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Beschlusstext (77. Änderung des Flächennutzungsplanes "Kindertagesstätte Mastenweg", Stadtteil Sindorf hier: Wirksamkeitsbeschluss)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
108 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
24.11.17, 13:17
Aktualisiert
24.11.17, 13:17
Beschlusstext (77. Änderung des Flächennutzungsplanes "Kindertagesstätte Mastenweg", Stadtteil Sindorf
hier: Wirksamkeitsbeschluss) Beschlusstext (77. Änderung des Flächennutzungsplanes "Kindertagesstätte Mastenweg", Stadtteil Sindorf
hier: Wirksamkeitsbeschluss)

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AUSZUG aus der 22. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 10.10.2017 Drucksachen-Nummer: 481.17 TOP 6.1 77. Änderung des Flächennutzungsplanes "Kindertagesstätte Mastenweg", Stadtteil Sindorf hier: Wirksamkeitsbeschluss Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt einstimmig dem Rat der Kolpingstadt Kerpen zu beschließen: die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2) auszuräumen. Stellungnahmen aus der Bürgerschaft gem. § 3 (1) BauGB liegen nicht vor. - die während der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2) auszuräumen. Stellungnahmen aus der Bürgerschaft gem. § 3 (2) BauGB liegen nicht vor. - die Wirksamkeit der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes „Kindertagesstätte Mastenweg“ Lage des Plangebietes Der Wirkungsbereich der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt im südwestlichen Bereich des Stadtteils Sindorf und wird begrenzt:     im Norden durch den Mastenweg (Fuß-Radweg) im Osten durch die Straße „Am Gewerbehof“ im Süden durch den bestehenden Spielplatz an der Ottostraße im Westen durch den Wall des Regenüberlaufbeckens Der Wirkungsbereich der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes hat eine Größe von ca. 0,9 ha. Die Lage ist dem Übersichtsplan (Anlage 1), der Bestandteil dieses Beschlusses ist, zu entnehmen. Ziel und Zweck der Planung Zur Deckung der Bedarfslage (Sicherstellung des Rechtsanspruchs für Kinder unter und über 3 Jahren) für Kindergartenplätze ist im Stadtteil Sindorf der Neubau einer 8-gruppigen Kindertagesstätte erforderlich. Das Ziel der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die bauleitplanerische Grundlage zur Ansiedlung einer 8-zügigen Kindertagesstätte im Stadtteil Sindorf zu schaffen. Dazu ist der gültige Flächennutzungsplan (1.Änderung) der Kolpingstadt Kerpen zu ändern. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 10.10.2017 Seite 2