Daten
Kommune
Kerpen
Größe
97 kB
Datum
07.11.2017
Erstellt
20.12.17, 18:18
Aktualisiert
20.12.17, 18:18
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 28. Sitzung des Stadtrates
vom 07.11.2017
Drucksachen-Nummer: 549.17
TOP 9.1
Änderung der Belegung der geplanten Flüchtlingshäuser
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen genehmigt einstimmig gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 bzw. Abs. 2
Satz 2 GO NRW folgende
DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG
Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 bzw. Abs. 2 Satz 1 GO NRW wird wegen Vorliegens äußerster
Dringlichkeit beschlossen:
1.
Die geplanten und nach der Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge (RL Flü)
geförderten Wohnhäuser in
- Blatzheim, Peters Mühle,
- Brüggen, Friedhofsweg,
- Sindorf, Augsburger Straße,
sind in normalen sozialen Wohnraum der Einkommensgruppe A (Wohnraumförderungsbestimmungen NRW) umzuwandeln.
2.
Entsprechende Änderungs- bzw. Ergänzungsanträge für die unter 1. beschriebene
Umnutzung sind beim Fördergeber zu stellen und alles hierfür Erforderliche ist zu
veranlassen.
3.
Die Baumaßnahmen sind als Generalunternehmerleistung (GU) im Rahmen einer
freihändigen Vergabe gemäß Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
auszuschreiben.
4.
Die geplanten Wohnhäuser sind mit den berechtigten Haushalten so zu belegen, dass eine
sinnvolle Durchmischung in den Objekten erfolgt, um hierdurch die Integration von
Flüchtlingsfamilien mit guter Bleibeperspektive in den jeweiligen Wohnquartieren fördern
und unterstützen zu können.
Kerpen, 09.10.2017
Dieter Spürck
Klaus Ripp
Bürgermeister
CDU-Fraktion
Andreas Lipp
SPD-Fraktion
Peter Kunze
Fraktion B‘90/Grüne
Oliver Niederjohann
FDP-Fraktion
David Held
BBK/Piraten-Fraktion
Annetta Ristow
Fraktion Die Linke
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 07.11.2017
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