Daten
Kommune
Kerpen
Größe
85 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
20.09.17, 09:05
Aktualisiert
25.10.17, 08:03
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 26. Sitzung des Stadtrates
vom 04.07.2017
Drucksachen-Nummer: 246.17
TOP 8.2
Festlegung einer Wertgrenze für die Ausweisung von Einzelinvestitionen
gemäß § 4 Absatz 4 Satz 2 Gemeindehaushaltsverordnung für das Land NRW
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen legt die Wertgrenze im Sinne von § 4 Abs. 4 Satz 2
Gemeindehaushaltsverordnung NRW einstimmig auf 10.000 € fest. Alle Investitionen oberhalb
dieser Wertgrenze werden im jeweiligen Teilfinanzplan als Einzelmaßnahmen ausgewiesen.