Daten
Kommune
Kerpen
Größe
89 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
17.11.16, 18:18
Aktualisiert
17.11.16, 18:18
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 19. Sitzung des Stadtrates
vom 08.11.2016
Drucksachen-Nummer: 563.16
TOP 5.4
Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes KE 263, 3. Änderung "Zum Hubertusbusch" im Stadtteil
Kerpen
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt, die vom Rat der Kolpingstadt Kerpen am
28.10.2014 beschlossene und am 22./23.11.2014 im Kölner Stadtanzeiger und in der Kölnischen
Rundschau veröffentlichte Veränderungssperre gem. § 14, 16 und 17 BauGB, für den
Geltungsbereich der in Aufstellung befindlichen 3. Änderung des Bebauungsplanes KE 263
„Zum Hubertusbusch“ im Stadtteil Kerpen, gem. § 17 (2) BauGB um ein weiteres Jahr zu
verlängern.
Der Geltungsbereich dieser als Satzung beschlossenen Verlängerung der Veränderungssperre
ist in einem Übersichtsplan, welcher Anlage dieser Satzung und deckungsgleich mit dem
Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes KE 263 ist, grafisch dargestellt (siehe
Anlage 2 der Vorlage).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig ohne Enthaltung