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Beschlussvorlage (Vorläufige Haushaltswirtschaft 2012 hier: Veränderungsliste zum Haushaltsplan 2012)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
106 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
22.06.12, 18:01
Aktualisiert
22.06.12, 18:01

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. Vorlage 766 /IX.L. Datum: 04.06.2012 An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 19.06.2012 Gemeinderat Sitzungstag: 26.06.2012 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Vorläufige Haushaltswirtschaft 2012 hier: Veränderungsliste zum Haushaltsplan 2012 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt den vorläufigen Stand der Haushaltswirtschaft 2012 der Gemeinde zur Kenntnis. Begründung: Allgemeines Der Rat der Gemeinde Nettersheim hat die diesjährige Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan und übrigen Anlagen in seiner Sitzung vom 07. Februar 2012 erlassen. Es wird in der jetzigen Sitzungsphase ein kurzer Überblick über den aktuellen Stand der kommunalen Haushaltswirtschaft und bereits bekannte Haushaltsveränderungen gegeben. Der Städte- und Gemeindebund NW hat Anfang Mai die Ergebnisse der diesjährigen Haushaltsumfrage bekannt gegeben. An der aktuellen Haushaltsumfrage des StGB NRW haben sich wiederum alle Mitgliedskommunen des Verbandes beteiligt, so dass ein flächendeckendes Bild der haushaltswirtschaftlichen Lage gezeichnet werden konnte. Die Ergebnisse belegen erneut die strukturelle Unterfinanzierung der kommunalen Familie. Trotz einer sehr guten Ertragssituation vor allem bei der Gewerbesteuer ist wegen steigendem Aufwand im Bereich der Sozialleistungen keine Entspannung der Lage der Kommunalfinanzen festzustellen. Die Zahl der Mitgliedskommunen in der Haushaltssicherung liegt mit 141 auf einem etwa gleichbleibend hohen Niveau wie im Vorjahr. Von diesen Kommunen werden voraussichtlich 60 (im Vorjahr 116) keine Genehmigung für ihr Haushaltssicherungskonzept erhalten. Dieser Rückgang ist aber vor allen Dingen auf die Verlängerung des HSK-Zeitraums auf 10 Jahre zurückzuführen. Einen unverfälschten Blick auf die Finanzsituation gibt der Parameter des strukturellen Haushaltsausgleichs. Einen solchen schaffen 2012 lediglich 35 der 359 Mitgliedsstädte und –gemeinden. Das nordrhein-westfälische Ministerium für Inneres und Kommunales hat in einem neuen Erlass vom 25. Mai d. J. Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung in Kommunen festgelegt. Neben Hinweisen zum Verfahren bei der Aufstellung von Haushaltssicherungskonzepten nach § 76 GO NRW und Haushaltssanierungsplänen nach § 6 Stärkungspaktgesetz enthält der Erlass Übergangsregelungen für das Haushaltsjahr 2012. Die wichtigste Änderung ist aber, dass der Leitfaden „Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung“ zum 30. September 2012 aufgehoben wird. Zur Begründung wird angeführt, dass nach Inkrafttreten der Änderung des § 76 GO NRW (Verlängerung des Zeitraums der Haushaltssicherung von bisher drei auf zehn Jahre) und der Verabschiedung des Stärkungspaktgesetzes die heutigen Nothaushaltskommunen grundsätzlich in der Lage sind, genehmigungsfähige Haushaltssiche- 3 rungskonzepte bzw. einen den Vorgaben des Stärkungspaktgesetzes entsprechenden Haushaltssanierungsplan ab dem Jahr 2012 vorzulegen. Für Kommunen, denen die Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes bzw. des Haushaltssanierungsplans