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Beschlusstext (73. Änderung des Flächennutzungsplans "Am Winterberg", Stadtteil Horrem hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
96 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
14.12.17, 14:20
Aktualisiert
14.12.17, 14:20
Beschlusstext (73. Änderung des Flächennutzungsplans "Am Winterberg", Stadtteil Horrem
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB) Beschlusstext (73. Änderung des Flächennutzungsplans "Am Winterberg", Stadtteil Horrem
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB)

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AUSZUG aus der 27. Sitzung des Stadtrates vom 26.09.2017 Drucksachen-Nummer: 439.17 TOP 5.1 73. Änderung des Flächennutzungsplans "Am Winterberg", Stadtteil Horrem hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der Kolpingstadt Kerpen einstimmig: die Aufstellung der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Winterberg“, Stadtteil Horrem der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. die Unterrichtung der Bürger ist gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen. Lage und Größe des Geltungsbereichs Das Plangebiet befindet sich am nord-östlichen Ortsrand von Horrem unterhalb des Wohnparks Buchenhöhe, auf einer Teilfläche eines ehem. Deponiegeländes zum Abbau von Quarzkies. Westlich gelegen ist das unbebaute Waldgrundstück „Villa Winter“, das an die Oskar-Straus -Str. grenzt. Das Plangebiet liegt am nord-östlichen Rand des Stadtteiles Horrem und wird begrenzt im: Norden Osten Süden Westen durch die Bundesbahnstrecke Aachen - Köln durch die Fläche des ehemaligen Quarzkiestagebau durch die Böschung südlich der Josef-Bitschnau-Straße durch die Oscar-Straus-Straße Die Fläche des Plangebietes umfasst ca. 35.500 m². Ziel und Zweck der Planung Ziel der Planung ist es, für den ehemaligen gewerblich genutzten Bereich des Quarzkiestagebaus - Betriebes die planungsrechtliche Grundlage für eine wohnbauliche Folgenutzung zu schaffen. Hierzu ist die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes (1.Änderung) erforderlich. Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes HO 322 „Am Winterberg“ wurde bereits am 08.09.2015 gefasst. Durch die 73. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen weiterhin derzeit als Gemischte Bauflächen ausgewiesene Bereiche – derzeitige Waldflächen – zukünftig als Freiraum gesichert werden. Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 26.09.2017 Seite 2