Daten
Kommune
Kerpen
Größe
96 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
14.12.17, 14:20
Aktualisiert
14.12.17, 14:20
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 27. Sitzung des Stadtrates
vom 26.09.2017
Drucksachen-Nummer: 439.17
TOP 5.1
73. Änderung des Flächennutzungsplans "Am Winterberg", Stadtteil Horrem
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der
Kolpingstadt Kerpen einstimmig:
die Aufstellung der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Winterberg“, Stadtteil
Horrem
der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
die Unterrichtung der Bürger ist gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger
öffentlicher Belange sind gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen.
Lage und Größe des Geltungsbereichs
Das Plangebiet befindet sich am nord-östlichen Ortsrand von Horrem unterhalb des
Wohnparks Buchenhöhe, auf einer Teilfläche eines ehem. Deponiegeländes zum Abbau
von Quarzkies. Westlich gelegen ist das unbebaute Waldgrundstück „Villa Winter“, das
an die Oskar-Straus -Str. grenzt.
Das Plangebiet liegt am nord-östlichen Rand des Stadtteiles Horrem und wird begrenzt
im:
Norden
Osten
Süden
Westen
durch die Bundesbahnstrecke Aachen - Köln
durch die Fläche des ehemaligen Quarzkiestagebau
durch die Böschung südlich der Josef-Bitschnau-Straße
durch die Oscar-Straus-Straße
Die Fläche des Plangebietes umfasst ca. 35.500 m².
Ziel und Zweck der Planung
Ziel der Planung ist es, für den ehemaligen gewerblich genutzten Bereich des
Quarzkiestagebaus - Betriebes die planungsrechtliche Grundlage für eine wohnbauliche
Folgenutzung zu schaffen. Hierzu ist die Änderung des wirksamen
Flächennutzungsplanes (1.Änderung) erforderlich. Der Aufstellungsbeschluss des
Bebauungsplanes HO 322 „Am Winterberg“ wurde bereits am 08.09.2015 gefasst. Durch
die 73. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen weiterhin derzeit als Gemischte
Bauflächen ausgewiesene Bereiche – derzeitige Waldflächen – zukünftig als Freiraum
gesichert werden.
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 26.09.2017
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