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Beschlusstext (Bebauungsplan TÜ 356 "Eifelstraße/Heerstraße", Stadtteil Brüggen hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
95 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
02.05.17, 13:17
Aktualisiert
13.10.17, 10:12
Beschlusstext (Bebauungsplan TÜ 356 "Eifelstraße/Heerstraße", Stadtteil Brüggen
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan TÜ 356 "Eifelstraße/Heerstraße", Stadtteil Brüggen
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB)

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AUSZUG aus der 18. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 04.04.2017 Drucksachen-Nummer: 149.17 TOP 8.2 Bebauungsplan TÜ 356 "Eifelstraße/Heerstraße", Stadtteil Brüggen hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen einstimmig folgendes zu beschließen: die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3) auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (1) BauGB liegen nicht vor. - die während der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB und § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger (Anlage 3 und 4) auszuräumen. - die während der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a (3) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Bürger gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 4) auszuräumen. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange liegen nicht vor. - den Bebauungsplan TÜ 356 „Eifelstraße/Heerstraße“ als Satzung gem. § 10 BauGB. Lage des Plangebietes Das Plangebiet befindet sich im südöstlichen Teil des Stadtteiles Brüggen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes TÜ 356 wird wie folgt begrenzt: - im Süden durch die Heerstraße im Westen durch die Eifelstraße im Norden durch Westerwaldstraße im Osten durch die Gärten der angrenzenden Wohnbebauung Ziel und Zweck der Planung Ziel des Bebauungsplanes TÜ 356 »Eifelstraße / Heerstraße« ist die Schaffung von Versorgungsangeboten in integrierter Lage von Kerpen-Brüggen, sowie eine städtebauliche Neuordnung und Aufwertung des gesamten Plangebietes. Es können zwei Teilbereiche des Bebauungsplans unterschieden werden. Im nordöstlichen Teil des Bebauungsplanes ist die Festsetzung des Sondergebietes – Nahversorgung / Dienstleistung aus dem Bankwesen / Wohnen – (im Folgenden geplantes Sondergebiet genannt) geplant. Die südwestlich angrenzenden Flächen sollen als Mischgebiet festgesetzt werden. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 04.04.2017 Seite 2