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Beschlusstext (Festlegung einer Wertgrenze für die Ausweisung von Einzelinvestitionen gemäß § 4 Absatz 4 Satz 2 Gemeindehaushaltsverordnung für das Land NRW)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
85 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
20.09.17, 09:05
Aktualisiert
25.10.17, 08:03
Beschlusstext (Festlegung einer Wertgrenze für die Ausweisung von Einzelinvestitionen gemäß § 4 Absatz 4 Satz 2 Gemeindehaushaltsverordnung für das Land NRW)

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AUSZUG aus der 26. Sitzung des Stadtrates vom 04.07.2017 Drucksachen-Nummer: 246.17 TOP 8.2 Festlegung einer Wertgrenze für die Ausweisung von Einzelinvestitionen gemäß § 4 Absatz 4 Satz 2 Gemeindehaushaltsverordnung für das Land NRW Der Rat der Kolpingstadt Kerpen legt die Wertgrenze im Sinne von § 4 Abs. 4 Satz 2 Gemeindehaushaltsverordnung NRW einstimmig auf 10.000 € fest. Alle Investitionen oberhalb dieser Wertgrenze werden im jeweiligen Teilfinanzplan als Einzelmaßnahmen ausgewiesen.