Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Festlegung einer Wertgrenze für die Ausweisung von Einzelinvestitionen gemäß § 4 Absatz 4 Satz 2 Gemeindehaushaltsverordnung für das Land NRW)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
87 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
15.09.17, 12:03
Aktualisiert
15.09.17, 12:03
Beschlusstext (Festlegung einer Wertgrenze für die Ausweisung von Einzelinvestitionen gemäß § 4 Absatz 4 Satz 2 Gemeindehaushaltsverordnung für das Land NRW)

öffnen download melden Dateigröße: 87 kB

Inhalt der Datei

AUSZUG aus der 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.06.2017 Drucksachen-Nummer: 246.17 TOP 4.4 Festlegung einer Wertgrenze für die Ausweisung von Einzelinvestitionen gemäß § 4 Absatz 4 Satz 2 Gemeindehaushaltsverordnung für das Land NRW Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen, die Wertgrenze im Sinne von § 4 Abs. 4 Satz 2 Gemeindehaushaltsverordnung NRW auf 10.000 € festzulegen. Alle Investitionen oberhalb dieser Wertgrenze werden im jeweiligen Teilfinanzplan als Einzelmaßnahmen ausgewiesen. Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss