Daten
Kommune
Kerpen
Größe
108 kB
Datum
07.11.2017
Erstellt
20.12.17, 18:18
Aktualisiert
20.12.17, 18:18
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 28. Sitzung des Stadtrates
vom 07.11.2017
Drucksachen-Nummer: 481.17
TOP 5.1
77. Änderung des Flächennutzungsplanes "Kindertagesstätte Mastenweg",
Stadtteil Sindorf
hier: Wirksamkeitsbeschluss
Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der
Kolpingstadt Kerpen einstimmig:
-
die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. den Verwaltungsvorschlägen
(Anlage 2 der Verwaltungsvorlage) auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger gem. § 3
(1) BauGB liegen nicht vor.
-
die während der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. den Verwaltungsvorschlägen
(Anlage 2 der Verwaltungsvorlage) auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger gem. § 3
(2) BauGB liegen nicht vor.
-
die Wirksamkeit der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes „Kindertagesstätte
Mastenweg“
Lage des Plangebietes
Der Wirkungsbereich der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt im südwestlichen
Bereich des Stadtteils Sindorf und wird begrenzt:
im Norden durch den Mastenweg (Fuß-Radweg)
im Osten durch die Straße „Am Gewerbehof“
im Süden durch den bestehenden Spielplatz an der Ottostraße
im Westen durch den Wall des Regenüberlaufbeckens
Der Wirkungsbereich der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes hat eine Größe von ca. 0,9
ha. Die Lage ist dem Übersichtsplan (Anlage 1 der Verwaltungsvorlage), der Bestandteil dieses
Beschlusses, ist zu entnehmen.
Ziel und Zweck der Planung
Zur Deckung der Bedarfslage (Sicherstellung des Rechtsanspruchs für Kinder unter und über 3
Jahren) für Kindergartenplätze ist im Stadtteil Sindorf der Neubau einer 8-gruppigen
Kindertagesstätte erforderlich.
Das Ziel der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die bauleitplanerische Grundlage
zur Ansiedlung einer 8-zügigen Kindertagesstätte im Stadtteil Sindorf zu schaffen. Dazu ist der
gültige Flächennutzungsplan (1.Änderung) der Kolpingstadt Kerpen zu ändern.
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 07.11.2017
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