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Beschlusstext (77. Änderung des Flächenutzungsplanes "Kindertagesstätte Mastenweg", Stadtteil Sindorf hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
108 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
02.05.17, 13:17
Aktualisiert
13.10.17, 10:12
Beschlusstext (77. Änderung des Flächenutzungsplanes "Kindertagesstätte Mastenweg", Stadtteil Sindorf
hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB) Beschlusstext (77. Änderung des Flächenutzungsplanes "Kindertagesstätte Mastenweg", Stadtteil Sindorf
hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB)

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Inhalt der Datei

AUSZUG aus der 18. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 04.04.2017 Drucksachen-Nummer: 129.17 TOP 8.1 77. Änderung des Flächenutzungsplanes "Kindertagesstätte Mastenweg", Stadtteil Sindorf hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen einstimmig, folgendes zu beschließen: die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2) auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (1) BauGB liegen nicht vor. die 77. Änderung „Kindertagesstätte Mastenweg“ gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Lage des Plangebietes Der Wirkungsbereich der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt im südwestlichen Bereich des Stadtteils Sindorf und wird begrenzt:     im Norden durch den Mastenweg (Fuß-Radweg) im Osten durch die Straße „Am Gewerbehof“ im Süden durch den bestehenden Spielplatz an der Ottostraße im Westen durch den Wall des Regenüberlaufbeckens Der Wirkungsbereich der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes hat eine Größe von ca. 0,9 ha. Die Lage ist dem Übersichtsplan (Anlage 1), der Bestandteil dieses Beschlusses, ist zu entnehmen. Ziel und Zweck der Planung Zur Deckung der Bedarfslage (Sicherstellung des Rechtsanspruchs für Kinder unter und über 3 Jahren) für Kindergartenplätze ist im Stadtteil Sindorf der Neubau einer 8-gruppigen Kindertagesstätte erforderlich. Das Ziel der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die bauleitplanerische Grundlage zur Ansiedlung einer 8-zügigen Kindertagesstätte im Stadtteil Sindorf zu schaffen. Dazu ist der gültige Flächennutzungsplan (1.Änderung) der Kolpingstadt Kerpen zu ändern. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 04.04.2017 Seite 2