Daten
Kommune
Kerpen
Größe
108 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
02.05.17, 13:17
Aktualisiert
13.10.17, 10:12
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 18. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
vom 04.04.2017
Drucksachen-Nummer: 129.17
TOP 8.1
77. Änderung des Flächenutzungsplanes "Kindertagesstätte Mastenweg",
Stadtteil Sindorf
hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen
einstimmig, folgendes zu beschließen:
die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2)
auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (1) BauGB liegen nicht vor.
die 77. Änderung „Kindertagesstätte Mastenweg“ gem. § 3 (2) BauGB öffentlich
auszulegen.
Lage des Plangebietes
Der Wirkungsbereich der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt im südwestlichen
Bereich des Stadtteils Sindorf und wird begrenzt:
im Norden durch den Mastenweg (Fuß-Radweg)
im Osten durch die Straße „Am Gewerbehof“
im Süden durch den bestehenden Spielplatz an der Ottostraße
im Westen durch den Wall des Regenüberlaufbeckens
Der Wirkungsbereich der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes hat eine Größe von ca. 0,9
ha. Die Lage ist dem Übersichtsplan (Anlage 1), der Bestandteil dieses Beschlusses, ist zu
entnehmen.
Ziel und Zweck der Planung
Zur Deckung der Bedarfslage (Sicherstellung des Rechtsanspruchs für Kinder unter und über 3
Jahren) für Kindergartenplätze ist im Stadtteil Sindorf der Neubau einer 8-gruppigen
Kindertagesstätte erforderlich.
Das Ziel der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die bauleitplanerische Grundlage
zur Ansiedlung einer 8-zügigen Kindertagesstätte im Stadtteil Sindorf zu schaffen. Dazu ist der
gültige Flächennutzungsplan (1.Änderung) der Kolpingstadt Kerpen zu ändern.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 04.04.2017
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