Daten
Kommune
Kerpen
Größe
29 kB
Datum
21.11.2017
Erstellt
11.12.17, 15:19
Aktualisiert
11.12.17, 15:19
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 11. Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Kultur
vom 21.11.2017
Drucksachen-Nummer: 562.17
TOP 8.1
Schenkung einer Skulptur auf dem Grundstück der Grundschule im Park in
Kerpen-Buir
Herr Geratz teilt dem Ausschuss mit, dass bei der Vorlage der Dringlichkeitsentscheidung ein
entsprechender Beschlussentwurf noch hinzuzufügen sei.
Danach ist folgender Absatz unter:
Gemaß § 60 Abs.1 Satz 2 bzw. Abs. 2 Satz 1 GO NRW wird wegen Vorliegens äußerster
Dringlichkeit beschlossen:
Die Skulptur des Künstlers Ulrich Rückriem wird auf dem Gelände der Grundschule im Park an
einer ca. 20 Meter von der alten Brunnenanlage entfernten Fläche an einer Wegekreuzung
aufgestellt.
Entgegen der ersten Planung werden die beiden Stelen nunmehr wie ein Tor links und rechts
vor der Wegegabelung aufgestellt.
Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur beschließt einstimmig bei einer Enthaltung (CDUFraktion) die Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 bzw. Abs.2 Satz 1 GO NRW zu
genehmigen.
Die Skuptur des Künstlers Urlich Rückriem wird auf dem Gelände der Grundschule im Park an
einer ca. 20 Meter von der alten Brunnenanlage entfernten Fläche an einer Wegekreuzung
aufgestellt.
Entgegen der ersten Planung werden die beiden Stelen nunmehr wie ein Tor links und rechts
vor der Wegegabelungen aufgestellt.