Daten
Kommune
Kerpen
Größe
108 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
24.11.17, 13:17
Aktualisiert
24.11.17, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 22. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
vom 10.10.2017
Drucksachen-Nummer: 481.17
TOP 6.1
77. Änderung des Flächennutzungsplanes "Kindertagesstätte Mastenweg",
Stadtteil Sindorf
hier: Wirksamkeitsbeschluss
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt einstimmig dem
Rat der Kolpingstadt Kerpen zu beschließen:
die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. den Verwaltungsvorschlägen
(Anlage 2) auszuräumen. Stellungnahmen aus der Bürgerschaft gem. § 3 (1) BauGB
liegen nicht vor.
-
die während der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. den Verwaltungsvorschlägen
(Anlage 2) auszuräumen. Stellungnahmen aus der Bürgerschaft gem. § 3 (2) BauGB
liegen nicht vor.
-
die Wirksamkeit der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes „Kindertagesstätte
Mastenweg“
Lage des Plangebietes
Der Wirkungsbereich der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt im südwestlichen
Bereich des Stadtteils Sindorf und wird begrenzt:
im Norden durch den Mastenweg (Fuß-Radweg)
im Osten durch die Straße „Am Gewerbehof“
im Süden durch den bestehenden Spielplatz an der Ottostraße
im Westen durch den Wall des Regenüberlaufbeckens
Der Wirkungsbereich der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes hat eine Größe von ca. 0,9
ha. Die Lage ist dem Übersichtsplan (Anlage 1), der Bestandteil dieses Beschlusses ist, zu
entnehmen.
Ziel und Zweck der Planung
Zur Deckung der Bedarfslage (Sicherstellung des Rechtsanspruchs für Kinder unter und über 3
Jahren) für Kindergartenplätze ist im Stadtteil Sindorf der Neubau einer 8-gruppigen
Kindertagesstätte erforderlich.
Das Ziel der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die bauleitplanerische Grundlage
zur Ansiedlung einer 8-zügigen Kindertagesstätte im Stadtteil Sindorf zu schaffen. Dazu ist der
gültige Flächennutzungsplan (1.Änderung) der Kolpingstadt Kerpen zu ändern.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 10.10.2017
Seite 2