereifel trifft eine begleitende Komission, der neben Vertretern der
Verwaltung (Bürgermeister, Leiter des Fachamtes, Leiter des Amtes für Schulen, Jugend und
Sport) je ein Vertreter der im Rat der Stadt Bad Münstereifel vertretenen Fraktionen.
Zu Vertretern werden benannt:
1.
2.
3.
4.
5.