Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
91 kB
Datum
30.11.2011
Erstellt
06.01.12, 06:26
Aktualisiert
06.01.12, 06:26
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 505/2011
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 17.11.2011
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
- 20 -
Termin
30.11.2011
BM / Dezernent
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Bebauungsplan Nr. 163, E.-Lechenich, Erper Straße; Sachstandsbericht
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Der Bericht (s. Begründung) der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
II. Dem Vorhaben (Errichtung einer Tierarztpraxis) auf dem Grundstück Erper Straße 4,
Gemarkung Lechenich, Flur 31, Flurstück 610, im Geltungsbereich des in Aufstellung
befindlichen Bebauungsplans Nr. 163, E.-Lechenich, Erper Straße (s. Anlageplan), wird
zugestimmt.
III. Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bebauungsplan Nr. 163 E.-Lechenich, Erper Straße,
ein städtebauliches Nutzungskonzept zu erarbeiten.
Begründung:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 29.03.2011 den Bebauungsplan Nr. 163, E.Lechenich, Erper Straße, zur Aufstellung beschlossen. Mit dem Bebauungsplan soll die
planungsrechtliche Vorraussetzung zur Entwicklung einer städtebaulich geordneten Bebauung
und zur Sicherung des zentralen Versorgungsbereichs Lechenich geschaffen werden; in diesem
Zusammenhang wird auf die weiteren Ausführungen in der Begründung zu V 76/2011 verwiesen.
Zur Zeit liegt der Unteren Bauaufsichtsbehörde eine Bauvoranfrage zur Errichtung einer
Tierarztpraxis für ein im nördlichen Plangebiet gelegenes Grundstück (s. Anlageplan, Fläche 1)
vor. Eine Tierarztpraxis ist an dieser Stelle durchaus städtebaulich vertretbar. Daher sollte dem
Vorhaben zugestimmt werden. Das Grundstück, auf dem die Tierarztpraxis errichtet werden soll,
hat eine Fläche von ca. 730 qm, die südlich angrenzenden Grundstücke weisen eine
Gesamtfläche von ca. 5.090 qm (s. Anlageplan, Fläche 2) auf; es verbleiben somit ausreichend
Möglichkeiten, auch einen Vollsortimenter auf den verbleibenden Flächen zu realisieren,
wenngleich aufgrund des entsprechenden Flächenbedarfs die Ansiedlung eines „großflächigen“
Lebensmittelvollsortimenters erschwert wird.
In diesem Zusammenhang ist anzuführen, dass die Eigentümerin der südlichen
Plangebietsgrundstücke
(ehem.
Garagenbau
Wördel)
bisher
die
Planung
eines
Lebensmitteleinzelhandelsgeschäfts auf ihren Grundstücken abgelehnt hat.
Daher wird vorgeschlagen, zunächst die mit der Grundstückseigentümerin und potenziellen
Marktbetreibern bisher geführten Gespräche fortzuführen und das Ergebnis den zuständigen
Fachausschüssen zur weiteren Beratungen über die künftigen Planungsziele vorzulegen. Dabei
wird auch die Möglichkeit der Planung einer Wohnbebauung in die Planungsüberlegungen
einzubeziehen sein.
(Dr. Rips)
Anlageplan
-2-