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Beschlusstext (Maßnahmenplan zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs für Kinder über und unter drei Jahren Prüfung der Standorte Sindorf und Horrem)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
99 kB
Datum
26.04.2016
Erstellt
17.05.16, 13:19
Aktualisiert
17.05.16, 13:19
Beschlusstext (Maßnahmenplan zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs für Kinder über und unter drei Jahren
Prüfung der Standorte Sindorf und Horrem) Beschlusstext (Maßnahmenplan zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs für Kinder über und unter drei Jahren
Prüfung der Standorte Sindorf und Horrem)

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AUSZUG aus der 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.04.2016 Drucksachen-Nummer: 136.16 TOP 7. Maßnahmenplan zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs für Kinder über und unter drei Jahren Prüfung der Standorte Sindorf und Horrem 1. In der Sitzung vom 23.02.16 hat der Rat der Kolpingstadt Kerpen den Bau einer Kindertagesein-richtung mit 5, optional 6 Gruppen für Kinder über und unter drei Jahren auf dem Grundstück „Sandweg“ in Kerpen Horrem beschlossen. Die Verwaltung befindet sich zurzeit in Gesprächen mit dem Eigentümer und möglichen Investoren. Sollten die Gespräche mit den Investoren nicht den gewünschten Erfolg haben und die Umsetzung der Maßnahme durch die Kolpingstadt Kerpen erforderlich sein, empfiehlt der Jugendhilfeausschuss dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Stadtrat vorsorglich im Haushalt folgende Kosten für eine 5 gruppige Einrichtung bereit zu stellen: - im Haushaltsjahr 2016 außerplanmäßig 200.000,00 € (Planungskosten) - im Haushaltsjahr 2017 2.342.000,00 € Bau-, Herrichtungs- und Verwaltungskosten sowie 190.000,00 € Einrichtungskosten (gesamt: 2.732.000,00 €) Die Verwaltung befindet sich noch in Gesprächen mit dem Eigentümer. Eine Sachstandsmitteilung erfolgt im Ausschuss. Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss 2. In der Sitzung vom 23.02.16 hat der Rat der Kolpingstadt Kerpen den Bau einer Kindertageseinrichtung mit 8 Gruppen für Kinder über und unter drei Jahren im Stadtteil Sindorf auf dem am zügigsten zu realisierenden Grundstück (Mastenweg städtisch, Hüttenstraße hinter Jugendzentrum- städtisch und Hüttenstraße/Vogelrutherfeld- privat) beschlossen. Die Verwaltung befindet sich auch hier in Gesprächen mit dem Eigentümer und möglichen Investoren. Das Ergebnis wird im Jugendhilfeausschuss mitgeteilt. Sollten auch diese Gespräche mit den Investoren nicht zum gewünschten Erfolg führen und die Umsetzung der Maßnahme durch die Kolpingstadt Kerpen erforderlich sein, empfiehlt der Jugendhilfeausschuss dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Stadtrat vorsorglich im Haushalt folgende Kosten für einer 8 gruppige Einrichtung bereit zu stellen: - im Haushaltsjahr 2016 außerplanmäßig 400.000,00 € (Planungskosten) im Haushaltsjahr 2017 3.679.000,00 € Bau-, Herrichtungs- und Verwaltungskosten sowie 304.000,00 € Einrichtungskosten. (gesamt:4.383.000,00 €) Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss 3. Die Sicherstellung des Rechtsanspruchs für die Stadteile Türnich, Balkhausen und Brüggen erfolgt zeitlich gleichberechtigt zu den Stadteilen Sindorf und Horrem. Abstimmungsergebnis: Bei 3 Ja-Stimmen (2 B‘90/Die Grünen, 1 DIE LINKE) und 14 Nein Stimmen (Bürgermeister, 6 CDU, 5 SPD, 1 FDP, 1 BBK/Piraten) abgelehnt. 4. Ziel ist, den Rechtsanspruch in den Stadtteilen Horrem und Sindorf bis zum Kindergartenjahr 2017-2018 zu realisieren. Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.04.2016 Seite 2