Daten
Kommune
Kerpen
Größe
87 kB
Datum
07.11.2017
Erstellt
20.12.17, 18:18
Aktualisiert
20.12.17, 18:18
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 28. Sitzung des Stadtrates
vom 07.11.2017
Drucksachen-Nummer: 489.17
TOP 6.2
Ermächtigungsübertragung von Mitteln der sogenannten Schulbudgets
Abweichend von der Verwaltungsvorlage beschließt der Rat der Kolpingstadt Kerpen bei einer
Gegenstimme (StVO Scharping), dass in Abweichung der Festlegung, dass eine Übertragbarkeit
nicht verbrauchter konsumtiver Ermächtigungen grundsätzlich nicht erfolgt, die Mittel aus den
sogenannten „Schulbudgets“ in Höhe von 100% der nicht verbrauchten Ermächtigungen eines
Haushaltsjahres übertragbar sind.