Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
43 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
12.06.12, 18:01
Aktualisiert
12.06.12, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB BilKul – Wi (SR)
Vorlage 758 /IX.L.
Datum: 04.06.2012
An den
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport
Sitzungstag:
14.06.2012
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
19.06.2012
Gemeinderat
Sitzungstag:
26.06.2012
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Abstimmung der Schulentwicklungsplanung mit den benachbarten öffentlichen und
privaten Schulträgern
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die Vorgehensweise zur Abstimmung der Schulentwicklungsplanung mit den benachbarten öffentlichen und privaten Schulträgern zustimmend zur Kenntnis.
Begründung:
In der Sitzung des Gemeinderates vom 27.03.2012 wurde beschlossen, die Schulentwicklungsplanung mit den benachbarten öffentlichen und privaten Schulträgern
gemäß § 80 Abs. 1 Schulgesetz NRW abzustimmen.
Die Beteiligung ist mit Schreiben vom 31.05.2012 erfolgt, in dem der durch die Projektgruppe Bildung und Region erstellte Schulentwicklungsplan an folgende öffentliche Schulträger und Ersatzschulträger versandt wurde:
Stadt Bad Münstereifel
Gemeinde Dahlem
Gemeinde Hellenthal
Gemeinde Kall
Stadt Mechernich
Stadt Schleiden
Erzbistum Köln (für das St.-Angela-Gymnasium Bad Münstereifel)
Bischöfliches Generalvikariat Aachen (für das Clara-Fey-Gymnasium Schleiden)
Werke der Salvatorianer GmbH (für das Hermann-Josef-Kolleg Steinfeld)
Die Schulträger wurden gebeten, ihre Stellungnahmen bis zum 10.07.2012 vorzulegen. Bei der Fristsetzung wurden die Gremientermine der betroffenen Kommunen
berücksichtigt. Die Frist ist nach Aussage der Bezirksregierung als angemessen zu
betrachten.
gez. Pracht
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Bürgermeister