Daten
Kommune
Kerpen
Größe
160 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
14.12.17, 14:20
Aktualisiert
14.12.17, 14:20
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 27. Sitzung des Stadtrates
vom 26.09.2017
Drucksachen-Nummer: 427.17
TOP 5.4
Bebauungsplan BL 270/3. Änderung "Am Lechenicher Weg", Stadtteil
Blatzheim
A Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
B Aufhebung des Bebauungsplanes BL 270 "Am Lechenicher Weg", Stadtteil
Blatzheim
Der Stadtrat diskutiert intensiv die folgende Beschlussempfehlung, Punkt 3. des Ausschusses
für Stadtplanung und Verkehr vom 05.09.2017:
„Auf Antrag der CDU-Fraktion soll im Rahmen des Verfahrens geprüft werden, ob unter den
heutigen Begebenheiten die Voraussetzungen einer späteren Entwicklung des Bolzplatzes in
einen Sportplatz gegeben sind.“
Für die Grüne-Fraktion beantragt der Stadtverordnete Carrasco Molina hierzu eine geheime
Abstimmung. Dem stimmen mehr als das erforderliche Quorum von einem Viertel der
Ratsmitglieder zu.
Zunächst lässt Bürgermeister Spürck über die Punkte 1. und 2. der Beschlussempfehlung des
Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr abstimmen.
Demnach beschließt der Rat der Kolpingstadt Kerpen auf Empfehlung des Ausschusses für
Stadtplanung und Verkehr mit 39 Ja-Stimmen (18 CDU, 14 SPD, 2 FDP, 2 BBK/Pir., 2 Linke, BM
Spürck) bei 6 Nein-Stimmen (5 Grüne, StVO Scharping):
A
Aufstellung des Bebauungsplanes BL 270/3. Änderung „Am Lechenicher Weg“,
Stadtteil Blatzheim
1.
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes BL 270 „Am Lechenicher Weg“ gem. § 2 (1)
BauGB aufzustellen.
2.
Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3.
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen.
4.
Prüfung, ob die Möglichkeit besteht, die Lage des Bolzplatzes im Bebauungsplan auf der
ursprünglich im Flächennutzungsplan aufgezeigten Fläche zu entwickeln.
B
Aufhebung des Bebauungsplanes BL 270 „Am Lechenicher Weg“, Stadtteil
Blatzheim
1.
Den Bebauungsplan BL 270 „Am Lechenicher Weg“ für den Geltungsbereich der 3.
Änderung des Bebauungsplanes BL 270 aufzuheben.
1.
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet befindet sich am südöstlichen Ortsrand des Kerpener Stadtteils
Blatzheim,
nördlich angrenzend an die landwirtschaftlich rekultivierten Flächen der ehemaligen
Kiesgrube.
Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes BL 270 wird wie folgt
begrenzt:
-
2.
im Süden durch die landwirtschaftlich rekultivierten Flächen der ehemaligen
Kiesgrube
im Westen durch die landwirtschaftlich rekultivierten Flächen der ehemaligen
Kiesgrube und die Bebauung am Buschweg
im Norden durch die Kunibertusstraße und durch die Bebauung der Straße „Im
Bungert“ und des Giffelsberger Weges
im Osten durch den Wirtschaftsweg, der die Verlängerung des Giffelsberger
Weges darstellt.
Ziel und Zweck der Planung
Ziel der 3. Änderung des Bebauungsplanes BL 270 ist eine Erweiterung der im
Bebauungsplan BL 270 festgesetzten Bauflächen zwischen Buschweg und der
bestehenden Grundschule.
Es sollen zusätzlich Teilbereiche der heute schon erschlossenen Flächen „Im Bungert
und Giffelsberger Weg“ einer Wohnbebauung zugeführt werden, um somit den
südöstlichen Ortsrand zu arrondieren.
Außerdem soll der Gehweg entlang des Giffelsberger Weges planungsrechtlich gesichert
werden. Zusätzlich sollen die Querschnitte der geplanten Straßen auf geweitet werden.
Da der Spielbetrieb der Blatzheimer Sportvereine künftig auf dem neu errichteten
Sportplatz in „Manheim-Neu“ stattfinden wird, soll die derzeit planungsrechtlich
dargestellte „Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz“ entlang des Giffelsberger
Weges aufgegeben und in eine Grünfläche mit der Widmung Parkanlage entwickelt
werden.
Ersatzweise soll auf der gegenüberliegenden Fläche in Verlängerung des Buschweges
ein Bolzplatz ausgewiesen werden, der das Fußballspielen von Kindern und
Jugendlichen aus Blatzheim sichern und fördern soll.
Anschließend stellt Bürgermeister Spürck die o.g. Beschlussempfehlung des Ausschusses für
Stadtplanung und Verkehr vom 05.09.2017, Punkt 3. zur geheimen Abstimmung.
Als Abstimmungshelfer für die geheime Abstimmung werden die Stadtverordneten Dobbelstein
und Funke bestimmt.
Bürgermeister Spürck ruft die Ratsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge und anschließend
sich selbst zur geheimen Abstimmung auf.
Nach Auszählung der abgegebenen Stimmen verkündet Bürgermeister Spürck das
Abstimmungsergebnis wie folgt:
Abgegebene Stimmen:
Ungültige Stimmen:
45
keine
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 26.09.2017
Seite 2
Gültige Stimmen:
45
Davon:
Mit Ja gestimmt:
21
Mit Nein gestimmt:
24
Bürgermeister Spürck stellt fest, dass damit die Beschlussempfehlung des Ausschusses für
Stadtplanung und Verkehr, Punkt 3. abgelehnt ist.
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 26.09.2017
Seite 3