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Mitteilungsvorlage (Mitteilung über den Planungsstand zur Ausweisung des Gewerbegebietes „Am Steinchen“)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
129 kB
Datum
27.09.2012
Erstellt
17.09.12, 18:03
Aktualisiert
17.09.12, 18:03
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Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 06.09.2012 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi Vorlagennummer: VL-77/2012 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Mitteilung über den Planungsstand zur Ausweisung des Gewerbegebietes „Am Steinchen“ Sachdarstellung: Aufgrund des Beschlusses im Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten am 15.03.2012 (siehe VL 13/2012) hat die Verwaltung eine Anfrage nach § 34 Abs. 1 Landesplanungsgesetz an die Bezirksregierung Köln gestellt, um im Bereich des geplanten Gewerbegebietes „Am Steinchen“ u.A. die Ausweisung einer Fläche für den großflächigen Einzelhandel zu ermöglichen. Während der Äußerungsfrist der Bezirksregierung wurde der Entwurf des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen – sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel – von der Landesregierung am 17. April 2012 gebilligt und ist seither als „in Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung“ zu beachten. Hierauf wurde die Verwaltung von Seiten der Bezirksregierung hingewiesen und hat daraufhin Änderungen an der Ursprungsplanung vorgenommen (Verkleinerung des SOGebietes nördlich der Hauptstraße) und diese mit Datum vom 31.05.2012 erneut an die Bezirksregierung Köln weitergeleitet. In einem Gesprächstermin im Juli 2012 wies die Bezirksregierung jedoch zusätzlich darauf hin, dass die von der Gemeinde im Bereich südlich der Hauptstraße (B264 alt) geplante Ausweisung eines SO-Gebietes mit der Zweckbestimmung „Einzelhandel“ (max. VK = 1.200qm) dem neuen Ziel 8 des o.g. LEP-Entwurfs widerspreche, weil damit eine zentrenschädliche Einzelhandlsagglomeration (= Ansammlung) außerhalb Allgemeiner Siedlungsbereiche geschaffen würde. Dieses SO-Gebiet müsse daher zurückgenommen werden. Die Planung musste daher erneut geändert werden und ist zur Information als Anlage beigefügt. Hinweis: Die dort ansässigen Einzelhandelsbetriebe genießen Bestandsschutz. Der Bürgermeister Drucksache VL-77/2012 (Göbbels) Seite - 2 -