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Beschlusstext (Bebauungsplan SI 359 "Hahner Äcker West" im Stadtteil Kerpen Sindorf hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
98 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
20.09.17, 09:05
Aktualisiert
25.10.17, 08:03
Beschlusstext (Bebauungsplan SI 359 "Hahner Äcker West" im Stadtteil Kerpen Sindorf
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan SI 359 "Hahner Äcker West" im Stadtteil Kerpen Sindorf
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB)

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AUSZUG aus der 26. Sitzung des Stadtrates vom 04.07.2017 Drucksachen-Nummer: 306.17 TOP 7.4 Bebauungsplan SI 359 "Hahner Äcker West" im Stadtteil Kerpen Sindorf hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB Auf Empfehlung des Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der Kolpingstadt Kerpen: - die während der Beteiligung gem. § 4 (2) BauGB und § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3 der Verwaltungsvorlage) auszuräumen. - die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) eingegangene Stellungnahme eines Bürgers gemäß dem Vorschlag der Verwaltung (Anlage 3 der Verwaltungsvorlage) auszuräumen. Im Zuge der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB wurden von Bürgern keine Stellungnahmen abgegeben. - den Bebauungsplan SI 359 „Hahner Äcker West“ im Stadtteil Kerpen-Sindorf als Satzung gem. § 10 (1) BauGB. Ziele und Zwecke der Planung Ziel und Zweck der Planung ist, die westlich des Gewerbegebietes „Europaring“ noch bestehenden Flächenpotenziale zu einem modernen Zentrum für Logistik und Verwaltung für zwei im Stadtgebiet Kerpen bereits ansässige Firmen, die ihre derzeitigen Standorte aufgrund fehlender Entwicklungsmöglichkeiten verlagern müssen, zu entwickeln. Des Weiteren ist der Umbau der heutigen Kreuzung Europaring / Daimlerstraße zu einem Kreisverkehrsplatz mit einer Anbindung der gewerblichen Flächen geplant. Der Bebauungsplan SI 359 „Hahner Äcker West“ ist als vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan / VEP) gem. § 12 BauGB entwickelt worden. Die das Plangebiet tangierenden Verkehrsflächen (Europaring und der Einmündungsbereich der Daimlerstraße sowie Randbereiche dieser Verkehrsflächen) werden gemäß § 12 Abs. 4 BauGB, soweit erforderlich, in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit einbezogen. Lage des Plangebietes Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI 359 „Hahner Äcker West“ umfasst im Wesentlichen die Flurstücke 182, 183, 346, 25, und 26 sowie Teile des Flurstückes 160 der Flur 5, Gemarkung Kerpen, in der Kolpingstadt Kerpen. Des Weiteren umfasst das Plangebiet Teilflächen der K 39 und der Daimler Straße, die der Flur 18, Gemarkung Sindorf, Stadtteil Sindorf, liegenschaftsmäßig zugeordnet sind. Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI 359 liegt im Süden des Stadtteiles von Sindorf, in der unmittelbaren Nähe zu den Gewerbegebieten „Hahner Äcker Ost“, „Europaring“ und „Dickenbuschfeld – Ost“. Es wird im Norden durch den Europaring (K 39), im Osten durch einen Wirtschaftsweg (Parzellen 346 und 104 in der Flur 5, Gemarkung Kerpen) und im Süden durch die Bundesautobahn A 4 begrenzt. Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtplan (Anlage 1 der Verwaltungsvorlage), der Bestandteil dieses Beschlusses ist, die genaue Abgrenzung der Planzeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI 359, zu entnehmen. Abstimmungsergebnis: 39 Ja-Stimmen (17 CDU, 14 SPD, 3 FDP, 2 BBK/Pir., 2 Linke, BM Spürck) 6 Nein-Stimmen (5 Grüne, StVO Scharping) 1 Enthaltung (CDU) Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 04.07.2017 Seite 2