Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (83. Änderung des Flächennutzungsplanes "Bauschuttrecyclinganlage" Haus Forst im Stadtteil Kerpen Manheim hier: Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
99 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
24.11.17, 13:17
Aktualisiert
24.11.17, 13:17
Beschlusstext (83. Änderung des Flächennutzungsplanes "Bauschuttrecyclinganlage" Haus Forst im Stadtteil Kerpen Manheim
hier: Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB) Beschlusstext (83. Änderung des Flächennutzungsplanes "Bauschuttrecyclinganlage" Haus Forst im Stadtteil Kerpen Manheim
hier: Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 99 kB

Inhalt der Datei

AUSZUG aus der 22. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 10.10.2017 Drucksachen-Nummer: 534.17 TOP 6.2 83. Änderung des Flächennutzungsplanes "Bauschuttrecyclinganlage" Haus Forst im Stadtteil Kerpen Manheim hier: Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB SPD, Linke und B90/Die Grünen nehmen an Beratung und Beschlussfassung nicht teil. Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen empfiehlt einstimmig (CDU, FDP, BBK/Piraten) dem Rat der Stadt Kerpen zu beschließen: 1. Gem. § 2 (1) BauGB die Aufstellung der 83. Änderung des Flächennutzungsplanes „Bauschuttrecyclinganlage Haus Forst“ im Stadtteil Kerpen Manheim. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 3. Die Unterrichtung der Bürger ist gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB zu beteiligen. Lage des Plangebietes Der Wirkungsbereich der 83. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt ca. 5 km westlich des Stadtteils Kerpen und ca. 1,3 km südöstlich des Stadtteils Manheim (alt) und wird begrenzt durch - nordöstlich durch die Deponie und Abfallbehandlungsanlage Haus Forst, östlich teilweise durch landwirtschaftliche Flächen, südlich und westlich durch Waldflächen und nordwestlich durch das landwirtschaftliche Anwesen Haus Forst. Er umfasst eine Fläche im Außenbereich, die ehemals industriell genutzt wurde. Der Wirkungsbereich der 83. Änderung des Flächennutzungsplanes hat eine Größe von ca. 1 ha. Der Wirkungsbereich der 83. Änderung des Flächennutzungsplanes "Bauschuttrecyclinganlage“, Haus Forst, ist dem Übersichtsplan (Anlage 1), der Bestandteil dieses Beschlusses, ist zu entnehmen. Ziel und Zweck der Planung Das wesentliche Ziel und der Zweck der 83. Änderung des Flächennutzungsplanes ist eine temporäre bauplanungsrechtliche Sicherung der zurzeit auf diesem Standort genehmigten und bis zum 31.12.2017 befristeten mobilen Bauschuttrecyclinganlage. Aus diesem Grund soll die Fläche in der 83. Änderung des FNP als Sondergebiet (SO) mit der temporären, zweckgebundenen Nutzung „Bauschuttrecyclinganlage“ geändert werden. Im parallel aufzustellenden Bebauungsplan wird gem. § 9 (2) Nr.1 BauGB die befristete Nutzung festgesetzt. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 10.10.2017 Seite 2