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Beschlusstext (Änderung der Entgeltordnung für die Bäder der Kolpingstadt Kerpen zum 15.07.2017; hier: u.a. Beteiligung der Kolpingstadt Kerpen an der Aktion „Rheinlandcard“ (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.04.2017))

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
146 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
15.09.17, 12:03
Aktualisiert
15.09.17, 12:03
Beschlusstext (Änderung der Entgeltordnung für die Bäder der Kolpingstadt Kerpen zum 15.07.2017;
hier: 	u.a. Beteiligung der Kolpingstadt Kerpen an der Aktion „Rheinlandcard“ (Antrag der 	Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.04.2017))

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Inhalt der Datei

AUSZUG aus der 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.06.2017 Drucksachen-Nummer: 180.17 TOP 3.1 Änderung der Entgeltordnung für die Bäder der Kolpingstadt Kerpen zum 15.07.2017; hier: u.a. Beteiligung der Kolpingstadt Kerpen an der Aktion „Rheinlandcard“ (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.04.2017) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, 1. den Besucherinnen und Besuchern die Nutzung der Erflagune in der 1. Woche nach Wiedereröffnung zu freiem Eintritt zu ermöglichen, 2. die Entgeltordnung für die Bäder der Kolpingstadt Kerpen mit den entsprechenden Änderungen zum 15.07.2017 zu beschließen. 3. den Einsatz der „Rheinlandcard“ in der Erflagune nach deren Wiedereröffnung und 4. die Verwaltung zu beauftragen, Gespräche mit den betroffenen Vereinen in der Kolpingstadt Kerpen zu führen, um eine Diskussionsgrundlage zu entwickeln, die darstellt, was für die Vereinslandschaft zumutbar ist und, was sich im Rahmen der wirtschaftlichen Leistbarkeit in der Kolpingstadt Kerpen realisieren lässt. Abstimmungsergebnis: Bei 8 Nein-Stimmen (5 SPD, 2 Bündnis 90/Die Grünen, 1 Die Linke) mehrheitlich beschlossen.