Daten
Kommune
Kerpen
Größe
87 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
15.09.17, 12:03
Aktualisiert
15.09.17, 12:03
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
vom 27.06.2017
TOP 1. Einwohner/innen - Fragestunde
Herr Zingraf bemängelt das Verfahren „Autohof Elsdorf“. Aus seiner Sicht läuft die Kolpingstadt
Kerpen Gefahr, dass die vom Rat beschlossene Ablehnung eines Autohofes in diesem Bereich
nicht wirkt, wenn seitens der Kolpingstadt Kerpen im laufenden Verfahren nicht gegensteuert
wird. So sei es im Zuge eines Flurbereinigungsverfahrens zur Grenzänderungen gekommen.
Außerdem soll in einem Landesentwicklungsplan geregelt werden, dass die Möglichkeit
bestehen soll, an ein bestehendes Gewerbegebiet ein weiteres unmittelbar anzuschließen.
Würde die Stadt Elsdorf dies tun, könnte der Autohof unmittelbar an die Stadtgrenze der
Kolpingstadt Kerpen angrenzen.
Herr Zingraf fragt an, was der Bürgermeister gegen diese Situation unternehmen will.
Herr Schwister antwortet, dass die Verwaltung die Bezirksregierung über den Beschluss des
Stadtrates und damit über die ablehnende Haltung der Kolpingstadt Kerpen informiert habe. Im
weiteren Verlauf ist es daher zu keiner Grenzänderung gekommen. Insofern sind die
Informationen von Herrn Zingraf nicht korrekt. Die Bezirksregierung hat daraufhin der
Kolpingstadt Kerpen 4 Varianten vorgeschlagen, von denen eine Variante exakt den Wunsch
des Stadtrates beinhaltet, eine Realisierung des Autohofes nicht möglich zu machen. Es gibt
bisher noch keine abschließende Entscheidung der Bezirksregierung.
In der Landesplanung gibt es das sog. Gegenstromverfahren, in dem die Planungshoheit einer
Kommune durch höherwertige Interessen überlagert werden kann. Dabei handelt es sich um ein
rechtsstaatliches Verfahren. Dieses Verfahren hat hier stattgefunden und offenbar lagen in
diesem Fall höherwertige Interessen vor, die den Beschluss des Stadtrates überlagern.