Daten
Kommune
Kerpen
Größe
100 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
20.09.17, 09:05
Aktualisiert
25.10.17, 08:03
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 26. Sitzung des Stadtrates
vom 04.07.2017
Drucksachen-Nummer: 323.17
TOP 7.3
82. Änderung des Flächennutzungsplanes "Blatzheim Süd-Ost", Stadtteil
Blatzheim
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Nach längerer Diskussion stellt Bürgermeister Spürck zunächst die Beschlussempfehlung des
Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 20.06.2017 zur Abstimmung.
Demnach beschließt der Stadtrat:
1. die Vorlage mit dem Zusatz „Schulsport“ zu ergänzen,
Abstimmungsergebnis: Mit 39 Ja-Stimmen (18 CDU, 14 SPD, 3 FDP, 2 BBK/Pir., StVO
Scharping, BM Spürck) bei 7 Nein-Stimmen (5 Grüne, 2 Linke)
beschlossen.
2. die Verwaltung zu beauftragen, den zukünftigen Standort der dort zurzeit bestehenden
Ausgleichsflächen mitzuteilen,
Abstimmungsergebnis: einstimmig
3. die Verwaltung mit der Prüfung zu beauftragen, ob im Flächennutzungsplan die Fläche, die
als Bolzplatz vorgesehen ist, auch als Sportplatz ausgewiesen werden kann, um evtl.
zukünftige Planungen nicht auszuschließen.
Abstimmungsergebnis: Mit 26 Ja-Stimmen (18 CDU, 3 FDP, 2 BBK/Pir., 1 SPD, StVO
Scharping, BM Spürck) bei 20 Nein-Stimmen (13 SPD, 5 Grüne, 2
Linke) beschlossen.
Anschließend lässt Bürgermeister Spürck über die Beschlussvorlage abstimmen.
Demnach beschließt der Rat der Kolpingstadt Kerpen mit 39 Ja-Stimmen (18 CDU, 14 SPD, 3
FDP, 2 BBK/Pir., StVO Scharping, BM Spürck) bei 7 Nein-Stimmen (5 Grüne, 2 Linke):
-
die Aufstellung der 82. Änderung des Flächennutzungsplanes „Blatzheim Süd-Ost“,
Stadtteil Blatzheim
der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
die Unterrichtung der Bürger ist gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger
öffentlicher Belange sind gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen.
Lage des Plangebietes
Der Wirkungsbereich der 82. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt am südöstlichen
Ortsrand des Stadtteiles Blatzheim. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
-
im Süden und Westen durch die landwirtschaftlich rekultivierten Flächen der ehemaligen
Kiesgrube
im Norden durch die vorhandene Bebauung der Straße „Im Bungert“ und des
Giffelsberger Weges.
im Osten durch den Giffelsberger Weg und den Wirtschaftsweg, der die Verlängerung
des Giffelsberger Weges darstellt.
Die genaue Abgrenzung des Wirkungsbereiches ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil dieses
Beschlusses ist, zu entnehmen.
Ziel und Zweck der Planung
Ziel und Zweck der 82. Flächennutzungsplanänderung ist es, Teilbereiche der
heute schon erschlossenen Flächen „Im Bungert und Giffelsberger Weg“ einer
Wohnbebauung zuzuführen, und somit den südöstlichen Ortsrand von Blatzheim zu arrondieren.
Da der Spielbetrieb der Blatzheimer Sportvereine künftig auf dem neu errichteten Sportplatz in
„Manheim-Neu“ stattfinden wird, soll die derzeit planungsrechtlich dargestellte „Grünfläche mit
der Zweckbestimmung Sportplatz“ entlang des Giffelsberger Weges aufgegeben und in eine
Grünfläche mit der Widmung Parkanlage entwickelt werden.
Ersatzweise soll auf der gegenüberliegenden Fläche in Verlängerung des Buschweges ein
Bolzplatz ausgewiesen werden, der das Fußballspielen von Kindern und Jugendlichen aus
Blatzheim sichern und fördern soll.
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 04.07.2017
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