Daten
Kommune
Kerpen
Größe
109 kB
Datum
07.11.2017
Erstellt
20.12.17, 18:18
Aktualisiert
20.12.17, 18:18
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 28. Sitzung des Stadtrates
vom 07.11.2017
Drucksachen-Nummer: 581.17
1. Ergänzung
TOP 5.5
Zeitplan Umsetzung Fördermaßnahmen Schloss Türnich;
hier: Antrag der CDU-Fraktion
Nach reger Debatte beantragt CDU-Fraktionsvorsitzender Ripp, den Beschlussentwurf der
Verwaltung wie folgt zu ergänzen:
„Die Verwaltung stellt sicher, dass eine Beauftragung von Planungs- und
Durchführungsmaßnahmen nicht zu Lasten des Haushalts der Kolpingstadt Kerpen geht. Vor
Beauftragung muss sichergestellt sein, dass die beauftragten Leistungen auch durch die
Fördermittel verausgabt werden dürfen, auch wenn das Ende der beauftragten Planungs- und
Durchführungsmaßnahme nach Ende der offiziellen Förderung am 31.12.2018 liegt.
Ferner muss sichergestellt sein, dass die Kostenplanung der jeweiligen Module 1 – 5
ausreichenden Puffer ausweist, damit bei der Realisierung auftretende Risiken durch die
bewilligten Fördermittel vollständig abgedeckt sind, ggf. muss auf die Realisierung eines Moduls
zugunsten andere Module verzichtet werden.“
Ferner dürfen keine Kosten entstehen, die auf Anlieger umgelegt werden können.
Bürgermeister Spürck stellt anschließend den Beschlussentwurf der Verwaltung einschließlich
der beantragten Ergänzungen zur Abstimmung.
Demnach nimmt der Rat der Kolpingstadt Kerpen die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis
und beschließt mit 41 Ja-Stimmen (18 CDU, 14 SPD, 3 Grüne, 3 FDP, 2 BBK/Pir., BM Spürck)
bei 5 Nein-Stimmen (2 Grüne, 2 Linke, StVO Scharping):
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die Planungsmodule 1 – 5 (siehe Anlage zur Verwaltungsvorlage) 1 „Nussbaumallee“, 2
„Mühlenhof“, 3 mit den von „Dammweg“, 4 „Platanenpromenade“ und 5 „Brückenbauten“
im Rahmen des Förderprogramms „Zukunftsensemble Schloss Türnich“ umzusetzen,
dass die Verwaltung die Konkretisierung der Planung im zuständigen Ausschuss für
Stadtplanung und Verkehr vorstellt,
dass die Planungen im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung im Ortsteil
Türnich vor Baubeginn vorgestellt werden sowie
die Verwaltung zu beauftragen, beim Fördergeber BBSR eine Verlängerung des
Förderzeitraums über den 31.12.2018 hinaus zu beantragen.
Darüber hinaus stellt die Verwaltung sicher, dass eine Beauftragung von Planungs- und
Durchführungsmaßnahmen nicht zu Lasten des Haushalts der Kolpingstadt Kerpen geht. Vor
Beauftragung muss sichergestellt sein, dass die beauftragten Leistungen auch durch die
Fördermittel verausgabt werden dürfen, auch wenn das Ende der beauftragten Planungs- und
Durchführungsmaßnahme nach Ende der offiziellen Förderung am 31.12.2018 liegt.
Ferner muss sichergestellt sein, dass die Kostenplanung der jeweiligen Module 1 – 5
ausreichenden Puffer ausweist, damit bei der Realisierung auftretende Risiken durch die
bewilligten Fördermittel vollständig abgedeckt sind, ggf. muss auf die Realisierung eines Moduls
zugunsten andere Module verzichtet werden.“
Ferner dürfen keine Kosten entstehen, die auf Anlieger umgelegt werden können.
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 07.11.2017
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