Daten
Kommune
Kerpen
Größe
96 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
14.12.17, 14:20
Aktualisiert
14.12.17, 14:20
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 27. Sitzung des Stadtrates
vom 26.09.2017
Drucksachen-Nummer: 404.17
TOP 5.2
Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 254 A "Heppendorfer Straße/Zum
Wasserwerk", Stadtteil Sindorf
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Zunächst teilt Technischer Beigeordneter Schwister mit, dass in Abstimmung mit dem RheinErft-Kreis die Zahl der Tagespflegeplätze in der Pflegeeinrichtung der Caritas von 15 auf 19
Plätze erhöht worden sei. Er bittet den Stadtrat, diese Abweichung vom Durchführungsvertrag
zur Kenntnis zu nehmen.
Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der
Kolpingstadt Kerpen einstimmig:
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die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und gem. § 3 (1) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Bürger gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlagen 3 und 4 der
Verwaltungsvorlage) auszuräumen.
die während der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB und § 3 (2) BauGB
eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (Anlage 3 der
Verwaltungsvorlage) auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger liegen nicht vor.
den vorhabenbezogenen Bebauungsplan SI 254 A „Heppendorfer Straße/Zum
Wasserwerk“ als Satzung gem. § 10 BauGB.
Lage und Größe des Geltungsbereichs
Das Plangebiet liegt am nördlichen Rand des Stadtteiles Sindorf und wird begrenzt im:
Norden
Osten
Süden
Westen
durch das bestehende Nahversorgungszentrum „Sindorf-Nord“,
durch die Straße „Zum Wasserwerk“,
durch die Heppendorfer Straße,
durch die bestehende Wohnbebauung am Glockenblumenweg.
Ziel und Zweck der Planung
Das zum größten Teil als Grünland genutzte Plangebiet stellt sich anhand der heutigen
Wohnraumnachfrage als mindergenutzte Baufläche dar. Ziel der Planung ist es, durch den
Rückbau der Bestandsbebauung die Neuschaffung von nachfrageorientiertem, betreutem
Wohnen sowie der Errichtung einer Pflegeeinrichtung zu erreichen und mit der Schließung
der Baulücke eine Nachverdichtung im Innenbereich gemäß § 1 Abs. 5 Satz 3 BauGB zu
erzielen und dem sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden Sorge zu
tragen.
Mit der Entwicklung des Plangebietes wird der letzte Bauabschnitt des Vogelrutherfeldes
erschlossen und mit der geplanten Nutzung das Angebot an unterschiedlichen
Wohnungstypologien erweitert und abgerundet. Im Plangebiet ist die Festsetzung eines
allgemeinen Wohngebietes geplant.
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 26.09.2017
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