nicht erteilt werden kann, gilt danach uneingeschränkt und ohne Ausnahmen das Recht der vorläufigen Haushaltsführung. Mit dem Wegfall des oben bezeichneten Leitfadens werden die Kommunen in NRW, die die Voraussetzungen für ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept trotz verlängerter Konsolidierungsfrist nicht leisten können, noch strengeren Vorschriften ihrer Haushaltswirtschaft unterworfen. Auch benachbarte Kommunen des Kreises Euskirchen werden künftig diesen strengen Vorschriften unterliegen, so dass nahezu keine aktive Gestaltung des örtlichen Gemeinwesens und kein eigenverantwortlicher Interessenausgleich zwischen den Bedürfnissen der örtlichen Gemeinschaft und dem gesetzlichen Sparzwang mehr möglich sein wird. Nach einer ersten Einschätzung werden die Neuregelungen des Nothaushaltsrechtes die Kreditaufnahmemöglichkeiten und die Personalwirtschaft mit unmittelbaren Auswirkungen auf das gesamte kommunale Aufgabengefüge nachhaltig verändern. Im Rahmen des Stärkungspaktes Stadtfinanzen erhalten seit Dezember letzten Jahres 34 Städte und Gemeinden Hilfszahlungen. Sie müssen im Gegenzug bis zum 30.06.2012 einen Haushaltssanierungsplan vorlegen, der die vom Gesetz verlangten Ziele erreicht. Bis zum 31. März 2012 konnten weitere Kommunen, denen bis zum Jahr 2016 die Überschuldung droht, die freiwillige Teilnahme an dem Programm beantragen. Wie der Städte- und Gemeindebund NRW zwischenzeitlich mitteilte, nehmen 27 NRW-Kommunen an der zweiten Stufe des Stärkungspaktes teil. Kommunen der Stufe 1 müssen den Haushaltsausgleich unter Einbeziehung der Konsolidierungshilfen spätestens mit dem Haushaltsjahr 2016 erreichen, für Kommunen der Stufe 2 ist das Haushaltsjahr 2018 maßgeblich. Der Haushaltsausgleich ohne Konsolidierungshilfe muss spätestens mit dem Haushaltsjahr 2021 erreicht sein. Aus dem Kreis Euskirchen erhält keine Kommune Mittel aus dem Stärkungspakt. Die Stadt Nideggen ist eine der Kommunen in Nordrhein-Westfalen, die an der 1. Stufe des Stärkungspaktes Stadtfinanzen teilnimmt und damit eine der pflichtig teilnehmenden Kommunen. Die Stadt Nideggen erhält bis zum Jahr 2016 jährliche Konsolidierungshilfen aus dem Stärkungspakt in Höhe von 850.000 Euro, die bis zum Jahr 2021 auf Null abgeschmolzen werden Im Gegenzug zu den Stärkungsmitteln sind die betreffenden Kommunen verpflichtet worden, einen harten Sparkurs einzuschlagen; bereits aufgezeigte Konsolidierungsmaßnahmen weiter zu verfolgen und weitere, auch einschneidende, Einsparungsmaßnahmen vorzunehmen. Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW ist beauftragt, die Kommunen bei der Erstellung des Konsolidierungskonzeptes beratend zu unterstützen. Die Gemeindeprüfungsanstalt schlägt z. B. im Zuge des Sanierungsplans für die Stadt Nideggen eine Anhebung der Grundsteuer B von einem derzeitigen Hebesatz von 450 v. H. auf 1.600 v. H. bis zum Jahr 2016 und auf 1.850 v. H. bis zum Jahre 2021 vor. Diese Konsolidierungsmaßnahmen, die für die Bürger der betreffenden Kommune mit erheblichen steuerlichen Mehrbelastungen verbunden sind, haben die Nothaushaltskommunen im Kreis Euskirchen, die im Rahmen der zweiten Stufe eine Teil- 4 nahme am Stärkungspakt hätten beantragen können, von einem solchen Schritt abgehalten. Diese Entwicklungen verdeutlichen umso mehr, wie wichtig es für die Gemeinde Nettersheim weiterhin sein muss, dauerhaft einen Haushaltsausgleich zu erreichen, wenngleich die nicht von der Gemeinde