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Beschlusstext (Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes KE 263, 3. Änderung "Zum Hubertusbusch" im Stadtteil Kerpen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
89 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
17.11.16, 18:18
Aktualisiert
17.11.16, 18:18
Beschlusstext (Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes KE 263, 3. Änderung "Zum Hubertusbusch" im Stadtteil Kerpen)

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AUSZUG aus der 19. Sitzung des Stadtrates vom 08.11.2016 Drucksachen-Nummer: 563.16 TOP 5.4 Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes KE 263, 3. Änderung "Zum Hubertusbusch" im Stadtteil Kerpen Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt, die vom Rat der Kolpingstadt Kerpen am 28.10.2014 beschlossene und am 22./23.11.2014 im Kölner Stadtanzeiger und in der Kölnischen Rundschau veröffentlichte Veränderungssperre gem. § 14, 16 und 17 BauGB, für den Geltungsbereich der in Aufstellung befindlichen 3. Änderung des Bebauungsplanes KE 263 „Zum Hubertusbusch“ im Stadtteil Kerpen, gem. § 17 (2) BauGB um ein weiteres Jahr zu verlängern. Der Geltungsbereich dieser als Satzung beschlossenen Verlängerung der Veränderungssperre ist in einem Übersichtsplan, welcher Anlage dieser Satzung und deckungsgleich mit dem Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes KE 263 ist, grafisch dargestellt (siehe Anlage 2 der Vorlage). Abstimmungsergebnis: Einstimmig ohne Enthaltung