Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
51 kB
Datum
12.06.2012
Erstellt
08.06.12, 15:16
Aktualisiert
08.06.12, 15:16
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 729 /IX.L.
Datum: 05.06.2012
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
12.06.2012
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nettersheim für die Ausweisung einer 2. Konzentrationszone für Windenergieanlagen;
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
X Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
x Nein
2
Beschlussvorschlag:
1.
Es wird beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) das
Verfahren zur 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nettersheim einzuleiten. Mit der Änderungsplanung sollen die im Flächennutzungsplan in seiner aktuellen Fassung enthaltenen Instrumente zur Steuerung
der Zulässigkeit von Vorhaben zur Windenergienutzung im gesamten Gemeindegebiet überprüft und im erforderlichen Umfang fortgeschrieben werden.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss zur Einleitung des 51. Änderungsverfahrens in der vorgeschriebenen Form bekannt zu machen und die erforderlichen Verfahrensschritte zur Herbeiführung der Änderungsplanung
durchzuführen.
Begründung:
Die Gemeinde Nettersheim befürwortet und unterstützt eine bestmögliche Nutzung
der innerhalb ihres Gebiets gegebenen Windkraftpotentiale für eine energetische
Nutzung unter Beachtung der erforderlichen Be- und Einschränkungen. In die Bauleitplanung wurde dazu bereits vor mehreren Jahren ein Vorranggebiet für Windkraftnutzung bei Engelgau aufgenommen. Die Darstellung eines Vorranggebiets
wurde im Zusammenhang damit seinerzeit mit einer Ausschlusswirkung von Windkraftanlagen für das übrige Gemeindegebiet verbunden („Windkraftkonzentrationszone“). Die vorhandene Windkraftkonzentrationszone bei Engelgau wurde auf der
Grundlage einer systematischen, auf nachvollziehbaren Kriterien aufgebauten Untersuchung des gesamten Gemeindegebiets auf für Windkraftanlagen potentiell am
besten geeignete Standorte für Windkraftanlagen abgegrenzt. Der dafür erlassene
Bebauungsplan befindet sich zur Zeit im Verfahren der 2. Änderung.
Infolge des technischen Fortschritts weisen aktuelle Windkraftnutzungsanlagen teilweise erheblich andere Auswirkungen auf ihre Umgebung auf, als dies damals zugrundegelegt werden konnte. Vor diesem Hintergrund ist damit zu rechnen, dass eine
hinreichend rechtlich sichere und belastbare Steuerung der Windkraftnutzung im
Gemeindegebiet auf der Grundlage des Flächennutzungsplans eine aktualisierte
Fassung des FNP erfordern wird.
3
Eine Fortschreibung des Flächennutzungsplans ist demzufolge städtebaulich erforderlich. Sie soll auf der Basis einer vorzunehmenden Aktualisierung der vorhandenen Untersuchungen des Gemeindegebiets auf Windkraftanlagenstandorte erfolgen.
In der anstehenden Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses sollen aufgrund dessen auf der Grundlage des Planungsauftrages die bisherigen Untersuchungsergebnisse dargestellt werden. Soweit dabei zusätzliche geeignete Standorte ermittelt werden sollten, sollen diese im Rahmen der 51. Flächennutzungsplanänderung und einer ggf. nachfolgenden Bebauungsplanung städtebaurechtlich gesichert werden.
gez. Pracht
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Bürgermeister