zu beeinflussenden Rahmenbedingungen einen solchen weiter erschweren werden. Mitte Mai wurden auch die Ergebnisse der aktuellen Steuerschätzung bekannt gegeben. Für den Zeitraum 2012 bis 2016 ergeben sich für die öffentlichen Haushalte gegenüber der November-Steuerschätzung 2011 Steuermehreinnahmen in Höhe von insgesamt 29,4 Mrd. Euro. Davon entfallen auf den Bund 12,3 Mrd. Euro, die Länder 9,5 Mrd. Euro und die Gemeinden 2,8 Mrd. Euro. Für die Gemeinden werden Mehreinnahmen von 0,5 Mrd. Euro im Jahr 2012, 0,6 Mrd. Euro in den Jahren 2013 und 2014, 0,5 Mrd. Euro im Jahr 2015 und nochmals 0,6 Mrd. Euro im Jahr 2016 erwartet. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes verwies allerdings darauf, dass dies alles Schätzungen seien und niemand genau vorhersehen könne, wie sich die internationale Wirtschafts- und Finanzkrise weiter entwickele. So erfreulich diese Mehreinnahmen auch wären, so schnell würden sie jedoch von den steigenden Sozialausgaben (voraussichtlich über 45 Mrd. Euro im Jahre 2012), den zusätzlichen Anforderungen beim Ausbau der Kindertagesbetreuung und durch den hohen Tarifabschluss im öffentlichen Dienst aufgefressen. Allein der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst koste die kommunalen Arbeitgeber im Jahre 2012 zusätzlich 2,1 Mrd. Euro und im Jahre 2013 weitere 2 Mrd. Euro. Auch der von der Bundesregierung geplante Abbau der kalten Progression würde die Steuermehreinnahmen wieder auffressen. Die Regionalisierung der Steuerschätzungen für Nordrhein-Westfalen liegt derzeit noch nicht vor. Es kann deshalb noch kein Veränderungswert bezüglich des Anteils an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer gegenüber den Ansätzen des Haushaltsplans 2012 genannt werden. Wegen der Auflösung und Neuwahl des Landtages ist auch das Gesetzgebungsverfahren zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 unterbrochen worden und das Haushaltsaufstellungsverfahren wird weitere Zeit in Anspruch nehmen, so dass sich der Entwurf des Haushaltsgesetzes noch verzögert. Derzeit werden auf der Basis des § 28 Absatz 7 GFG 2011 vor der Verkündung des für das Jahr 2012 geltenden Gemeindefinanzierungsgesetzes Abschlagszahlungen für die Schlüsselzahlungen, die pauschalen Zuwendungen zur Förderung investiver Maßnahmen, die Bildungspauschale und die Sportpauschale auf Basis aktueller Proberechnungen des IT NRW zu den entsprechenden Terminen geleistet. Veränderungen in der gemeindlichen Haushaltsführung 2012 Konkret zu den Haushaltsplandaten der Gemeinde Nettersheim im Haushaltsjahr 2012 werden nach derzeitigem Kenntnisstand nachstehende Veränderungen eintreten:  Personalkostensteigerungen durch den Tarifabschluss 2012 Im Rahmen der diesjährigen Personalkostenkalkulationen wurde für das Jahr 2012 eine zweiprozentige allgemeine Tarif- und Besoldungssteigerung angesetzt. Hiernach wurde ein Personalkostenansatz in Höhe von insgesamt 4.654.030,00 € vorgesehen. 