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Beschlussvorlage (Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2012 an Feuerwehrgerätehäusern und Ob-dachlosenunterkünften)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
90 kB
Datum
06.12.2011
Erstellt
08.10.11, 06:32
Aktualisiert
25.11.11, 10:09
Beschlussvorlage (Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2012 an Feuerwehrgerätehäusern und Ob-dachlosenunterkünften) Beschlussvorlage (Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2012 an Feuerwehrgerätehäusern und Ob-dachlosenunterkünften)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 409/2011 Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.1- Datum: 20.09.2011 Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Betrifft: - 20 - BM / Dezernent Termin Datum Freigabe -100- Bemerkungen 18.10.2011 vorberatend 06.12.2011 vorberatend Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2012 an Feuerwehrgerätehäusern und Obdachlosenunterkünften Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die im Entwurf des Wirtschaftsplanes 2012 für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft vorgesehenen Sanierungs- und Baumaßnahmen an Feuerwehrgerätehäusern und Obdachlosenunterkünften werden zur Kenntnis genommen. Der Rat der Stadt wird gebeten, die Umsetzung der Maßnahmen zu beschließen. Begründung: Die Mittel für Bauerhaltungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden werden im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft veranschlagt. Aufgrund fortlaufender Ortsbesichtigungen sowie nach Abfrage bei den Nutzern der städtischen Gebäude wird für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes eine Übersicht über den Sanierungsbedarf städtischer Gebäude erstellt. Ein Auszug aus dieser Übersicht, einschließlich Erläuterungen, in der Maßnahmen an Feuerwehrgerätehäusern und Obdachlosenunterkünften erfasst sind, ist beigefügt. Im Entwurf des Wirtschaftsplanes habe ich vorgesehen, alle Maßnahmen die unter “Bauprogramm 2011" aufgelistet sind, im Jahr 2012 auch zu realisieren. Der Ausschuss für öffentlicher Ordnung und Verkehr wird gebeten, zu den vorgeschlagenen Maßnahmen eine Empfehlung abzugeben. Die Beschlussfassung erfolgt nach weiterer Vorberatung im Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Werksausschuss Immobilienwirtschaft durch den Rat der Stadt. (Dr. Rips) -2-