Daten
Kommune
Kerpen
Größe
93 kB
Datum
23.11.2017
Erstellt
20.12.17, 18:18
Aktualisiert
20.12.17, 18:18
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 15. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
vom 23.11.2017
Drucksachen-Nummer: 355.17
TOP 5.
7. Änderung der Satzung der Kolpingstadt Kerpen über die Erhebung von
Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und
Tagespflege, die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft
der Kolpingstadt Kerpen und die Förderung der Kindertagespflege in der
Kolpingstadt Kerpen.
Herr Erster Beigeordneter Christian Canzler sagt zu, die Beantwortung der Nachfrage von Herrn
Scharping nach den monatlichen Kosten für einen Kita-Platz schnellstmöglich nachzureichen.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt die 7. Änderung der Satzung der Kolpingstadt Kerpen über
die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und
Tagespflege, die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Kolpingstadt
Kerpen und die Förderung der Kindertagespflege in der Kolpingstadt Kerpen hinsichtlich der nachfolgenden Punkte:
1. Erweiterung der bisherigen Beitragsstufen um zwei Beitragsstufen zur Refinanzierung zusätzlicher Personalkosten ab 01. Januar 2018 (Vertreterpool Anlage 1).
2. Redaktionelle Änderung im Hinblick auf die Zusatzbezeichnung “Kolpingstadt“ (Anlage 2)
3. Bezogen auf die Verwaltungsvorlage ‘Drs.-Nr. 569.17‘ / TOP 4 “Veränderung der Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege“ soll die Verwaltung beauftragt werden, zur Refinanzierung der zusätzlichen Ausgaben (Anlage 3) die Elternbeiträge entsprechend zu erhöhen
und eine Satzungsänderung mit Wirkung zum 01. August 2018 vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
11 Ja-Stimmen (4/CDU, 3/SPD, 1/B‘90/Grüne, 1/Linke, 2/Freie Träger der Jugendhilfe)
2 Enthaltungen (2/Freie Träger der Jugendhilfe)