5 Zum 01.01.2012 wurde betreffend dem Teilbereich Besoldung eine Besoldungssteigerung in Höhe von 1,9 % entsprechend den gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt. Ob diesbezüglich im laufenden Jahr 2012 eine weitere Steigerung analog zu den tariflichen Steigerungen eintreten wird, hängt von den finanzpolitischen Entscheidungen in NRW und einer gesetzlichen Anpassung ab. Der Tarifabschluss für die nach TVöD/VKA Beschäftigten greift zum 01.03.2012, wobei eine prozentuale Steigerung der Entgelte in Höhe von 3,5 % zu berücksichtigen ist. Dieser Prozentsatz entspricht einer auf das Gesamtjahr bezogenen Steigerung von rd. 3,0 %. Somit ergibt sich nach derzeitigen Erkenntnissen bezogen auf die Tariflich Beschäftigten ein Personalmehraufwand von rd. 40.000 Euro. Die weitere Entwicklung hinsichtlich der Beamtenbesoldung – die sich ggf. im 2. Halbjahr 2012 ergeben wird bleibt hierbei abzuwarten. Gemäß § 31 GO NW ist eine Nachtragssatzung u. a. dann zu erlassen, wenn zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Haushaltspositionen in einem, im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang geleistet werden müssen. Ein solch erheblicher Umfang wird in vorliegendem Fall nicht erreicht, so dass es sich hier um einen außerplanmäßigen Aufwand handelt. Überplanmäßige Aufwendungen bedürfen, wenn sie erheblich sind, der vorherigen Zustimmung des Rates. Überplanmäßige Aufwendungen, die auf gesetzlicher Grundlage basieren, sind entsprechend § 7 der diesjährigen Haushaltssatzung Aufwendungen bzw. Auszahlungen, die einen Betrag von 15.000 Euro übersteigen. Förderungen im Rahmen von laufenden Maßnahmen z. B. Bürgerarbeit, Beschäftigung von Schwerbehinderten u. ä. können nach aktuellem Stand im Rahmen der gebildeten Ansätze abgewickelt werden. Auch im 2. Halbjahr 2012 wird weiter an einer zurückhaltenden Personalwirtschaft festgehalten.  Entwicklung der Gewerbesteuererträge Der diesjährige Haushaltsansatz wurde auf der Basis der seinerzeitigen Kenntnisse auf einen Ertrag von insgesamt 1,3 Mio. Euro festgesetzt. Zwischenzeitlich zeigt sich aktuell unter Berücksichtigung von Nachveranlagungen für Vorjahre ein Gesamtertrag von rd. 1,7 Mio. Euro, so dass sich damit ein Mehrertrag von rd. 400.000 Euro zeigt. Wie sich durch Vorauszahlungsanpassungen auf der Basis der konjunkturellen Entwicklung bzw. aus Korrekturveranlagungen für Vorjahre die tatsächlichen Gewerbeerträge bis Ende des Haushaltsjahres weiter entwickeln werden, kann derzeit nicht prognostiziert werden.  Investitionsaufwendungen Vor dem Hintergrund des bereits fortgeschrittenen Jahresverlaufs und zum Teil eingetretener Bauverzögerungen kann derzeit davon ausgegangen werden, dass der für Investitionen geplante Gesamtansatz bis Ende des Jahres nicht in voller Höhe ausgeschöpft wird. Hiervon betroffen sind beispielsweise die Maßnahmen Bahnhofsumfeld Nettersheim und Masterplan Nettersheim.  Instandhaltungsrückstellungen Auch hier bleibt abzuwarten, inwiefern der für dieses Jahr eingeplante Maßnahmenkatalog vollumfänglich noch bis Ende des Jahres abgewickelt werden kann, zumal hier – auch vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich wachsenden Liquiditätseng- 6 pässe im gemeindlichen Haushalt – zunächst noch von der Umsetzung verschiedener Maßnahmen Abstand genommen worden ist.  Entwicklung der Energieaufwendungen Auch hier bleibt abzuwarten, inwiefern sich durch die zeitverzögerte Umsetzung von Energieeinsparmaßnahmen die kalkulierten Haushaltsansätze einhalten lassen bzw. Mehraufwendungen auftreten werden. Hier wird auch die tatsächliche Verbrauchsentwicklung bezogen auf die Schließung der Schwimmhalle Zingsheim und die durchgeführten Dämmmaßnahmen an der Hauptschule Nettersheim eine entscheidende Rolle spielen.  