Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
55 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
16.11.12, 18:00
Aktualisiert
16.11.12, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 810 /IX.L. Z.1
Datum: 08.11.2012
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
20.11.2012
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
27.11.2012
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
11.12.2012
Gemeinderat
Sitzungstag:
18.12.2012
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Baumbestand in Zingsheim, Engelgau und Frohngau
hier: Kastanienbäume
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat zieht die Entscheidung an sich und beschließt eine Befreiung von
der Baumschutzsatzung für die erkrankten Kastanien im öffentlichen Straßenbereich
am Anwesen Krausstraße 7 in Zingsheim und in der Frohngauer Straße in Engelgau
auszusprechen, damit diese kurzfristig beseitigt werden können.
Eine Ersatzbepflanzung ist mit ringporigen Baumarten wie zum Beispiel Eichen an
gleicher Stelle durchzuführen.
Weiterhin beschließt der Gemeinderat zum Erhalt der übrigen Kastanien die in der
Begründung zur Vorlage beschriebenen Maßnahmen durchzuführen.
Begründung:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.09.2012 folgenden Beschluss gefasst
(siehe Vorlage 810):
Der Gemeinderat beschließt, nach Vorlage der Laboruntersuchungen gezielte
Behandlungsmaßnahmen zum Erhalt der erkrankten Kastanien in einigen Orten der Gemeinde Nettersheim durchzuführen.
Weiterhin wurde in der Sitzung erläuternd dargestellt, dass eine erste Information
des amtlichen Pflanzenschutzdienstes NRW vorliegt, wonach an den betroffenen
Bäumen Weißfäule und Rindenpilze festgestellt wurden.
Zwischenzeitlich wurde neben dem bereits eingesetzten Gutachter weiterer Sachverstand durch einen Mitarbeiter des Landesbetriebes Wald und Holz eingeholt, der
vorher beim Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Rheinland gearbeitet
und dort in Zweifelsfällen die Erkrankungen anhand der Schadensbilder vor Ort bestimmt hat.
Festzuhalten bleibt, dass die Weißfäule und die Rindenpilze sekundäre Krankheitserreger sind, denen eine Primärerkrankung vorausgeht.
3
Anhand der Schadensbilder vor Ort ist davon auszugehen, dass die Bäume aufgrund
von Witterungseinflüssen geschwächt wurden und danach an der Pseudomonas
Rindenkrankheit (Bakterien) erkrankt sind. Zum Teil wurde auch ein HallimaschBefall (Pilz) festgestellt.
Diese Einschätzung weicht von dem Laborergebnis des Pflanzenschutzdienstes der
Landwirtschaftskammer Rheinland ab. Abweichungen können jedoch durchaus vorkommen, da nur eine punktuelle Probeentnahme erfolgt ist.
Der Krankheitsverlauf an den Kastanien im öffentlichen Straßenbereich am Anwesen
Krausstraße 7 in Zingsheim und in der Frohngauer Straße in Engelgau ist soweit
fortgeschritten, dass ein Erhalt der Bäume nicht mehr möglich ist. Insbesondere zur
Wahrung der Verkehrssicherungspflicht ist für diese Bäume eine Befreiung von der
Baumschutzsatzung auszusprechen, damit danach eine kurzfristige Beseitigung erfolgen kann.
Eine Ersatzbepflanzung ist mit ringporigen Baumarten wie zum Beispiel Eichen an
gleicher Stelle durchzuführen. Da Krankheitserreger im Erdreich nicht ausgeschlossen werden können, wird von der Pflanzung neuer Kastanien eindringlich abgeraten.
Die übrigen Bäume haben nach dem bisherigen Krankheitsverlauf gute Chancen
sich zu regenerieren. Zur Förderung der Bäume sind folgende Maßnahmen durchzuführen:
a)
Kronenpflege
Die abgestorbenen Teile der Baumkronen sind zur Entlastung der Bäume zu entnehmen.
b)
Vitalisierungsmaßnahmen
Zur Förderung der erkrankten Bäume sind Vitalisierungsmaßnahmen wie z. B. eine
Verbesserung der Bodenbelüftung oder eine Bodendüngung durchzuführen.
4
c)
Frühzeitige Beseitigung des Laubes
Durch die frühzeitige Beseitigung des Laubes ist mindestens der Miniermottenbefall
zu reduzieren, wodurch eine weitere Schwächung der Bäume verhindert wird.
d)
Verstärkte Kontrollen
An den erkrankten Bäumen sind zukünftig verstärkte Kontrollen durchzuführen, damit nach Bedarf auf den weiteren Krankheitsverlauf zeitnah reagiert werden kann.
Im Haushaltsplan 2012 wurden für die Durchführung baumpflegerischer Maßnahmen
innerhalb des Gemeindegebietes 5.000,00 Euro veranschlagt (siehe u. a. Investitionsliste Seite 8), so dass eine Finanzierung der dargestellten Maßnahmen sichergestellt ist.
Die Bürgerschaft aus Zingsheim wird am 20.11.2012 über die erkrankten Bäume
sowie über die bisherigen Erkenntnisse im Rahmen einer Bürgerversammlung informiert. Ähnliche Veranstaltungen können nach Bedarf in den übrigen Orten durchgeführt werden.
Der Mitarbeiter des Landesbetriebes Wald und Holz (siehe oben) wird in der Sitzung
des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft am 20.11.2012 zugegen sein und für
weitergehende Fragen zur Verfügung stehen.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister