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Beschlusstext (Schenkung einer Skulptur auf dem Grundstück der Grundschule im Park in Kerpen-Buir)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
29 kB
Datum
21.11.2017
Erstellt
11.12.17, 15:19
Aktualisiert
11.12.17, 15:19
Beschlusstext (Schenkung einer Skulptur auf dem Grundstück der Grundschule im Park in Kerpen-Buir)

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Inhalt der Datei

AUSZUG aus der 11. Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Kultur vom 21.11.2017 Drucksachen-Nummer: 562.17 TOP 8.1 Schenkung einer Skulptur auf dem Grundstück der Grundschule im Park in Kerpen-Buir Herr Geratz teilt dem Ausschuss mit, dass bei der Vorlage der Dringlichkeitsentscheidung ein entsprechender Beschlussentwurf noch hinzuzufügen sei. Danach ist folgender Absatz unter: Gemaß § 60 Abs.1 Satz 2 bzw. Abs. 2 Satz 1 GO NRW wird wegen Vorliegens äußerster Dringlichkeit beschlossen: Die Skulptur des Künstlers Ulrich Rückriem wird auf dem Gelände der Grundschule im Park an einer ca. 20 Meter von der alten Brunnenanlage entfernten Fläche an einer Wegekreuzung aufgestellt. Entgegen der ersten Planung werden die beiden Stelen nunmehr wie ein Tor links und rechts vor der Wegegabelung aufgestellt. Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur beschließt einstimmig bei einer Enthaltung (CDUFraktion) die Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 bzw. Abs.2 Satz 1 GO NRW zu genehmigen. Die Skuptur des Künstlers Urlich Rückriem wird auf dem Gelände der Grundschule im Park an einer ca. 20 Meter von der alten Brunnenanlage entfernten Fläche an einer Wegekreuzung aufgestellt. Entgegen der ersten Planung werden die beiden Stelen nunmehr wie ein Tor links und rechts vor der Wegegabelungen aufgestellt.