Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
30 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
18.11.11, 06:26
Aktualisiert
02.12.11, 06:51
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 487/2011
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 10.11.2011
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
30.11.2011
vorberatend
Rat
13.12.2011
beschließend
Betrifft:
15.11.2011
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Bebauungsplan Nr. 168, Erftstadt-Liblar, Spickweg, Aufstellungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl.I
S.1509) wird beschlossen, für das im Übersichtsplan ersichtliche Gebiet in Erftstadt-Liblar einen
Bebauungsplan aufzustellen. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bauleitplan
erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 168, Erftstadt - Liblar, Spickweg.
Begründung:
Mit dem Bebauungsplan Nr. 168 soll Planungsrecht für eine Wohnbebauung mit
Einfamilienhäusern im Übergang vom allgemeinen Siedlungsbereich des Stadtteils Liblar zum
Waldgebiet der Ville geschaffen werden. Das Plangebiet ist im wirksamen Flächennutzungsplan
der Stadt Erftstadt als Wohnbaufläche ausgewiesen. Die Flächen befinden sich - bis auf einen
Teilbereich im Nordosten - im Eigentum der Stadt Erftstadt. Als bauliche Anlagen befinden sich
derzeit ein älteres Einfamilienhaus im nördlichen Teil der Fläche, welches erhalten werden soll
sowie ein Wohnheim für Obdachlose entlang des Spickweges im mittleren Teil der Fläche. Dieses
befindet sich in einem sehr schlechten baulichen Zustand und wird in Zukunft für die Nutzung als
Obdachlosenunterkunft nicht mehr benötigt. Daher ist ein Abriss des Gebäudes und der Verkauf
der städtischen Flächen als attraktives Bauland in landschaftlich reizvoller Lage vorgesehen. Im
südlichen Teil schließen sich unbebaute Flächen mit zum Teil ausgewachsenem Baumbestand an,
welcher zum größten Teil erhalten werden soll.
Nach dem Aufstellungsbeschluss wird als nächster Verfahrensschritt vor der Behörden- und
Öffentlichkeitsbeteiligung der Vorentwurf des Bebauungsplanes zur weiteren Beratung dem
Ausschuss vorgelegt.
(Dr. Rips)
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