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Beschlusstext (Kreisweites Gewerbeflächenentwicklungskonzept – Eignungsflächen der Kolpingstadt Kerpen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
151 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
02.05.17, 13:17
Aktualisiert
13.10.17, 10:12
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Inhalt der Datei

AUSZUG aus der 18. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 04.04.2017 Drucksachen-Nummer: 114.17 TOP 7.4 Kreisweites Gewerbeflächenentwicklungskonzept – Eignungsflächen der Kolpingstadt Kerpen Die SPD-Fraktion lehnt es ab, den Suchraum 1 – Sindorf-West (mögliche Entwicklung mit Heppendorf) als Eignungsfläche vorzuschlagen. Es wird angeregt, den Suchraum 1 als mögliche Potenzialfläche zu streichen. In der folgenden Diskussion plädiert die Verwaltung dafür, die seitens des Gutachters identifizierten Flächen (Suchräume 1-3), die von der Bezirksregierung Köln als geeignete gewerbliche Potenzialflächen bewertet wurden, zur Wahrung möglicher Optionen in das bereits laufende Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalplans einzubringen. Der Vorsitzende Herr Ripp schlägt vor, den Beschlussentwurf der Verwaltung (Ziffer 1) zu ändern und über die Benennung der Suchräume 1-3 einzeln abzustimmen. Der Vorsitzende Herr Ripp schlägt vor, den Beschlussentwurf der Verwaltung (Ziffer 1) zu ergänzen und über die Berücksichtigung der Suchräume 1-3 einzeln abzustimmen. Abstimmung über die Berücksichtigung Suchraum 1, wie von der Verwaltung vorgeschlagen: Nein-Stimmen 8 (5 SPD, 2 B’90/Die Grünen, 1 Linksfraktion) Enthaltung 1 (CDU) Ja-Stimmen 8 (6 CDU, 1 FDP, 1 BBK/Piraten) mehrheitlich abgelehnt Abstimmung über die Berücksichtigung Suchraum 2: Nein-Stimmen 2 (B’90/Die Grünen) Enthaltung 1 (SPD) Ja-Stimmen 14 (7 CDU, 4 SPD, 1 FDP, 1 Linksfraktion, 1 BBK/Piraten) mehrheitlich beschlossen Abstimmung über die Berücksichtigung Suchraum 3: einstimmig Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Kerpen mehrheitlich folgendes zu beschließt: 1. die in der Anlage 2 dargestellten Bereiche gemäß der Eignungsflächenuntersuchung des Büros Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH, Köln, in das regionale „Industrie- und Gewerbeflächenkonzept für die Kommunen des Rhein-Erft-Kreises“ zum Zwecke der Anmeldung für die Regionalplanneuaufstellung einzubringen, unter Ausschluss des in der Vorlage aufgeführten Suchraumes 1 – Sindorf West. 2. Die Kolpingstadt Kerpen wirkt darauf hin, dass durch Flächenrecycling verfügbare Brachflächen einer geeigneten baulichen Nutzung, wo möglich für Industrie und Gewerbe, zugeführt werden. Dies setzt insbesondere eine ausreichende Größe, die baurechtliche Zulässigkeit, die Eignung gem. Immissionsschutz, ggf. die Sanierung von Altlasten sowie die Verfügbarkeit der Fläche voraus. 3. Die Kolpingstadt Kerpen wird zur Realisierung der Flächenneubedarfe bereits an anderer Stelle im Stadtgebiet schon festgesetzte bzw. dargestellte siedlungsräumliche Ausweisungen, die nicht (mehr) realisiert werden, entsprechend dem Ziel 6.1-1 (Flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung) des Landesentwicklungsplans, soweit möglich wieder dem Freiraum zuführen. Dies kann auch in interkommunaler Kooperation erfolgen. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 04.04.2017 Seite 2