Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
83 kB
Datum
27.09.2012
Erstellt
17.09.12, 18:03
Aktualisiert
17.09.12, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 05.09.2012
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Schi
Vorlagennummer: VL-75/2012
TOP
Vorlage
für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes in Hamich
Sachdarstellung:
In der vergangenen Zeit sind mehrere Anträge auf Wohnbauflächenerweiterung für die
Ortschaft Hamich eingegangen. In diversen Ausschusssitzungen wurde über die Thematik
beraten.
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am
14.06.2012 unter TOP 5/1 über die verschiedenen beantragten Erweiterungen der
Ortschaft Hamich beraten und beschlossen die Verwaltung zu beauftragen,
eine Anfrage nach § 34 LPG nur für den Bereich unterhalb des Baugebietes Meierskamp
in Verlängerung der Heisterner Straße zu stellen.
Daher hat die Verwaltung mit Datum vom 27.06.2012 bei der Bezirksregierung Köln die
Ziele der Raumordnung und Landesplanung gemäß § 34 LPG angefragt.
Bei Fertigung dieser Vorlage lag noch keine Entscheidung der Bezirksregierung vor.
Nun ist ein neuer Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes in Hamich
eingegangen.
Der Antrag bezieht sich auf eine Fläche am Rande der Ortschaft Hamich, Ortsausgang
Richtung Heistern hinter der Kreuzfelder Straße. Dort soll neben der Ausweisung von
Wohnbauflächen die planungsrechtliche Möglichkeit zur Errichtung eines Bürgerhauses
geschaffen werden, da die ursprünglich vorgesehene Fläche hinter dem Bereich
Römerweg laut Aussage im Antrag nicht finanzierbar ist.
Der Bereich liegt zur Zeit im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und ist im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Gemeinde Langerwehe als Fläche für die Landwirtschaft
ausgewiesen. Dies bedeutet, dass der Flächennutzungsplan geändert und ein
entsprechender Bebauungsplan aufgestellt werden müsste.
Die Fläche liegt im Landschaftsschutzgebiet sowie in der – wie die gesamte Ortschaft
Hamich – Wasserschutzzone IIIA der Wassergewinnungsanlage Langerwehe-Wenau.
Drucksache VL-75/2012
Seite - 2 -
Der Antrag sowie ein ergänzendes Schreiben der Ortsvereine „Hamich Runners“ und
„St. Donatus Schützengesellschaft Hamich“ ist dieser Einladung als Anlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Sofern dem Antrag entsprochen wird, entstehen Planungskosten für eine Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanänderung, die vom Antragsteller zu tragen wären.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beauftragt die Verwaltung, die
Anfrage nach § 34 LPIG für den beantragten Bereich zu stellen.
Der Bürgermeister
(Göbbels)