Daten
Kommune
Kerpen
Größe
95 kB
Datum
05.09.2017
Erstellt
24.10.17, 18:18
Aktualisiert
24.10.17, 18:18
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 21. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
vom 05.09.2017
Drucksachen-Nummer: 404.17
TOP 8.1
Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 254 A "Heppendorfer Straße/Zum
Wasserwerk", Stadtteil Sindorf
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt einstimmig dem
Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt:
die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und gem. § 3 (1) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Bürger gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3 und 4)
auszuräumen.
die während der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB und § 3 (2) BauGB
eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (Anlage 3)
auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger liegen nicht vor.
den vorhabenbezogenen Bebauungsplan SI 254 A „Heppendorfer Straße/Zum
Wasserwerk“ als Satzung gem. § 10 BauGB.
Lage und Größe des Geltungsbereichs
Das Plangebiet liegt am nördlichen Rand des Stadtteiles Sindorf und wird begrenzt im:
Norden
Osten
Süden
Westen
durch das bestehende Nahversorgungszentrum „Sindorf-Nord“,
durch die Straße „Zum Wasserwerk“,
durch die Heppendorfer Straße,
durch die bestehende Wohnbebauung am Glockenblumenweg.
Ziel und Zweck der Planung
Das zum größten Teil als Grünland genutzte Plangebiet stellt sich anhand der heutigen
Wohnraumnachfrage als mindergenutzte Baufläche dar. Ziel der Planung ist es, durch den
Rückbau der Bestandsbebauung die Neuschaffung von nachfrageorientiertem, betreutem
Wohnen sowie der Errichtung einer Pflegeeinrichtung zu erreichen und mit der Schließung
der Baulücke eine Nachverdichtung im Innenbereich gemäß § 1 Abs. 5 Satz 3 BauGB zu
erzielen und dem sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden Sorge zu
tragen.
Mit der Entwicklung des Plangebietes wird der letzte Bauabschnitt des Vogelrutherfeldes
erschlossen und mit der geplanten Nutzung das Angebot an unterschiedlichen
Wohnungstypologien erweitert und abgerundet. Im Plangebiet ist die Festsetzung eines
allgemeinen Wohngebietes geplant.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 05.09.2017
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