Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
57 kB
Datum
27.11.2012
Erstellt
23.11.12, 18:01
Aktualisiert
23.11.12, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 825 /IX.L. Z.1
Datum: 12.11.2012
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
27.11.2012
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Denkmalpflege;
c) Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen 2012
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
X Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
X Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
X Nein
2
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, auf der Grundlage des Zuwendungsbescheides der Bezirksregierung Köln vom 02.08.2012 zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen gem. § 35 Abs. 3 Nr. 1 Denkmalschutzgesetz (DSchG) den z. Z. vorliegenden Antrag auf Fassadeninstandsetzung u. konstruktive Sicherungsarbeiten sowie
Fensterinstandsetzung am Fachwerkwinkelgehöft Burgstraße 4 in Marmagen bei
Gesamtkosten von 11.404,55 € mit einer Fördersumme in Höhe von 5.000,00 € zu
bezuschussen:
Hierbei kann eine Spende in Höhe von 2.250,00 € auf den zu erbringenden
gemeindlichen Eigenanteil angerechnet werden.
Begründung:
In seiner Sitzung am 11.09.2012 hat der Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss u. a. beschlossen, für die Förderung kleinerer denkmalpflegerischer
Maßnahmen in der Bevölkerung zu werben und über eingehende Förderanträge im
Rahmen der Dringlichkeit zu entscheiden. Zu einem Antrag wurde im Rahmen eines
am 30.10.2012 gefassten Dringlichkeitsbeschlusses bereits ein Zuschuss gewährt.
Zwischenzeitlich wurde ein weiterer Antrag auf Fassadeninstandsetzung u. konstruktive Sicherungsarbeiten sowie Fensterinstandsetzung am Fachwerkwinkelgehöft
Burgstraße 4 in Marmagen vorgelegt. Hierbei werden die Gesamtkosten mit
11.401,55 € beziffert. Es wird vorgeschlagen, für diese Instandsetzungsmaßnahme
einen Zuschuss in Höhe von 5.000,00 € zu gewähren. Hierbei ist berücksichtigt, dass
der vorgeschlagene Förderbetrag unter Abwägung der Wertigkeit des Baudenkmals,
die Bedeutung für das Ortsbild, des Anteils an bestandserhaltenen Restaurierungsmaßnahmen sowie der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Objektinhabers und
der vorgesehenen Eigenleistungsanteils ermittelt wurde.
Der gemeindliche Eigenanteil, der sich auf 50 % der zu gewährenden Fördersumme
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beläuft, wird zu 90 % von den Antragstellern durch jeweilige Spende an den Förderverein Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege übernommen und sich somit auf
250,00 € belaufen. Im Haushaltsplan 2012 sind entsprechende Mittel veranschlagt.
gez. Pracht
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Bürgermeister