Daten
Kommune
Kerpen
Größe
95 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
02.05.17, 13:17
Aktualisiert
13.10.17, 10:12
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 18. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
vom 04.04.2017
Drucksachen-Nummer: 149.17
TOP 8.2
Bebauungsplan TÜ 356 "Eifelstraße/Heerstraße", Stadtteil Brüggen
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt dem Rat der
Kolpingstadt Kerpen einstimmig folgendes zu beschließen:
die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. den Verwaltungsvorschlägen
(Anlage 3) auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (1) BauGB liegen nicht
vor.
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die während der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB und § 3 (2) BauGB
eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger (Anlage
3 und 4) auszuräumen.
-
die während der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a (3) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Bürger gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 4) auszuräumen.
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange liegen nicht vor.
-
den Bebauungsplan TÜ 356 „Eifelstraße/Heerstraße“ als Satzung gem. § 10 BauGB.
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet befindet sich im südöstlichen Teil des Stadtteiles Brüggen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes TÜ 356 wird wie folgt begrenzt:
-
im Süden durch die Heerstraße
im Westen durch die Eifelstraße
im Norden durch Westerwaldstraße
im Osten durch die Gärten der angrenzenden Wohnbebauung
Ziel und Zweck der Planung
Ziel des Bebauungsplanes TÜ 356 »Eifelstraße / Heerstraße« ist die Schaffung von
Versorgungsangeboten in integrierter Lage von Kerpen-Brüggen, sowie eine
städtebauliche Neuordnung und Aufwertung des gesamten Plangebietes. Es können
zwei Teilbereiche des Bebauungsplans unterschieden werden. Im nordöstlichen Teil des
Bebauungsplanes ist die Festsetzung des Sondergebietes – Nahversorgung /
Dienstleistung aus dem Bankwesen / Wohnen – (im Folgenden geplantes Sondergebiet
genannt) geplant. Die südwestlich angrenzenden Flächen sollen als Mischgebiet
festgesetzt werden.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 04.04.2017
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