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Beschlusstext (Änderung der Belegung der geplanten Flüchtlingshäuser)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
97 kB
Datum
07.11.2017
Erstellt
20.12.17, 18:18
Aktualisiert
20.12.17, 18:18
Beschlusstext (Änderung der Belegung der geplanten Flüchtlingshäuser) Beschlusstext (Änderung der Belegung der geplanten Flüchtlingshäuser)

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AUSZUG aus der 28. Sitzung des Stadtrates vom 07.11.2017 Drucksachen-Nummer: 549.17 TOP 9.1 Änderung der Belegung der geplanten Flüchtlingshäuser Der Rat der Kolpingstadt Kerpen genehmigt einstimmig gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 bzw. Abs. 2 Satz 2 GO NRW folgende DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 bzw. Abs. 2 Satz 1 GO NRW wird wegen Vorliegens äußerster Dringlichkeit beschlossen: 1. Die geplanten und nach der Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge (RL Flü) geförderten Wohnhäuser in - Blatzheim, Peters Mühle, - Brüggen, Friedhofsweg, - Sindorf, Augsburger Straße, sind in normalen sozialen Wohnraum der Einkommensgruppe A (Wohnraumförderungsbestimmungen NRW) umzuwandeln. 2. Entsprechende Änderungs- bzw. Ergänzungsanträge für die unter 1. beschriebene Umnutzung sind beim Fördergeber zu stellen und alles hierfür Erforderliche ist zu veranlassen. 3. Die Baumaßnahmen sind als Generalunternehmerleistung (GU) im Rahmen einer freihändigen Vergabe gemäß Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) auszuschreiben. 4. Die geplanten Wohnhäuser sind mit den berechtigten Haushalten so zu belegen, dass eine sinnvolle Durchmischung in den Objekten erfolgt, um hierdurch die Integration von Flüchtlingsfamilien mit guter Bleibeperspektive in den jeweiligen Wohnquartieren fördern und unterstützen zu können. Kerpen, 09.10.2017 Dieter Spürck Klaus Ripp Bürgermeister CDU-Fraktion Andreas Lipp SPD-Fraktion Peter Kunze Fraktion B‘90/Grüne Oliver Niederjohann FDP-Fraktion David Held BBK/Piraten-Fraktion Annetta Ristow Fraktion Die Linke Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 07.11.2017 Seite 2