Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Offene Kinder- und Jugendeinrichtungen in der Kolpingstadt Kerpen V. Vertragsperiode vom 01.07.2018 bis 31.12.2022 auf der Grundlage des Freizeitstättenplanes der Kolpingstadt Kerpen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
88 kB
Datum
23.11.2017
Erstellt
20.12.17, 18:18
Aktualisiert
20.12.17, 18:18
Beschlusstext (Offene Kinder- und Jugendeinrichtungen in der Kolpingstadt Kerpen
V. Vertragsperiode vom 01.07.2018 bis 31.12.2022 auf der Grundlage des
Freizeitstättenplanes der Kolpingstadt Kerpen)

öffnen download melden Dateigröße: 88 kB

Inhalt der Datei

AUSZUG aus der 15. Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 23.11.2017 Drucksachen-Nummer: 621.17 TOP 9. Offene Kinder- und Jugendeinrichtungen in der Kolpingstadt Kerpen V. Vertragsperiode vom 01.07.2018 bis 31.12.2022 auf der Grundlage des Freizeitstättenplanes der Kolpingstadt Kerpen Frau Nobis erklärt sich für befangen und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt einstimmig die V. Vertragsperiode nach dem Freizeitstättenplan der Kolpingstadt Kerpen mit einer Laufzeit vom 01.07.2018 bis 31.12.2022 im Rahmen einer 2 %igen Budgeterhöhung unter Beibehaltung des 10 %igen Trägeranteils, der Dynamisierung der Teilbudgets ‘Personalkosten‘ durch Anpassung an die prozentualen Tariferhöhungen im Öffentlichen Dienst (TVöD) sowie unter Berücksichtigung der Fördermittel des Landes NRW.