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Beschlusstext (Kinder- und Jugendförderplan der Kolpingstadt Kerpen, Teile III und IV hier: Gültigkeitsverlängerung bis zum 31.12.22)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
84 kB
Datum
23.11.2017
Erstellt
20.12.17, 18:18
Aktualisiert
20.12.17, 18:18
Beschlusstext (Kinder- und Jugendförderplan der Kolpingstadt Kerpen, Teile III und IV
hier: Gültigkeitsverlängerung bis zum 31.12.22)

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Inhalt der Datei

AUSZUG aus der 15. Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 23.11.2017 Drucksachen-Nummer: 622.17 TOP 10. Kinder- und Jugendförderplan der Kolpingstadt Kerpen, Teile III und IV hier: Gültigkeitsverlängerung bis zum 31.12.22 Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt einstimmig, die Gültigkeit der Teilfachpläne III /‘Jugendverbandsplan‘ und IV /‘Präventionsplan‘ des Kinder- und Jugendförderplanes der Kolpingstadt Kerpen auf Basis der zurzeit gültigen Haushaltsansätze über den 30.06.2018 hinaus bis zum 31.12.2022 zu verlängern.