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Beschlusstext (Bebauungsplan SI 363 "Kindertagesstätte Mastenweg", Stadtteil Sindorf hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
106 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
14.12.17, 14:20
Aktualisiert
14.12.17, 14:20
Beschlusstext (Bebauungsplan SI 363 "Kindertagesstätte Mastenweg", Stadtteil Sindorf
hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB)

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AUSZUG aus der 27. Sitzung des Stadtrates vom 26.09.2017 Drucksachen-Nummer: 408.17 TOP 5.3 Bebauungsplan SI 363 "Kindertagesstätte Mastenweg", Stadtteil Sindorf hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der Kolpingstadt Kerpen einstimmig: die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Bürger, sowie Stellungnahmen der Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlagen 3 und 4 der Verwaltungsvorlage) auszuräumen. den Bebauungsplan SI 363 „Kindertagesstätte Mastenweg“ gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Der Geltungsbereich liegt am südwestlichen Bereich des Stadtteiles Sindorf, er umfasst die Parzellen 709, 395 in der Flur 18, Gemarkung Sindorf, er wird begrenzt:     im Norden durch den Mastenweg (Fuß-Radweg) im Osten durch die Straße „Am Gewerbehof“ im Süden durch die rückwärtigen Grenzen der gewerblichen Bauflächen an der Ottostraße und im Westen durch den Wall zum Regenrückhaltebecken. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist dem als Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage beigefügtem Übersichtsplan zu entnehmen. Ziel und Zweck der Planung ist es, die planungsrechtliche Grundlage zur Ansiedlung einer bis zu 8-gruppigen KITA im Stadtteil Sindorf zu schaffen.