Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich; Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 2 Nr. 105)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
49 kB
Datum
11.09.2012
Erstellt
07.09.12, 18:00
Aktualisiert
07.09.12, 18:00
Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 2 Nr. 105) Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 2 Nr. 105)

öffnen download melden Dateigröße: 49 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 777 /IX.L. Datum: 07.09.2012 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 11.09.2012 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauen im Außenbereich; Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 2 Nr. 105 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: x Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Bergehalle auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Marmagen befindlichen Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 2 Nr. 105 das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen. Begründung: Das Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 2 Nr. 105 (Bahrhaus) befindet sich außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Marmagen und ist im Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen. Es ist bereits mit Wohn-, Stall- und Scheunengebäuden sowie Silage-Anlagen bebaut. Im Rahmen der in der Vergangenheit errichteten landwirtschaftlichen Betriebsgebäude wurde die Privilegierung des Betriebes stets von der Baugenehmigungsbehörde des Kreises Euskirchen bestätigt. Der Betriebsinhaber beabsichtigt nunmehr, auf dem o. g. Grundstück eine weitere betriebliche Ergänzung durch den Neubau einer landwirtschaftlichen Bergehalle in einer Größe von 30 x 12,50 m zu errichten. Es wird vorgeschlagen, hierzu das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Aus dem beigefügten Planauszug sind die Lage des Grundstückes sowie der Standort der geplanten Bergehalle ersichtlich. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister