Daten
Kommune
Kerpen
Größe
151 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
02.05.17, 13:17
Aktualisiert
13.10.17, 10:12
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 18. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
vom 04.04.2017
Drucksachen-Nummer: 114.17
TOP 7.4
Kreisweites Gewerbeflächenentwicklungskonzept – Eignungsflächen der
Kolpingstadt Kerpen
Die SPD-Fraktion lehnt es ab, den Suchraum 1 – Sindorf-West (mögliche Entwicklung mit
Heppendorf) als Eignungsfläche vorzuschlagen. Es wird angeregt, den Suchraum 1 als mögliche
Potenzialfläche zu streichen.
In der folgenden Diskussion plädiert die Verwaltung dafür, die seitens des Gutachters
identifizierten Flächen (Suchräume 1-3), die von der Bezirksregierung Köln als geeignete
gewerbliche Potenzialflächen bewertet wurden, zur Wahrung möglicher Optionen in das bereits
laufende Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalplans einzubringen.
Der Vorsitzende Herr Ripp schlägt vor, den Beschlussentwurf der Verwaltung (Ziffer 1) zu
ändern und über die Benennung der Suchräume 1-3 einzeln abzustimmen.
Der Vorsitzende Herr Ripp schlägt vor, den Beschlussentwurf der Verwaltung (Ziffer 1) zu
ergänzen und über die Berücksichtigung der Suchräume 1-3 einzeln abzustimmen.
Abstimmung über die Berücksichtigung Suchraum 1, wie von der Verwaltung vorgeschlagen:
Nein-Stimmen
8 (5 SPD, 2 B’90/Die Grünen, 1 Linksfraktion)
Enthaltung
1 (CDU)
Ja-Stimmen
8 (6 CDU, 1 FDP, 1 BBK/Piraten)
mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung über die Berücksichtigung Suchraum 2:
Nein-Stimmen
2 (B’90/Die Grünen)
Enthaltung
1 (SPD)
Ja-Stimmen
14 (7 CDU, 4 SPD, 1 FDP, 1 Linksfraktion, 1 BBK/Piraten)
mehrheitlich beschlossen
Abstimmung über die Berücksichtigung Suchraum 3:
einstimmig
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Kerpen mehrheitlich
folgendes zu beschließt:
1. die in der Anlage 2 dargestellten Bereiche gemäß der Eignungsflächenuntersuchung des
Büros Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH, Köln, in das regionale „Industrie- und
Gewerbeflächenkonzept für die Kommunen des Rhein-Erft-Kreises“ zum Zwecke der
Anmeldung für die Regionalplanneuaufstellung einzubringen, unter Ausschluss des in der
Vorlage aufgeführten Suchraumes 1 – Sindorf West.
2. Die Kolpingstadt Kerpen wirkt darauf hin, dass durch Flächenrecycling verfügbare
Brachflächen einer geeigneten baulichen Nutzung, wo möglich für Industrie und Gewerbe,
zugeführt werden. Dies setzt insbesondere eine ausreichende Größe, die baurechtliche
Zulässigkeit, die Eignung gem. Immissionsschutz, ggf. die Sanierung von Altlasten sowie die
Verfügbarkeit der Fläche voraus.
3. Die Kolpingstadt Kerpen wird zur Realisierung der Flächenneubedarfe bereits an anderer
Stelle im Stadtgebiet schon festgesetzte bzw. dargestellte siedlungsräumliche Ausweisungen,
die nicht (mehr) realisiert werden, entsprechend dem Ziel 6.1-1 (Flächensparende und
bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung) des Landesentwicklungsplans, soweit möglich wieder
dem Freiraum zuführen. Dies kann auch in interkommunaler Kooperation erfolgen.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 04.04.2017
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