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Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes in Hamich)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
83 kB
Datum
27.09.2012
Erstellt
17.09.12, 18:03
Aktualisiert
17.09.12, 18:03
Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes in Hamich) Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes in Hamich)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 05.09.2012 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi Vorlagennummer: VL-75/2012 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes in Hamich Sachdarstellung: In der vergangenen Zeit sind mehrere Anträge auf Wohnbauflächenerweiterung für die Ortschaft Hamich eingegangen. In diversen Ausschusssitzungen wurde über die Thematik beraten. Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am 14.06.2012 unter TOP 5/1 über die verschiedenen beantragten Erweiterungen der Ortschaft Hamich beraten und beschlossen die Verwaltung zu beauftragen, eine Anfrage nach § 34 LPG nur für den Bereich unterhalb des Baugebietes Meierskamp in Verlängerung der Heisterner Straße zu stellen. Daher hat die Verwaltung mit Datum vom 27.06.2012 bei der Bezirksregierung Köln die Ziele der Raumordnung und Landesplanung gemäß § 34 LPG angefragt. Bei Fertigung dieser Vorlage lag noch keine Entscheidung der Bezirksregierung vor. Nun ist ein neuer Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes in Hamich eingegangen. Der Antrag bezieht sich auf eine Fläche am Rande der Ortschaft Hamich, Ortsausgang Richtung Heistern hinter der Kreuzfelder Straße. Dort soll neben der Ausweisung von Wohnbauflächen die planungsrechtliche Möglichkeit zur Errichtung eines Bürgerhauses geschaffen werden, da die ursprünglich vorgesehene Fläche hinter dem Bereich Römerweg laut Aussage im Antrag nicht finanzierbar ist. Der Bereich liegt zur Zeit im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und ist im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Gemeinde Langerwehe als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Dies bedeutet, dass der Flächennutzungsplan geändert und ein entsprechender Bebauungsplan aufgestellt werden müsste. Die Fläche liegt im Landschaftsschutzgebiet sowie in der – wie die gesamte Ortschaft Hamich – Wasserschutzzone IIIA der Wassergewinnungsanlage Langerwehe-Wenau. Drucksache VL-75/2012 Seite - 2 - Der Antrag sowie ein ergänzendes Schreiben der Ortsvereine „Hamich Runners“ und „St. Donatus Schützengesellschaft Hamich“ ist dieser Einladung als Anlage beigefügt. Finanzielle Auswirkungen: Sofern dem Antrag entsprochen wird, entstehen Planungskosten für eine Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanänderung, die vom Antragsteller zu tragen wären. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beauftragt die Verwaltung, die Anfrage nach § 34 LPIG für den beantragten Bereich zu stellen. Der Bürgermeister (Göbbels)