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Beschlusstext (Ermächtigungsübertragung von Mitteln der sogenannten Schulbudgets)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
87 kB
Datum
07.11.2017
Erstellt
20.12.17, 18:18
Aktualisiert
20.12.17, 18:18
Beschlusstext (Ermächtigungsübertragung von Mitteln der sogenannten Schulbudgets)

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Inhalt der Datei

AUSZUG aus der 28. Sitzung des Stadtrates vom 07.11.2017 Drucksachen-Nummer: 489.17 TOP 6.2 Ermächtigungsübertragung von Mitteln der sogenannten Schulbudgets Abweichend von der Verwaltungsvorlage beschließt der Rat der Kolpingstadt Kerpen bei einer Gegenstimme (StVO Scharping), dass in Abweichung der Festlegung, dass eine Übertragbarkeit nicht verbrauchter konsumtiver Ermächtigungen grundsätzlich nicht erfolgt, die Mittel aus den sogenannten „Schulbudgets“ in Höhe von 100% der nicht verbrauchten Ermächtigungen eines Haushaltsjahres übertragbar sind.