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Beschlusstext (21. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Kolpingstadt Kerpen; hier: Festlegung der Aufwandsentschädigung für die Ortsvorsteher/innen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
28 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
14.12.17, 14:20
Aktualisiert
14.12.17, 14:20
Beschlusstext (21. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Kolpingstadt Kerpen;
hier: Festlegung der Aufwandsentschädigung für die Ortsvorsteher/innen)

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AUSZUG aus der 27. Sitzung des Stadtrates vom 26.09.2017 Drucksachen-Nummer: 396.17 TOP 4.1 21. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Kolpingstadt Kerpen; hier: Festlegung der Aufwandsentschädigung für die Ortsvorsteher/innen Der Stadtrat beschließt mit 36 Ja-Stimmen (18 CDU, 14 SPD, 1 FDP, 2 BBK/Pir., BM Spürck) bei 1 Nein-Stimme (StVO Scharping) und 8 Enthaltungen (5 Grüne, 1 FDP, 2 Linke) die als Anlage beigefügte 21. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Kolpingstadt Kerpen mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder.