Daten
Kommune
Kerpen
Größe
87 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
15.09.17, 12:03
Aktualisiert
15.09.17, 12:03
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
vom 27.06.2017
Drucksachen-Nummer: 246.17
TOP 4.4
Festlegung einer Wertgrenze für die Ausweisung von Einzelinvestitionen
gemäß § 4 Absatz 4 Satz 2 Gemeindehaushaltsverordnung für das Land NRW
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen, die Wertgrenze
im Sinne von § 4 Abs. 4 Satz 2 Gemeindehaushaltsverordnung NRW auf 10.000 € festzulegen.
Alle Investitionen oberhalb dieser Wertgrenze werden im jeweiligen Teilfinanzplan als
Einzelmaßnahmen ausgewiesen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss