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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 168, Erftstadt-Liblar, Spickweg, Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
30 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
18.11.11, 06:26
Aktualisiert
02.12.11, 06:51
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 168, Erftstadt-Liblar, Spickweg, Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 168, Erftstadt-Liblar, Spickweg, Aufstellungsbeschluss)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 487/2011 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 10.11.2011 gez. Wirtz Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 30.11.2011 vorberatend Rat 13.12.2011 beschließend Betrifft: 15.11.2011 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Bebauungsplan Nr. 168, Erftstadt-Liblar, Spickweg, Aufstellungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. Gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl.I S.1509) wird beschlossen, für das im Übersichtsplan ersichtliche Gebiet in Erftstadt-Liblar einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 168, Erftstadt - Liblar, Spickweg. Begründung: Mit dem Bebauungsplan Nr. 168 soll Planungsrecht für eine Wohnbebauung mit Einfamilienhäusern im Übergang vom allgemeinen Siedlungsbereich des Stadtteils Liblar zum Waldgebiet der Ville geschaffen werden. Das Plangebiet ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt als Wohnbaufläche ausgewiesen. Die Flächen befinden sich - bis auf einen Teilbereich im Nordosten - im Eigentum der Stadt Erftstadt. Als bauliche Anlagen befinden sich derzeit ein älteres Einfamilienhaus im nördlichen Teil der Fläche, welches erhalten werden soll sowie ein Wohnheim für Obdachlose entlang des Spickweges im mittleren Teil der Fläche. Dieses befindet sich in einem sehr schlechten baulichen Zustand und wird in Zukunft für die Nutzung als Obdachlosenunterkunft nicht mehr benötigt. Daher ist ein Abriss des Gebäudes und der Verkauf der städtischen Flächen als attraktives Bauland in landschaftlich reizvoller Lage vorgesehen. Im südlichen Teil schließen sich unbebaute Flächen mit zum Teil ausgewachsenem Baumbestand an, welcher zum größten Teil erhalten werden soll. Nach dem Aufstellungsbeschluss wird als nächster Verfahrensschritt vor der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung der Vorentwurf des Bebauungsplanes zur weiteren Beratung dem Ausschuss vorgelegt. (Dr. Rips) -2-