Daten
Kommune
Kerpen
Größe
146 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
15.09.17, 12:03
Aktualisiert
15.09.17, 12:03
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
vom 27.06.2017
Drucksachen-Nummer: 180.17
TOP 3.1
Änderung der Entgeltordnung für die Bäder der Kolpingstadt Kerpen zum
15.07.2017;
hier: u.a. Beteiligung der Kolpingstadt Kerpen an der Aktion „Rheinlandcard“
(Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.04.2017)
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat,
1. den Besucherinnen und Besuchern die Nutzung der Erflagune in der 1. Woche nach
Wiedereröffnung zu freiem Eintritt zu ermöglichen,
2. die Entgeltordnung für die Bäder der Kolpingstadt Kerpen mit den entsprechenden
Änderungen zum 15.07.2017 zu beschließen.
3. den Einsatz der „Rheinlandcard“ in der Erflagune nach deren Wiedereröffnung und
4. die Verwaltung zu beauftragen, Gespräche mit den betroffenen Vereinen in der Kolpingstadt
Kerpen zu führen, um eine Diskussionsgrundlage zu entwickeln, die darstellt, was für die
Vereinslandschaft zumutbar ist und, was sich im Rahmen der wirtschaftlichen Leistbarkeit in
der Kolpingstadt Kerpen realisieren lässt.
Abstimmungsergebnis: Bei 8 Nein-Stimmen (5 SPD, 2 Bündnis 90/Die Grünen, 1 Die Linke)
mehrheitlich beschlossen.