Aufnahme von Liquiditätskrediten Im Zuge des bisherigen Jahresverlaufs zeigen sich zunehmend Liquiditätsengpässe, da die Hauptauszahlungstermine z. B. für Kreisumlage und Personalauskosten nicht mit den Haupteinzahlungsterminen z. B. GFG-Mittel und Grundbesitzabgaben übereinstimmen. Bisher konnte die Aufnahme eines Liquiditätskredites noch verhindert werden, wobei derzeit nicht ausgeschlossen werden kann, dass zumindest in Kürze ein Kassenkredit von voraussichtlich einer halben Million zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsengpässe aufgenommen werden muss. Eine Ausschöpfung des Ermächtigungsrahmens von 1,5 Mio. Euro gemäß der diesjährigen Haushaltssatzung wird versucht zu verhindern. Es sei darauf hingewiesen, dass sich aktuell die Konditionen auf dem Kredit- und Zinsmarkt vor allem vor dem Hintergrund der Krise in der Währungsunion sehr günstig zeigen. So konnten zum 12.06.2012 für die Eigenbetriebe bei dreimonatiger Laufzeit Kassenkredite über 2,2 Mio. Euro für 0,76 % aufgenommen werden.  Verhängung von Haushaltssperrvermerken Bisher wurde von diesem Haushaltsinstrument noch kein Gebrauch gemacht. Je nach weiterer Entwicklung der Liquiditätslage der Gemeinde wird gegebenenfalls hierzu im weiteren Jahresverlauf eine Entscheidung getroffen werden müssen. Stand der Bearbeitung in Sache Jahresabschluss 2009 Nach wie vor sind noch nicht alle Probleme mit der Finanzbuchhaltungssoftware behoben. Zwar konnte zwischenzeitlich eine Finanzrechnung erstellt werden, anhand derer sich jedoch weiterer Korrekturbedarf ergeben hat. Die Kontaktaufnahme mit anderen Anwenderkommunen derselben Buchhaltungssoftware zeigen gleichgelagerte Problemfelder. Es besteht derzeit das Bestreben sich mit diesen Anwenderkommunen zu einer gemeinsamen Vorgehensweise bis hin zu Schadensersatzforderungen gegenüber dem Softwareanbieter zusammenzufinden. Es haben konkret zum Jahresabschluss in der Zwischenzeit verschiedene Gespräche mit der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft stattgefunden, die nunmehr – parallel zu den derzeitigen Jahresabschlussprüfungen der drei Eigenbetriebe – bereits mit der Prüfung bestimmter Bereiche des Jahresabschlusses 2009 beginnen wird. 7 Stand der Bearbeitung in Sache Prüfungsfeststellungen der GPA im Rahmen der überörtlichen Prüfung der Eröffnungsbilanz 2009 Die Gemeindeprüfungsanstalt hatte im Zuge der seinerzeitigen überörtlichen Prüfung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde gewisse Feststellungen vermerkt, zu denen die Gemeinde entsprechende Korrekturen bzw. Überprüfungen durchführen sollte. Auf der Basis dieser Feststellungen hatte auch der Kreis mit Schreiben vom 22.11.2010 seine kommunalaufsichtliche Stellungnahme abgegeben. Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise in der Angelegenheit fand am 08.06.2012 ein weiterer Besprechungstermin mit der Kommunalaufsicht statt, in dem vereinbart wurde, dass die nicht gesetzeskonformen Bewertungen im Zuge der Eröffnungsbilanz zu korrigieren sind und dort, wo Ermessen der Gemeinde besteht, eine Zweckmäßigkeitserwägung durchgeführt werden soll. Die meisten der Feststellungen sind bereits im Zuge der Jahresabschlussarbeiten 2009 bearbeitet und entsprechende Korrekturen durchgeführt worden. Bestimmte Feststellungen sollen im Zuge der folgenden drei Jahresabschlüsse erledigt werden und bei einer Feststellung sollen ergänzende Überprüfungen durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfolgen. Die Kommunalaufsicht hat im Zuge des Gesprächstermins ihr Einverständnis zur Vorgehensweise der Gemeinde erteilt. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister