Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
165 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
25.11.11, 10:09
Aktualisiert
22.12.11, 11:59
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 336/2011
Az.: 14 10 - 01 Wal
Amt: - 14 BeschlAusf.: - - 14 - Datum: 10.11.2011
gez. Walter
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Termin
07.12.2011
vorberatend
Rechnungsprüfungsausschuss
08.12.2011
vorberatend
Rat
13.12.2011
beschließend
Betrifft:
25.10.2011
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Änderung der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Änderung der Rechnungsprüfungsordnung in § 3 Abs.2 Ziffer 4 wird gemäß Anlage 1
beschlossen.
Begründung:
Das Prüfverfahren im Rahmen der täglichen sogenannten VISA-Kontrollen (Auszahlung vor
Zahlbarmachung) soll vereinheitlicht werden:
Bislang werden Auszahlungen regelmäßig durch das RPA ab 2.000 € geprüft, allerdings
beschränkt auf den investiven Bereich.
Dies hat den Nachteil, dass mögliche Differenzen zwischen Auftragserteilung und tatsächlicher
Abrechnung zumindest im konsumtiven Bereich dem RPA nicht zur Kenntnis gebracht werden,
soweit die Unterlagen nicht explizit angefordert werden.
Andererseits können (und müssen) nicht sämtliche Zahlungen ab 2.000 € flächendeckend geprüft
werden; dies würde den Verwaltungsaufwand - auf beiden Seiten - zu sehr erhöhen.
Das RPA schlägt daher vor, die Wertgrenze bei VISA-Kontrollen, ab der zu prüfen ist
auf 10.000 € heraufzusetzen
gültig allerdings sowohl für investive als auch konsumtive Auszahlungen.
Auf diese Weise wird die Prüfsystematik vereinheitlicht und auch sinnvoll ergänzt. Gleichzeitig wird
Prüf- und Verwaltungsaufwand bei kleineren Auszahlungen reduziert. Die Prüfung von
Auftragserteilungen bleibt hiervon unberührt.
Die als Anlage 2 beigefügte vorläufige Dienstanweisung Nr. 42/1 wurde seit dem 05.04.2011
probeweise eingesetzt. Sie hat sich bewährt, so dass nunmehr die Rechnungsprüfungsordnung
förmlich angepasst werden sollte.
Ergänzend wird gemäß Anlage 1 vorgeschlagen, das RPA zu ermächtigen, zur Vermeidung von
unnötigem Verwaltungsaufwand (z.B. Vorlage jeder Zahlungsanweisung bei regelmäßigen
Zahlungen
im
Rahmen
von
langfristigen
Verträgen
oder
Daueraufträgen)
Prüfungsvereinfachungen nach pflichtgemäßem Ermessen zuzulassen. Eine solche
Vereinfachung wäre z.B. die Bündelung solcher Daueraufträge zur Prüfung ein mal im Jahr
(nachträglich).
Nachrichtlich:
Zwischenzeitlich wurde intern verfügt, dass bei Vergaben oberhalb von 2.000 € immer auch
Werkstätten für behinderte Menschen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden – soweit dies
möglich ist. Das Ergebnis ist auf jedem Auftrag (intern) zu dokumentieren und wird seitens des
RPA mit überwacht.
(Dr. Rips)
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