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Mitteilungsvorlage (Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 3, Flurstück 129 - Bad Münstereifel, Roderter Kirchweg 1)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
23.06.2009
Erstellt
24.06.09, 21:52
Aktualisiert
24.06.09, 21:52
Mitteilungsvorlage (Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 3, Flurstück 129 - Bad Münstereifel, Roderter Kirchweg 1) Mitteilungsvorlage (Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 3, Flurstück 129 - Bad Münstereifel, Roderter Kirchweg 1)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 03.06.2009 - Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl. Nr. der Ratsdrucksache: 1631 __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 23.06.2009 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 3, Flurstück 129 - Bad Münstereifel, Roderter Kirchweg 1 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Für das Grundstück Gem. Münstereifel, Flur 3, Flurstück Nr. 129 – Bad Münstereifel, Roderter Kirchweg 1, Golf Hotel Breuer - ist eine Bauvoranfrage eingereicht worden. Das Grundstück liegt gem. Flächennutzungsplan in einer forstwirtschaftlichen Fläche und ist im Sinne des § 35 BauGB dem Außenbereich zuzuordnen. Die Erschließung ist sichergestellt. Geplant ist die Nutzungsänderung von Hotelzimmern in Ferienwohnung im Bereich des Neubaus des Hotels. Das „Stammhaus“ bleibt von der Nutzungsänderung unberührt. Entstehen sollen 5 bis 7 Appartements zur Unterbringung von Familien mit Kindern, Geschäftskunden und Gästen mit Interesse auf eigenständige Freizeitgestaltung mit der Möglichkeit, den Service des angrenzenden Hoteltracks in Anspruch zu nehmen. Aus planerischer Sicht bestehen gegen das Vorhaben keine Bedenken, sodass verwaltungsseitig des Einvernehmen gem. § 36 BauGB mit Datum vom 22.05.09 erteilt wurde. Seite 2 von Ratsdrucksache 1631 Zwischenzeitlich wurde mit Datum vom 04.06.09 die Bauvoranfrage durch den Kreis Euskirchen positiv beschieden. 2. Rechtliche Würdigung Es handelt sich um ein baugenehmigungspflichtiges Vorhaben im Sinne der BauONW. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.