Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich; Gemarkung Holzmülheim, Flur 4 Nr. 230, 231, 233)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
79 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
25.09.12, 18:00
Aktualisiert
25.09.12, 18:00
Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Gemarkung Holzmülheim, Flur 4 Nr. 230, 231, 233) Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Gemarkung Holzmülheim, Flur 4 Nr. 230, 231, 233) Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Gemarkung Holzmülheim, Flur 4 Nr. 230, 231, 233) Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Gemarkung Holzmülheim, Flur 4 Nr. 230, 231, 233)

öffnen download melden Dateigröße: 79 kB

Inhalt der Datei

Tischvorlage ================ GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 778 /IX.L. Datum: 11.09.2012 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 11.09.2012 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 18.09.2012 Gemeinderat Sitzungstag: 25.09.2012 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauen im Außenbereich; Gemarkung Holzmülheim, Flur 4 Nr. 230, 231, 233 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: X Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen: 1. Der Rat der Gemeinde Nettersheim zieht die Entscheidung in der Angelegenheit an sich. 2. Zum Bauantrag auf Errichtung einer Pferde-Bewegungshalle mit Remise, eines Round-Pen (Standortänderung) und Nutzungsänderung Bullenstall zum Heu/Strohlager auf den außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Holzmülheim befindlichen Grundstücken Gemarkung Holzmülheim, Flur 4 Nr. 230, 231 und 233 wird das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erteilt, wenn ein mit der Untere Landschaftsbehörde abgestimmter landschaftspflegerischer Begleitplan zur Anlegung einer Strauch- und Heckenanpflanzung mit landschaftstypischem Gehölz entlang der B 51 (nördl. des RoundPen) sowie entlang des nördlich gelegenen Wirtschaftsweges Gemarkung Holzmülheim, Flur 4 Nr. 223 bis zum Waldsaum als Bestandteil dieses Bauantrages vorliegt. Begründung: In seiner Sitzung am 10.03.2009 hat der Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss beschlossen: „Der Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss beschließt, zur Bauvoranfrage auf Errichtung einer Pferdebewegungshalle auf dem Grundstück Gemarkung Holzmülheim, Flur 4 Nr. 230 das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen, sofern die Privilegierung für das Bauvorhaben bestätigt wird. Vor der schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem Kreis Euskirchen sollten jedoch Art und Umfang der Baumaßnahme sowie die spätere Nutzung vorab mit dem Antragsteller unter Beteiligung des Bauordnungsamtes und der Gemeinde detailliert erörtert werden.“ - s. hierzu auch Vorlage Nr. 1057/VIII. L – Die Bauvoranfrage wurde im Jahre 2009 durch die Baugenehmigungsbehörde des Kreises Euskirchen positiv beschieden. Der Antragsteller hat nunmehr seine Bauvor- 3 anfrage im Rahmen des nunmehr vorliegenden Bauantrages konkretisiert. Danach ist neben der Standortveränderung des Round-Pens die Anordnung der Pferdebewegungshalle in südwestlicher Richtung unmittelbar an das vorhandene Stallgebäude vorgesehen. Zudem soll der Bullenstall zum Heu- und Strohlager umgenutzt werden. Die zuvor genannten Grundstücke befinden sich außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Holzmülheim und sind im Flächennutzungsplan als „Flächen für die Forstwirtschaft“ dargestellt. Tatsächlich handelt es sich jedoch um landwirtschaftliche Nutzflächen. Mit Erteilung des positiven Vorbescheides hat die Baugenehmigungsbehörde die Privilegierung des Betriebes festgestellt, so dass eine erneute intensive Prüfung nicht erforderlich wird. Bestandteil des positiven Vorbescheides ist darüber hinaus, dass mit dem Bauantrag ein mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmter landschaftspflegerischer Begleitplan vorzulegen ist. Dieser liegt jedoch bislang nicht vor. Der Landschaftspflegerische Begleitplan solle eine Eingrünung mit Strauch- und Heckenanpflanzungen entlang der B 51, nördlich des Round-pen, sowie entlang des nördlich gelegenen Wirtschaftsweges Gemarkung Holzmülheim, Flur 4 Nr. 223 vorsehen, damit eine Eingrünung des geplanten Baukörpers zum Außenbereich hin erreicht wird. Seitens der Bauherrenschaft wird signalisiert, dass bis spätestens zur Sitzung des Gemeinderates die noch fehlenden Unterlagen beigebracht werden. Es wird daher vorgeschlagen, zum Bauantrag auf Errichtung einer PferdeBewegungshalle mit Remise, eines Round-Pen (Standortänderung) und Nutzungsänderung Bullenstall zum Heu-/Strohlager auf den außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Holzmülheim befindlichen Grundstücken Gemarkung Holzmülheim, Flur 4 Nr. 230, 231 und 233 das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen, wenn ein mit der Untere Landschaftsbehörde abgestimmter landschaftspflegerischer Begleitplan zur Anlegung einer Strauch- und Heckenanpflanzung mit landschaftstypischem Gehölz entlang der B 51 (nördl. des Round-Pen) sowie entlang des nördlich gelegenen Wirtschaftsweges Gemarkung Holzmülheim, Flur 4 Nr. 223 bis zum Waldsaum als Bestandteil dieses Bauantrages vorliegt. 4 Aus dem beigefügten Planauszug sind die Lage der Grundstücke sowie die geplanten Vorhaben ersichtlich. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister