Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
53 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
23.11.12, 18:01
Aktualisiert
23.11.12, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB I
Vorlage 882 /IX.L.
Datum: 22.11.2012
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
27.11.2012
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
11.12.2012
Gemeinderat
Sitzungstag:
18.12.2012
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Umbau Feuerwehrgerätehaus Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die Informationen zu notwendigen baulichen Veränderungen am Feuerwehrgerätehaus Nettersheim zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung unter Hinzuziehung eines Fachplaners eine entsprechende Planung vorzubereiten und die zu ermittelnden Umbaukosten im Haushaltsplan 2013 zu veranschlagen.
Begründung:
Im Jahr 1982 wurde für die Löschgruppe Nettersheim ein LF 16 angeschafft, welches aufgrund des hohen Alters im kommenden Jahr bzw. Anfang des Jahres 2014
ersetzt werden muss (s. Vorlage 871 IX. L).
In den zurückliegenden 3 Jahrzehnten hat sich die Fahrzeugtechnik grundlegend
verändert, bei Feuerwehrfahrzeugen erfuhren die Normabmessungen (Fahrgestell +
Fahrzeugaufbau) ebenfalls Veränderungen. Feuerwehrfahrzeuge der „neueren Generation“ auf LKW-Fahrgestellen, vergleichbar dem ehemals beschafften LF 16 haben heute in der Höhe die Normhöhe von 3.300 mm. Das derzeit im Gerätehaus
Nettersheim stationierte LF 16 hat eine Höhe von 3.050 mm.
Das Feuerwehrgerätehaus Nettersheim ist mit sog. Sektionaltoren ausgestattet, die
Einfahrthöhe beträgt max. 3,20 m. Innerhalb des Gerätehauses befindet sich ein statischer Unterzug, zwischen Hallenboden und Unterzug beträgt die Höhe ca. 3,00 m.
Bereits heute kann das alte LF 16 nur in den Stellplatz einfahren, wenn der im Fahrzeug befindliche Wassertank (1.600 l) voll ist.
Nach Vorgesprächen mit verschiedenen Herstellerfirmen für Feuerwehrfahrzeuge
zeichnet sich ab, dass die o. beschriebene Normhöhe (3.300 mm) auf ca. 3.150 mm
durch Veränderungen in der Dachbeladung bzw. im Dachaufbau der möglichen
Fahrzeuge reduziert werden kann, so dass letztlich keine Veränderung am
Sektionaltor erforderlich wird.
Innerhalb des Gerätehauses werden Veränderungen erforderlich, die unter Berücksichtigung der notwendigen Durchfahrthöhe derzeit überprüft werden. Über das Ergebnis wird bis zur Sitzung des Rates am 18.12.2012 informiert.
gez. Pracht
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Bürgermeister