Daten
Kommune
Kerpen
Größe
88 kB
Datum
23.11.2017
Erstellt
20.12.17, 18:18
Aktualisiert
20.12.17, 18:18
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 15. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
vom 23.11.2017
Drucksachen-Nummer: 621.17
TOP 9.
Offene Kinder- und Jugendeinrichtungen in der Kolpingstadt Kerpen
V. Vertragsperiode vom 01.07.2018 bis 31.12.2022 auf der Grundlage des
Freizeitstättenplanes der Kolpingstadt Kerpen
Frau Nobis erklärt sich für befangen und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt nicht teil.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt einstimmig die V. Vertragsperiode nach dem Freizeitstättenplan der Kolpingstadt Kerpen mit einer Laufzeit vom 01.07.2018 bis 31.12.2022 im Rahmen einer
2 %igen Budgeterhöhung unter Beibehaltung des 10 %igen Trägeranteils, der Dynamisierung der
Teilbudgets ‘Personalkosten‘ durch Anpassung an die prozentualen Tariferhöhungen im Öffentlichen Dienst (TVöD) sowie unter Berücksichtigung der Fördermittel des Landes NRW.