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Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 254 A "Heppendorfer Straße/Zum Wasserwerk", Stadtteil Sindorf hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
95 kB
Datum
05.09.2017
Erstellt
24.10.17, 18:18
Aktualisiert
24.10.17, 18:18
Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 254 A "Heppendorfer Straße/Zum Wasserwerk", Stadtteil Sindorf
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB) Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 254 A "Heppendorfer Straße/Zum Wasserwerk", Stadtteil Sindorf
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB)

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AUSZUG aus der 21. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 05.09.2017 Drucksachen-Nummer: 404.17 TOP 8.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 254 A "Heppendorfer Straße/Zum Wasserwerk", Stadtteil Sindorf hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt einstimmig dem Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt: die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und gem. § 3 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Bürger gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3 und 4) auszuräumen. die während der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB und § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (Anlage 3) auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger liegen nicht vor. den vorhabenbezogenen Bebauungsplan SI 254 A „Heppendorfer Straße/Zum Wasserwerk“ als Satzung gem. § 10 BauGB. Lage und Größe des Geltungsbereichs Das Plangebiet liegt am nördlichen Rand des Stadtteiles Sindorf und wird begrenzt im: Norden Osten Süden Westen durch das bestehende Nahversorgungszentrum „Sindorf-Nord“, durch die Straße „Zum Wasserwerk“, durch die Heppendorfer Straße, durch die bestehende Wohnbebauung am Glockenblumenweg. Ziel und Zweck der Planung Das zum größten Teil als Grünland genutzte Plangebiet stellt sich anhand der heutigen Wohnraumnachfrage als mindergenutzte Baufläche dar. Ziel der Planung ist es, durch den Rückbau der Bestandsbebauung die Neuschaffung von nachfrageorientiertem, betreutem Wohnen sowie der Errichtung einer Pflegeeinrichtung zu erreichen und mit der Schließung der Baulücke eine Nachverdichtung im Innenbereich gemäß § 1 Abs. 5 Satz 3 BauGB zu erzielen und dem sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden Sorge zu tragen. Mit der Entwicklung des Plangebietes wird der letzte Bauabschnitt des Vogelrutherfeldes erschlossen und mit der geplanten Nutzung das Angebot an unterschiedlichen Wohnungstypologien erweitert und abgerundet. Im Plangebiet ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes geplant. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 05.09.2017 Seite 2