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Beschlussvorlage (Baumbestand in Zingsheim, Engelgau und Frohngau hier: Kastanienbäume)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
52 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
07.09.12, 18:00
Aktualisiert
13.09.12, 18:00
Beschlussvorlage (Baumbestand in Zingsheim, Engelgau und Frohngau
hier: Kastanienbäume) Beschlussvorlage (Baumbestand in Zingsheim, Engelgau und Frohngau
hier: Kastanienbäume) Beschlussvorlage (Baumbestand in Zingsheim, Engelgau und Frohngau
hier: Kastanienbäume)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Vorlage 810 /IX.L. Datum: 29.08.2012 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 11.09.2012 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 18.09.2012 Gemeinderat Sitzungstag: 25.09.2012 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Baumbestand in Zingsheim, Engelgau und Frohngau hier: Kastanienbäume Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, nach Vorlage der Laboruntersuchungen gezielte Behandlungsmaßnahmen zum Erhalt der erkrankten Kastanien in einigen Orten der Gemeinde Nettersheim durchzuführen. Begründung: Seit diesem Frühjahr musste festgestellt werden, dass in einigen Orten der Gemeinde Nettersheim Kastanien erkrankt sind. Folgende Krankheitssymptome sind auszumachen: Erhöhte Kronentransparenz und Totastanteil Rückgang und Ausfall der Seitenverzweigung Kleinblättrigkeit und vergilbte Belaubung Leckstellen auf der Rinde von Ästen, Stämmlingen und des Stammes Absterben der Rinde vor allem im unteren Stammbereich Im Besonderen sind folgende Bäume betroffen: Zingsheim = Elf Kastanien in der Krausstraße, am Dorfgemeinschaftshaus, im Einfahrtsbereich der Petrusstraße und auf dem Friedhof Engelgau = Eine Kastanie in der Frohngauer Straße Frohngau = Eine Kastanie an der Kapelle Holzgasse Ein weiterer Verdachtsfall ist in Marmagen aufgetreten. Alle Kastanien sind ortsbildprägend und fallen aufgrund ihrer Stammdicke unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung. Der Anfangsverdacht, dass die Muniermotte für die negative Entwicklung der Bäume verantwortlich ist, konnte in weiterführenden Gesprächen mit ausgebildeten Baumfachleuten nicht bestätigt werden. Aus diesem Grund wurde ein ortsansässiges Fachunternehmen mit einer Überprüfung beauftragt. Hierzu liegt zwischenzeitlich eine gutachtliche Stellungnahme vor. Anand der festgestellten Schadenssymptome kommt für die Erkrankungen der Bäume entweder die Pseudomonas-Rindenkrankheit oder die Phytophtora-Krankheit in Frage. Pseudomonas-Rindenkrankheit Bei der Pseudomonas-Rindenkrankheit handelt es sich um einen bakteriellen Befall. Die Bakterien können nur durch natürliche Öffnungen oder mechanische Wunden, durch Wachstumsrisse, Hagel oder Insekten eindringen. Feuchtwarme Witterung fördert die Vermehrung. Anders als Pilze zeigen die Bakterien sehr große Vermehrungsraten in sehr kurzer Zeit. 3 Phytophtora-Krankheit Pilze der Gattung Phytophtora sind weltweit als primärparasitische Feinwurzelzerstörer sowie Auslöser von Wurzelhalsfäulen und Stammkrebsen an Jung- und Altpflanzen hunderter Baum- und Straucharten bekannt und gehören zu den aggressivsten und bedeutendsten Pflanzenpathogenen der Welt. Beide Erkrankungen sind sehr aggressiv und können zu einem Absterben der Bäume führen. Um eine genaue Differenzierung des Krankheitsbefalls (Pseudomonas oder Phytophtora) vornehmen zu können, wurden Proben von den befallenen Bäumen entnommen und werden derzeit durch ein Fachlabor untersucht. Da die Bäume – wie bereits erwähnt – ortsbildprägend und somit sehr wertvoll für die Ortsdurchgrünung sind, sollte alles versucht werden, die erkrankten Bäume wirkungsvoll zu behandeln und einen weiteren Erhalt sicherzustellen. Daher ist vorgesehen, gezielte Behandlungsmaßnahmen zum Erhalt der Bäume nach Vorlage der Laborsuchungen durchzuführen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister